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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186605179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-05
- Tag1866-05-17
- Monat1866-05
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1866
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 137. Donnerstag den 17. Mai. 1866. Bekanntmachung. Die Besitzer oder Administratoren hiesiger Hauser fordern wir hiermit auf, sich von heute an Vormittag zwischen 8 und 12 oder Nachmittag zwischen 2 und 6 Uhr in unserm Quartieramte (Rathhau-, 1. Stock) einzufinden, um mit ihnen unsere, die Miethbewohner sammt Mrethzinsen betreffenden Quartierbücher durchzugeben. Wir erwarten, daß dieser Aufforderung unverzügliche Folge geleistet wird. Der Rath -er Stadt Leipzig. Leipzig, den 11. Mai 1866. vr. Koch. Bekanntmachung. Der diesjährige Wollmarkt in Leipzig wird am 14. und 13. Juni gehalten. Die Wollen können schon am 13. Juni ausgelegt werden. — Leipzig, am 14. Mai 1866. Der Rath -er Stadt Leipzig. Schlnßner. vr. Koch. Bekanntmachung, die Besprengung der Straßen betr. Durch die neue Wasserleitung ist die Versorgung der Stadt mit Wasser auch für die Straßenbesprengung in ausgedehnter Maße möglich geworden. Wir haben daher im Gegensatz zu anderen mit ähnlichen Wasserkünsten versehenen Städten, in denen da- Wasser zu diesem Zwecke nur gegen Bezahlung abgegeben wird, beschlossen, daS zur Bewässerung der Straßen erforderliche Wasser bis auf Weiteres unentgeldlich an die Anwohner abzugeben, müssen aber da- Besprengen der Straßen, zur Vermeidung weiterer Belastung des städtischen Haushalts, den Letzteren selbst überlassen. Am besten wird der beabsichtigte Zweck erreicht werden, wenn sich die Anwohner von Straßen oder wenigstens zusammenhängenden größeren Straßentheilen nach dem Vorgänge anderer Städte zu soge nannten Sprengvereinen zusammenschließen und daS Begrenzen ihrer Straße oder bez. ihres Straßentheils gemeinsam besorgen lassen. Me Diejenigen, welche von diesem unseren Angebote der unentgeldlichen Uebenaffung von Wasser zur Straßenbewässerung aus der Stadtwasserkunst Gebrauch machen wollen, fordern wir hierdurch auf, sich deshalb im Bureau der letzteren anzumelden. Wir gewärtigen uns der zahlreichsten freiwilligen Betheiligung unserer Mitbürger an dieser MaGegel und glauben daher von einer zwangsweisen Einführung derselben absehen zu dürfen. Die von städtischem Eiaenthume begrenzten Straßen werden auch ferner durch die öffentliche Verwaltung bewässert werden. Leipzig, den d. Mai 1866. Der Rath -er Sla-t Leiprig. Schleißner. vr. Koch. Bekanntmachung. Um Mißverständnissen zu begegnen, machen wir unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 12. März diese- Jahre- darauf aufmerksam, 1) daß durch den für die Südseite der Stadt entworfenen allgemeinen Bebauung-plan die in §. 2 des Regulativs vom 2. Juni 1856 den Grundstücksbesitzern, welche ihr Areal mit einzelnen Häusern oder mit zusammenhängenden Häuserreihen bebauen wollen, auferlegte Verpflichtung, einen da- Bauproject und dessen Umgebung ausreichend darstellenden, die Richtung und Breite der Straßen und die Baufluchtlinie nachweisenden Specialbebauungsplan als Entwurf zur Prüfung und Genehmigung in 50 lithographirten Exemplaren einzureichen, keineswegs aufgehoben worden ist; 2) daß jedoch die Grundstücksbesitzer, um die Ertheilung obrigkeitlicher Genehmigung schneller zu ermöglichen, ihrem Special plane jenen Generalplan zu Grunde zu legen und 3) hierbei allein da- auf unserm Bauamte ausliegende Original, nicht dessen lithographirte Exemplare, als maaßgebend zu betrachten haben. Der Rath -er Sta-t Leipzig. Schlnßner. Leipzig, am 14. Mai 1866. vr. Koch. und Bekanntmachung. Um da- mit der hiesigen Anstalt für ArbeitSnachweisung verbundene Gestnde-dtachweisungs-Bureau noch allgemeinerer Benutzung zugLngia zu machen, hat der Vorstand de« benannten Institutes die seitherige Gebühreutaxe herabgesetzt ^ "rben wir diese Herabsetzung in der au- der Anfuge 8ud ersichtlichen Maße genehmigt. )ir bringen solche- hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Das Polizei - Amt -er Sta-t Leipzig. Leipzig, den 15. Mai 1866. Metzler. Gt-ü-ren-Taxe für -aS Testrr-e-RachwelsrrrrgS-Brrrea«. 1) Für die einmalige Einschreibuna find zu zahlen n. von Herrschaften 3 Ngr. 2) Für die Nachmessung eine- Dienste- find zu entrichten d. von dem Dienstboten ohne Rücksicht auf die Lohnhöhe 5 Ngr. GeffenUiche Gerichts fitzunz. Der Markertsche Raubmord. (Fortsetzung.) Leipzig, 16. Mai. Vormittag */,9 Uhr wird die Verhandlung wieder ausgenommen. Borgerufen erscheint die verw. Qua-dorf und aiebt auf Befragen über ihre am Abend des 2. Rovbr. v. I. Wahrnehmungen Folgende- an: Ihrer Erinnerung zu- a» dem gedachten Tage Abend- »ach 10 Uhr ein Mann in ihre Restauration gekommen, welcher dem Angeklagten sehr ähn lich sehe, er habe hastig da- Gastzimmer betreten und unmittelbar an der Thür auf der Bank Platz genommen. Nachdem er da rrst« ihm gereichte Töpfchen schnell getrunken und sofort bezahlt, sn ihm auf Verlangen ein zweite- verabfolgt worden, welche- er statt mit 13 Pf. mit 14 Pf. au einen gewissen Kohlmann, der in ihre« Lauft »ohne, bezahlt hätte. Als letzterer einen Pfennig zurückgeoeu Wake, habe der fragliche Gast die Rücknahme ver weigert; ob er dabei geäußert, er wolle einige Streichhölzer dafür
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