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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660413
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-13
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.04.1866
- Autor
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Anzeiger. AMMM te« «Mil. BlMs>erUtS «t de« «»lhr kr EM Lcidzlz. m i«r. Freitag den 13. April. 1866. Bekanntmachung. Um Mißverständnissen vorzubeugen, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß alle hin einpassirenden Meßfremben unverzüglich bei unserm Fremden - Bureau anzumelden, die jenigen Meßfremden aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhalten, zu Lösung von Ausent- MtSkarten verpflichtet sind. — Leipzig, den 9. April 1866. Das Pottzei-Amt -er Stadt Leipzig. Metzler. Trinckler, S. Bekanntmachung. Im eigenen Interesse deS die hiesigen Dienstmann- und Packträger-Institute benutzenden PublicmnS und damit sich dasselbe vor Mägen UcbervorHeilungen sofort selbst schützen könne, machen wir hiermit darauf aufmerksam, -aß jeder Packträger oder bei sich zu führen und dieselbe auf Verlangen unweigerlich vorzuzeigen, kdert eine mit feiner Stummer und Ar Dienstmau» stets eine Taxe auch feinem Auftraggeber unaufgefordert eine mit feiner Stummer und Angabe des bezahlten Betrags »ersehene Dtarke auSzuhändtgeu hat. Zuvielfotderungen oder sonstige vei uns zur Anzeige kommende Contraventionen und Ungebührniffe Mich geahndet. — Leipzig, den 12. April 1866. Das Polizei-Amt d« werden von uns unnach- der Stadt Leipzig. Bausch. Metzler. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Gewinne 5. Claffe 69. Königlich Sächsischer Landes-Lotterie erfolgt Sonnabend den 14. April d. I. Nachmittags 3 Uhr im Ziehungssaale Iohannisgaffe Nr. 48, 1. Etage. Leipzig, den 10. April 1866. Königliche Lotterie - Direction. Ludwig Müller. Bekanntmachung. Vom 16. ds. M1S. an werden zwischen Leipzig und Gohlis folgende Postverbindungen unterhalten: au- Leipzig 6»/i Uhr früh, 11 Uhr Bonn.; 2 Uhr Nachm, und 5»/4 Uhr Nachm.; . au- Gohlis 6 Uhr früh, v*/, Uhr Vorm.; IN/» Uhr Vorm.; 2'/» Uhr Nachm, und 5 Uhr Nachm. Leipzig, den 7. April 1866. Königliche Ober-Post-Direction. Jur Saukvoteu-Frage. Die vor einige» Tagen erlassene Bekanntmachung der Lotterie- Direction, wonach in der Folge die Lotterie-Caffen von den bestehenden Banknoten nur noch oie der Leipziger Bank, der Säch sischen Bank und die Oberlausitzer Bankscheiue in Zahlung au- uehmen werden, sonach die Noten der Geraer, Weimarschen und en Banken zurückzuweisen sind, macht viel von sich reden. ^ "kleinen Blatt Inter vention der Handelskammer, so daß sich die Frage aufdrängen muß: was wohl der Grund zu Vieser tiefeingreifenden Maßregel sein mag, da man allerdings auf den ersten Anblick glauben möchte, daß, wenn Caffen von der Bedeutung, wie die der LandeS- lotterie und die Lotterie-DarlehnScasse, bei welchen, wie bekannt, jährlich gegen fünfzehn Millionen Thaler baar, zum Theil in kleineren Posten, durch die Hände gehen, die ZahlungSwerthe in se beschränken, die- geeignet sei, mcht allein in vieler »t auf den Verkehr störend einzuwirken, sondern auch neben- l diese Maßregel gerade jetzt verfügt worden, wie auch die Leipziger Abendpost m einer der letzteren Nummern mit ziemlicher Ängstlichkeit angenommen hat, die vorhandenen Zeit-Besorgnisse »och zu steigern. GS mag u»S erlaubt sein, die einschlagenden Fragen näher »S Auge zu fasse». Thalsache ist eS, daß daS Papiergeld nicht mehr entbehrt werden kann ; wie sollten die Gummen, oie der Verkehr allein in einer Stadt wie Leipzig an einem starke» bLoüio oder Ultimo bewegt, i» klmaender Münze, wenn auch beschafft, doch bewältigt werden können? Der Drang nach Erleichterung im Verkehr Hat, wie dereinst die Wechsel, so später da- unverzinsliche, au portsur stehende Papiergeld erfunden und der Geschäft-- wie der Privat- zu tragen. Nicht genug aber, daß die Verkehrserleichterung damit gefördert wird, profitirt auch der Ausgeber solchen Papiergeldes, indem der selbe dafür keine Zinsen gewährt, den Gegensatz, den Metallwerth, theil- in Caffe behält, theilS zu lucrativen Unternehmungen ver wendet und damit seinen GeschästSfond doppelt oder dreifach erhöht und nutzet, je nachdem sich das betreffende Papiergeld mehr oder weniger iu da- Vertrauen der Geschäftswelt einzubürgern und so mit m der allgemeinen Emulation zu erhalten weiß. So zeugen die monatlichen Abschlüffe der verschiedenen Bank-Institute von Millionen, welche an Banknoten circuliren, während nur ein Theil in Silbervorrath gedeckt, der übrige Betrag aber in zinstragenden DiSconten oder sonstigen Außenständen angelegt ist. Jedenfalls aber kann eS nicht fehlen, daß, je allgemeiner das Vertrauen zu dem Ausgeber und dessen finanzieller Kraft und Solidität ist, desto leichter und umfangreicher sich daS ausgeyebene Papiergeld im Ver kehr Eingang verschaffen und erhallen wird. Als besonderes Unterstützung-- und Hebungsmittel hierzu gilt ' welche die en desIn- rlich, daß diejenigen Banknoten vorzugsweise der Circulation sich erfreuen, für welche dergleichen AuSwechselungScafsen exiftireu, und unter diesen wieder diejenigen den Vorrang genießen, für welche nicht nur zu leichterem uud bequemeren Umtausch an mehreren Orten solche Caffen bestehen, sondern auch die Erwartung begründet ist, daß dergleichen AuSwechselungScafsen für alle Zeiten stehen bleiben und au-hallen. Denn wo blieve deren Werth, wenn sie nicht auch in der Krisen, wo das Capital sich vom Markte zurück in den Inhalt zieht, hier aber sich nicht mit bloßen Werthzeichen
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