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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-05-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186605127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660512
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660512
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-05
- Tag1866-05-12
- Monat1866-05
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1866
- Autor
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TagM M Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig. M 132. Sonnabend den 12 Mai. Bekanntmachung. 1866. Die Besitzer oder Administratoren hiesiger Häuser fordern wir hiermit auf, sich von heute an Vormittag zwischen 8 und 12 oder Nachmittag zwischen 2 und 6 Uhr in unserm Quartteramte (Rathhaus, 1. Stock) einzufinden, um mit ihnen unsere, dre Miethbewohner sammt Mrethzinsen betreffenden Quartierbücher durchzugehen. Wir erwarten, daß dieser Aufforderung unverzügliche Folge geleistet wird. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 11. Mai 1866. vr. Koch. Bekanntmachung, die Besprengung der Straßen betr. Durch die neue Wasserleitung ist die Versorgung der Stadt mit Wasser auch für die Straßenbesprengung in ausgedehnter Maße möglich geworden. Wir haben daher im Gegensatz zu anderen mit ähnlichen Wasserkünsten versehenen Städten, in denen daS Master zu diesem Zwecke nur gegen Bezahlung abgegeben wird, beschlosten, daS zur Bewässerung der Straßen erforderliche Master bis auf Weiteres unentgeldlich an die Anwohner abzugeben, müssen aber das Besprengen der Straßen, zur Vermeidung weiterer Belastung des städtischen Haushalts, den Letzteren selbst überlasten. AM besten wird der beabsichtigte Zweck erreicht werden, wenn sich die Anwohner von Straßen oder wenigstens zusammenhängenden größeren Straßentheilen nach dem Vorgänge anderer Städte zu soge nannten Sprengvereinen zusammenschließen und das Besprengen ihrer Straße oder bez. ihres StraßentheilS gemeinsam besorgen lasten. Me Diejenigen, welche von diesem unseren Angebote der unentgeldlichen Ueberlastung von Wasser zur Straßenbewäfferung auS der Stadtwasterkunst Gebrauch machen wollen, fordern wir hierdurch auf, sich deshalb im Bureau der letzteren anzumelden. Wir gewärtigen uns der zahlreichsten freiwilligen Betheiligung unserer Mitbürger an dieser Maßregel und glauben daher von einer zwangsweisen Einführung derselben absehen zu dürfen. Die von städtischem Eigenthume begrenzten Straßen werden auch ferner durch die öffentliche Verwaltung bewässert werden. Leipzig, den 9. Mai 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Schlnßner. Linquartikruugslast. I. In FriedenSzeiten werden nur die Grundstücksbesitzer mit Einquartierung belegt. Den Fuß, wonach die Einquartierung er folgt, bilden die Grundsteuereinheiten, von denen 500 Eine MmtairleiftungSeinheit ausmachen. V. In Kriegszeilen ist die Sache anders. Dann fällt in Leipzig die Einquartierung nicht auf den Grundbesitz, sondern lediglich auf die Miethbewohner nach Maßgabe der Miethwerthe. Die Hausbesitzer al- solche bekommen also keine Einquartierung, sondern werden nur als Inhaber ihrer Räumlichkeiten, die sie im eigenen oder fremden Hause bewohnen, mit solcher bedacht. Räumlichkeiten, bei welchen der jährliche Miethwerth weniger alS 60 Thlr. beträgt, sind in der Regel von Naturaleinquartierung frei (doch können vieselben in außerordentlichen Fällen eben falls mit solcher belegt werden). Belegt aber werden die Räumlichkeiten von 60 bis 100"" """ """ 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 700 800 900 1000 - 101 - 151 - 201 - 251 - 301 . 351 - 401 - 451 - 501 - 551 - 601 - 701 - 801 - 901 100 Thaler jährlichen Miethwerth mit ^4 Kopf 1 - - - - N/s - - - - - 2 - - - - 2'/r - - - - - 3 - - - - 31/2 - 4 - - - - 4'/- - - 5 - - - - tz - - 7 - - - - 8 - - - - - 9 u. s. w. Handel- und Gewerbtreibende, welche außerhalb ihrer Woh nungen und getrennt von denselben Handels- und GewerbSräum- lichkeiten inne haben, werden auch für diese mit Naturaleinquartierung belegt und zwar in der Weise, daß derartige Räumlichkeiten der einem jährliche» Miethwerthe von 200 Thlr. und darunter «ach dem drrtten Theile, bei einem höhere» Miethwerthe nach der Hälfte desselben, übrigen- allenthalben nach vorstehender Stufenleiter, in Ansatz gebracht werden. AlS Geschäftsräumlichkeiten in diesem Sinne werden jedoch Gasthöfe und Schenkstätten nicht angesehen. Der volle Miethwerth der Wohnungen und der ermäßigte der GeschäftSräumlichkeiten wird zusammengerechnet und darnach die Naturaleiuquartierung festgestellt. AuSquartierung wird soweit thunlich gestattet. Den mit Einquartierung Belegten wird von der Stadtgemeinde für die Verpflegung mit Rücksicht auf die stattgehabten Verbrauchs preise Entschädigung gewährt. Diese Entschädigung wird durch Zuschläge zu der Grund-, Personal- und Gewerbesteuer von sammtlichen Bewohnern des städtischen Gemeindebezirks aufgebracht und fließt in eine sogenannte AuSgleichungScaffe, ans welcher dann die Quartiergeber, wie gedacht, bezahlt werden. Zu Besorgung des gesammten Einquartierungswesens besteht ein Quartieramt, welches aus Stadträthen, Stadtverordneten und auch einigen Vertrauensmännern der Bürgerschaft zusammen gesetzt ist. DaS Nähere über die Einquartierung in Kriegszeiten er- giebt sich auS der EinquartierungS-Ordnung für die Stadt Leipzig vom Jahre 1852. Zweiter Lericht über die hiesige Poliklinik für «u-emittette Schlund« und Kehlkopfkranke. von Anfang Aprils 1865 bi» Ende Miirs 1866. In Folge des am 3. Mai v. I. in diesem Blatte abgedruckten ersten Bericht- stieg die Frequenz obigen Instituts so, daß an manchen Tagen 20 bis 25 Patienten zu expediren waren, und wenn auch »ach diesem Ende Mai's erreichten Maximum der Be uch der Patienten allmälig sich auf ein geringere- Maß reducirte, 0 ist doch die Theilnahme, welche das Institut seit jener Zeit bis rtzt gefunden hat, immer al- eine erfreuliche und im Wachsen be griffene zu bezeichnen, wie aus nachstehender Uebersicht und Ver gleichung erhellen wird. Von de» dem vorigen Etat ungehörigen Patienten wurdeu im gegenwärtigen fortbehandelt 10, neu ausgenommen wnrden 146, zusammen 156 Patienten mit etwa 170 bis 175 verschiedenen KrankheitSformen, welche wir folgendermaßen rubriciren- wollen.
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