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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-19
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1866
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chmer k ' Anzeiger. AsNsblatt de- Sömgl. Bezirksgerichts Md des Raths dtt S1M Leipzig. W 1VS. Donnerstag den 19. April. 1886. Bekanntmachung. Der hiesige Bürger und Kramer Herr Friedrich Ludwig Heinrich Haerter ist heute von uns als Agent der K. K. privi- legirten ersten österreichischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Wien für den Bezirk der Stadt Leipzig, so wie der Königlichen Gerichtsämter Leipzig I und II bis auf Widerruf bestätigt unv vorschristsgemäß verpflichtet worden. Leipzig, am 14. April 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. - ' ^ G. Mech Bekanntmachung. vr. Koch. techler. Mit ausdrücklicher Genehmigung der Königlichen Brand - Versicherungs - Commission ist der hiesige Bürger Herr Friedrich Lruold Julius HebbinghauS nach dessen Bestätigung als hierländischer Bevollmächtigter der Feuerversicherungs-Gesellschaft Volonia, zur unmittelbaren Annahme von Versicherungen und zum Betriebe von Agenturgeschäften für die genannte Gesellschaft im ganzen Umfange des Königreichs Sachsen bis auf Widerruf ermächtigt und vorschristsgemäß verpflichtet worden. Leipzig, am 14. April 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. G. Mechler. ' Bekanntmachung. Die Erd- und Maurerarbeiten zu einer Schleußenanlage in der Turnerstraße sollen auf dem Wege der Submission ver geben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten übernehmen wollen, werden aufgefordert, die Profilzeichnung und Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzusehen und darnach ihre Forderungen bis zum 3V. April d. I. Abends 0 Uhr versiegelt daselbst abzu geben. — Leipzig, den 18. April 1866. DeS RathS Bau - Deputation. Oeffentliche Gerichtssitzung. .Leipzig, 17. Avril. Bekannten Erfahrungen nach befolgen die professionellen Taschendiebe (in der Gaunersprache „Torfdrücker" genannt) ihrer eigenen Sicherheit halber, wenn irgend thunlich, streng den Grundsatz, bei ihren Operationen mindestens einen Ge soffen in ihrer unmittelbaren Nähe zu haben, welcher entweder da- gestohlene eiligst Gut an sich nimmt und sich gewöhnlich damit unbemerkt eben so schnell entfernt, oder aber der Gehülfe oder Ge söffe hat die Aufgabe, diejenige Person, welche bestohlen werden soll, wie zufällig anzurennen und hierdurch deren Aufmerksamkeit für einen Augenblick, der zur Verübung der That genügt, nach der entgegengesetzten Seite hinzulenken. Sehr häufig erinnern sich die Bestohlenen, freilich immer erst dann, wenn sie zu spät den Verlust bemerkt .haben, eine- solchen wie zufällig durch das Ge dränge erhaltenen Stoßes, auch wohl einer Person, welche sich wegen dieser gewöhnlick etwas unsanften Berührung höflichst ent schuldigt hat, — eine Entschuldigung jedoch, welche m Wahrheit sur verdecken soll, daß man so frei war, dem Angestoßenen die Tasche zu leeren oder chm die Uhr rc. abzunehmen. Gelingt eS, waS sehr selten geschieht, den höflichen Dieb gleich hinterher fest zunehmen, so fühlt er sich wegen des ihm gemachten Vorwurfs noch höchlich beleidigt, droht sogar ^anfänglich mit Polizei und er bietet sich schließlich zur Durchsuchung seiner Taschen, die natürlich erfolglos bleibt, — weil er inzwischen die Beute bereit- seinem Hafer-Helfer zuzustecken wußte. Ueber eine Erfindung der neuern Zeit, die dem Publicum da- Mitführen de- Geldes bequemer gemacht hat, sind die Taschen? diebe keineswegs ungehalten geworden, weil auch ihnen da- Ge schäft dadurch leichter und bequemer gemacht worden ist, — wir meinen die an die Stelle der früher üblichen langen Ziehbörsen getretenen Portemonnaies; denn diese lasten sich wegen ihrer glatten Form ungleich weniger schwierig und bemerkbar au- den Taschen entfernen als jene. Am liebsten, weil für den Augenblick in den Augen de- Pu blicum- am unverdächtigsten, affociiren sich zwei Individuen verschiedenen Geschlecht-, m welchem Falle dann die Ausführung der Achat gewöhnlich dem weiblichen Theile als dem bisher noch weniger verdächtigen zufällt. Diese verstehen am sichersten durch einen nur leisen Druck an die gegenwärtig durch die weiten Unterkleider (vulgo Crinolinen) bauschig und faltenreich gemachten Oberkleider der Inhalt der dadurch vom Körper entfernt stehenden Taschen zu erspähen und zu leeren, um sodann die Beute in die eigene» sättigen, wohl auch mit besonder» Vorrichtungen versehenen -leider verschwinden zu lassen; man erinnere sich der unlängst in diesem Blatte beschriebenen DiebeSfuhre der sog. Schottenfellerinnen. Auch die gestern und heute der gerichtlichen Entscheidung vor gelegenen, im Laufe der vorjährigen MichaeliSmeste verübten und zur Anzeige gebrachten acht Taschendiebstähle sind allem Vermuthen nach gleichfalls von zwei Personen, einer männlichen und weib lichen, ausgeführt worden, eine Annahme, zu welcher man geleitet wird, wenn man unter Anderem den Umstand nicht außer Acht läßt, daß bei dem anfänglich deshalb gleichzeitig zur Verantwortung gezogenen, aber später wieder freigelassenen Ehemann der Ange klagten, Engelbert Nowack, 51 Jahre alt, einzelne theils devalvirte, therls auf sonst unerklärliche Weise in seinen Besitz gelangte Geld stücke und Münzsorten vorgefunden hatte. Am 30. September v. I. wurde einer hiesigen Einwohnerin ein Portemonnaie mit mindestens 17 Thlr., darunter zwei blanke sog. Bergmannsthaler, im Gedränge auf dem Markte entwendet. Sie machte bei der Polizei unter Beschreibung einer in ihrer Nähe befindlich gewesenen Frauensperson, welche sich an sie gedrängt und, nachdem sie ihren Verlust wahrgenommen, bereits wieder ent fernt hatte, Anzeige; es gelang nicht, der Thäterin habhaft zu werden. Einige Tage später, am Morgen des 3. October, führte der Zufall die Verletzte mit der verdächtigen Person zusammen; nachdem sie sofort deren Festnahme veranlaßt hatte, fand man im Besitze ihres Ehemannes, de- vorbedachten Nowack, unter einer großen Menge der verschiedensten Geldsorlen (er hatte gegen 1800 Thlr. rm Vermögen) auch zwei Stück dergleichen, so wie mehrere andere Münzstücke vor, die unzweifelhaft von anderen, in zwischen angezeigten Taschendiebstählen herrührten. Der Mann wollte das Geld in seiner Heimath und auf der Reise beim Hausir- handel erworben haben, während die Frau über einzelne Geld stücke wieder andere Angaben machte. Man hatte außerdem in seinem Besitze noch zwei österreichische 20 Kreuzer, zwei devalvirte 4 Pfennigstücke, einen sog. alten oder guten Groschen und einen versilberten Zweipfenniger vorgefunden. Münzsorten, welche sich in einem, einer Verkäuferin aus Eilenburg vor ihrem Verkaufs stande am 30. September vor. I. aus der Tasche der Verletzten entwendeten Portemonnaie mit mindestens 18 Thlr. 20 Ngr. Inhalt gleichzeitig befunden hatten und von der Bestohlenen mit größter Bestimmtheit als ihr Eigenthum anerkannt worden waren; außer dem hatte die Verkäuferin ein Paar auf 25 Ngr. gewürderte Schuhe vermißt, welche ebenfalls so wie ein neusilberner Zahnstocher mit Ohrlöffel im Werthe von 10 Ngr. in der Wohnung der Nowack- schen Eheleute aufgefunden worden waren. Der Zahnstocher rührte au- einem am 2. October v. I. einer Frau aus Chemnitz ent wendeten Geldtäschchen mit mindestens 7 Thlr. Inhalt her. Die Verletzte hatte auf Vorlegen den Zahnstocher mit größter Bestimmt heit als den ihr nebst dem Gelde abhanden gekommenen so wie die Art und Weise bezeichnet, wie sie denselben erworben, die An- V l ... ff
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