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Dresdner Nachrichten : 08.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186012082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18601208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18601208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-08
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.12.1860
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l'. .rLkts/i Ersch. tägl. Mora. 7U. Inserat«, d^epaltjeNe» Pf., werden b. Ab. 7 (Vv««t. bisLN) angenommen in der Expedition: JohanneS-Allee ^ ^ und WaisenbauSstrase «. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Arabisch. Abonn. vierteljährlich rt>Nq«. hek unentgeldl. Lieferung in'« Hau». Durch die Kgl. Post vierteljährlich S» Ngr. Einzelne Nummern 1 Mg». Sonnabend, den 8. Deccmber S860. Dre-den, den 8. December. — S«. k. Hoh. der Kronprinz ist in der vorvergangenen Nacht, nach mehrtägigem heftigen Katarrhfieber, an den Masern erkrankt. Nach dem Durchbruche de« Exanthems minderten fich der Husten und die Lichtscheu und hat Se. k. Hoheit gegen Morgen einige Stunden ruhig geschlafen. - — Unter den jüngst veröffentlichten Landtag-vorlazcn be findet fich eine Ueberflcht über den finanziellen Stand de« StagtSeisenbahnwesens. Hiernach belief fich zu Anfang de« Jah re« 1859 da« Anlagekapital sämmtlicher Staat«eisenbahnen in abgerundeter Ziffer auf 38,483,2 lv Thlr. Davon kamen . 14,438,767 Thlr. auf die sächfisch-bairische Haupt- nebst Zwickauer Zweigbahn, 133,24- auf die Leipziger Verbindungsbahn, 2,022,873 auf die Zwickau-Schwarzenberger, 342,20« auf die Zwickaner Kohlenbahn, 53,363 auf di« Schlema-Schneeberger Zweigbahn, S,1S5,I94 auf dir Chemnitz Riesaer, 3,764.022 auf die Ghemnitz-Zwickauer, L,558,591 auf die sächsisch-böhmische und 7,014,940 auf dir sächsisch-schlesische Bahn. Der lieber- schuß bi« End« 1859 betrug bei den westlichen StaatSeisen- bahnrn 10,116,826 Thlr. (Einkünfte 20,286,908, Aufwand 16,170.082), bei den östlichen 3,831.814 (Einkünfte 9.836,267, Aufwand 6,004,4-3), bei sämmtlichen Staat«eisenbahnen (Lin- künft» 30.123,175, Aufwand 16,174,535) 13,948,640 Thlr., d. i. 1,797,240 Thlr. mehr al« da« Zinseuerforderniß de« An» lagecapital«. (vr. I.) — Die Zweite Kammer hat gestern die Berathung de« Gesetzentwurf« »egen Bildung von Gewerbegerichten beendigt .und denselben schließlich einstimmig angenommen. Hierauf wurde der auSgesetzt gebliebene 6. Abschnitt de« Gewerbegesetze« (das EorporationSwesen betr.) in Berathung genommen. Die letztere, sowie die über den. 8. und letzten Abschnitt (Handelskammern) dürft« am Montag zu End« geführt werden. — Der Herr Abg. Riedel hat nach Schluß der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer da« Unglück gehabt, durch einen Fall auf den oberen Stufen der großen Treppe de« Landhau ses di« Kniescheibe de« rechten Fuße« zu brechen. !>., — Oeffentlich« Gerichtsverhandlungen: vor gestern sahen wir abermals ein Paar unverbesserlich« Subjekte auf . der Anklagebank, die u« jeden Preis, selbst um den d« 4«. erwartenden Zucht- «der Arbeitlhause«, ihrem alten Gelüste immer wieder nachhängen und di« gefürchteten Brandschatzer ihrer nächsten Umgebung find. Der Eine war der Bäckerge selle I SK Eilitz, i wegen Diebstahls bereit« zweimal mit Ge- fängniß - bestraft, der Andere der Müllergesellr und derzeitige Tagelöhner I C. T. Kretzschmar, der aus eben der Ursache nächst dreimaligem Srfängniß auch schon zweimal Arbeitshaus «litte»-Hatz Mitte« in dev «rbeit«vollsten Zeit de« Jahre« Ä-fiussaiV mch'i.'djnrrhö ulwÄ rim chuv i'iotreo! »r.üv gronel!)« «4 if (27. August), wo e« einem ordentlichen Menschen ihrer Be schäftigung gewiß nicht an Verdienst fehlt, unternahmen sie da kecke Wagniß, selbst bei einem Vertreter der Justiz, dem Orts« lichter und Gutsbesitzer in Gommlitz, beimllch Einkehr zu neh men und dessen Eigenthum zu brandjchatzen. In der Unterstube, zu welcher sie ohne Anwendung irgend welcher Gewalt gelang ten, stahlen sie nach gemeinschaftlicher Verabredung zwei Paar rind-lederne Stieseln, ein Taschenmesser und eine Tabakspfeife, ferner au» einer unverschlossenen Kammer das sämmtliche Pri vatvermögen de« Dienstmädchen«, bestehend in 3 l Pfennigen (im Gesammtwerth von 5 Thlr. lO Ngr. 0 Pf.), waren aber damit noch keineswegs befriedigt, sondern lugten nunmehr in den Etagenräumen nach etwas von besserer Ausbeute umher. Da fi« jedoch dort Alles verschlossen fanden, holten sie sich eine zur Hand liegende Radehacke und krachten mit derselben die oben befindliche Stube auf. Dort verlohnte «S fich eher, denn sie fanden und nahmen einen Oberrock, eine wollene Jacke, ein Taschentuch und «inen Geldbeutel mit 5 Ngr. Baarschaft, ver schmähten auch nicht, zur demnächstigen Berspeisung den inte- grirenden Theil eine« jüngst geschlachteten Schweine« in Gestalt einer delikaten Wurst mitzunehmen. Der Betrag diese- fich als einen „ausgezeichneten" documentirenden Diebstahls wurde auf 9 Thlr. 16 Ngr. veranschlagt. Damit aber noch nicht zu frieden, machten sie sich auch daran, mit demselben Instrumente einen Kleiderschrank erbrechen zu wollen, der ihnen vielverhei ßenden Inhalt« entgegenblinkte. Denn in der That waren da rin allerhand Bekleidungsgegenständ« im Werthe von 25 bis 30 Thlrn. verborgen, allein ihre Bestrebungen blieben erfolg, lo«. Beide waren ihres Vergehens sattsam geständig. Obgleich nun der nach Artikel 300 schwerer zu bestrafende Kretzschmar einen unserer tüchtigsten Vertheidiger, den vielbeschäftigten Herrn Advocat Fränzel, angenommen hatte, so konnte dem klaren Ausspruch« de« Gesetze« gegenüber dies ihm doch zu Nicht« hel fen, und wenn er den Mino- oder Rhadamanthus au« der Unterwelt heraufbeschworcn hätte. Er wurde mit 1 Jahr und 3 Monaten Zuchthaus, Eilitz aber mit 9 Monaten und 2 Wochen Arbeitshaus nebst einer Drittelschärfung bestraft, und e< steht zu erwarten, ob sich Beide durch diese scharfe Lektion nach verbüßter Haft von ferneren Unthaten werden abhalten lassen. — Die „S. Dfz." erinnert daran, daß mit dem Jahres schluss die Verjährungsfrist für all« im Jahre 1857 erwach senen Außenstände de- täglichen und gewerblichen Verkehrs «in« tritt. Mündlicher Iahluvg-versprechcn oder außergerichtliche Mah nung schützt nicht. Es kommt auch nicht darauf an, ob di« Forderung groß oder gering sei. Da« beste Unterbrechungs mittel 'ist «in schriftliches Schuldbekmntniß, in welchem di« ' mkitt'zzdN? 4,in v/no tchi'i ) ' , . 1 ' -Ach', .ml '^l'^ 4«,'ii Dm.' ^ 4 z
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