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Dresdner Nachrichten : 24.10.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-10-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186010244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18601024
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18601024
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-10
- Tag1860-10-24
- Monat1860-10
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 24.10.1860
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sedt« für Ersch. tägl. Vfora. 7U. Inserate, b^paltzelle S Pf., werden b. Ab. 7 (Sonnt, bis SA.) angenommen tn der Expedition: Johannes-Allee und Watsenhausstraße K. Unterhalümg und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Arabisch. Abonn. vierteljährlich 20 Ngr. bet unentgeldl. Lieferung in'S Hau». Durch die Kgl. Post vierteljährlich 2» Ngr. Einzelne Nummern 1 Ngr. Mittwoch, den L4. Oktober < Dresden, den 24 Oktober. — Se. Maj. det König ist gestern früh 6 Uhr zur Besichtigung der Regulirung des Röderflusses abgereist und Abends wieder Mückgekehrt. — Se. k. Hoh. der Prinz Gustav von Wasa ist gtstern Mittag nach Wien abgereist. — Bom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen ist das 10. Stück vom Jahre 1860 ausgege- ben worden. Dasselbe enthält: Bekanntmachung des Justizmi nisteriums, di« Entscheidung eines bei Ausführung des Gesetzes 1843 entstandenen Zweifels (dieser letztere bezieht sich auf das Erlöschen der auf einem Grundstücke haftenden Hypotheken ver möge der gerichtlichen Zwangsversteigerung des Grundstücks, und zwar in dem Falle, wo bei der Zwangsversteigerung ein Siecht deS Wiederkauss oder Verkaufs um einen im Voraus bestimm ten Kaufpreis auSgeübt worden ist). — Allerhöchste Verordnung, Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlung be treffend. — Verordnung der Ministerien des. Innern und der Finanzen, den Beitritt des CantonS Zug zu der mit mehre ren Schweizercantonen wegen gegenseitiger Behandlung der Han delsreisenden getroffenen Vereinbarung betreffend. — Verordnung de« Ministeriums des Innern, das Aichen der Schänkgläser be treffend (erklärt eine fernere Methode der Aichung und Stem pelung von Schänkgläsern — am unteren massiven Theile — für zulässig). — Verordnung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts, das Ausschreiben der katholiscken Kir- chenanlag« betreffend. — Bekanntmachung des Gesammtministe- riums, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend. — Decrct des Ministeriums des Innern wegen Bestätigung der Statuten der sächs. Bauhütte zu Pirna. — Am 20. d. feierten die Mitglieder der Tapezirer-Jnnung auf dem Manteuffel'schen Brauhaus das 50jährige Bürger- und Meisterjubiläum des pensionirten HoftapezierS Herrn Wochatsch und war dem Jubelgreis diese Feier eine um so e freulichcre. als er zur Zeit ohne Familie sonst vereinsamt im Leben steht. — Desgleichen feierte einige Tag« früher der sich hier aufhaltendc Oberamtmann Sametzky aus der Lausitz nebst Gattin da- Fest ihrer goldenen Vermählung. Das noch recht rüstige Jubelpaar hatte mit diesem Tage die Freude, ihre Kinder fast sämmtlich, wir dieselben in Deutschland zerstreut wohnen, um sich geschaart zu sehen. i-i— Wer je in dir Lage gekommen, bei den öffentlichen Verhandlungen unseres Bezirksgerichts als Zeuge berufen zu werden, wird eS mit unS bestätigen, daß da- für die Zeugen bestimmte Zickmer wohl käum diesen Namen beanspruchen kann. Denn e< enthält außer einigen Stühlen und Bänken, welche letztere besser für eine Schulklasse passen müssen, kein Mobiliar. Die Wände bieten ein so monotones Bild, daß man sich zu dem Glauben versucht fühlt, man sei anstatt in da« Zeu- genzimmer in das Local des Jnculpaten gerathen. Keine Vor richtung zum Aufhängen eines Rockes, Hutes u dgl.. ist zu entdecken, auch ist der Raum bei irgend einer größeren An zahl der Zeugen ein so beengter, daß die darin Verweilenden mit großer Sehnsucht das Oeffnen der Thür erwarten, um die ses enge Local verlassen zu können. — Der Männergesangverein .Orpheus" wird am nächsten Sonnabend den 21. im Saale de« Lincke'schcn Bades einen Gast- abcnd abhalten. Zur Aufführung kommt dabei die Festcantate Kapellmeister t-^L ^tietz, zur Einweihung des Wcberdenk- mals componirt und aufgeführt. — DüngerexPVrt betreffend. Der Stadtrath der k. Residenz- und Hauptstadt Dresden macht unterm 22. d. M. bekannt, daß im Einvcrständniß mit dem ansässigen Theile der Stadtcerordneten die Grubcnräumungslöhne von diesem Tage ab um 2 Pfennige pro Kubikelle herabgesetzt worden, so daß künf tig pro Kubikelle zu berechnen ist: I) bei solchen Gruben, bis an welche mit Pferden und Räumungsgeräthschaften gefahren werden kann, 3 Ngr. 8 Pf.; 2) bei solchen, wo dies nicht der Fall, 4 Ngr. 3 Pf.; 3) wo die Räumung mit besonde ren Schwierigkeiten verbunden (z. B. Stufen) 5 Ngr. 3 Pf. Auch soll in Zukunft der Unterschied zwischen reinem und mit Stroh vermischtem Dünger wegfallen. So dankenswerth es ist, wenn die Behörde sich bemüht, Erleichterungen für's Publikum eintreten zu lassen, so dürfte doch in dieser Bekanntmachung ein großer Zweifel auftaucken, der zu vielfachen Mißverständ nissen Veranlassung geben könnte, und es würde sich der ge ehrte Stadtrath dem Publikum gewiß zu Danke verpflichten, wenn er dieser seiner Bekanntmachung ein« specicllere Interpre tation geben wollte, denn wenn der Laie diese Bekanntmachung mit der vom 27. Nov. 1855 (im Dresdner Adreßhandbuch abgedruckt) und deren Tarif vergleicht, so findet er auf den ersten Anblick, daß diese Grubenräumungssätze in der Thal nicht um 2 Pfennige herabgesetzt, vielmehr um 3 Pfennige er höht erscheinen, was bei einer mitüeren Grube mehr a>« 1 Thlr. ausmacht, so daß, wer früher terminlich bei einer Grube von 100 Kubikellen 18 Thlr. 10 Ngr. zu-zahlen hatte, jetzt 19 Thlr. 10 Ngr. terminlich zahlen müßte, anstatt, wenn er 2 Pfennige weniger zu zahlen hätte, bloS 17 Thlr. 20 Ngr. zu entrichten brauchte; denn wer früher 3 Ngr. 5 Pf pro Kubikelle reinen Dünger« zu zahlen hatte und jetzt 3 Ngr. 8 Pf. zahlen soll, scheint doch offenbar um 3 Pf. erhöht wor den zu sein. Durch Bekanntmachung vom 3. Sept. 1853 wurde der niedrigste Satz auf I Ngr. 5 Pf. pro Kubikelle
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