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Dresdner Nachrichten : 16.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186310169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18631016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18631016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-16
- Monat1863-10
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 16.10.1863
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THStigkeit welchen sehr von einander ab. Leider verstarb amsbeurtheitt die Recht-sL-e, von denen er in diesem Falle au L7. Mai 1863, wenige Tage vor der Hauptverhandlung, Teich, mann im UntersuchungSarrest. Es handelt sich also jetzt bloS noch darum, welche Schuld trägt Winkelmann? Um dem Leser rin zur Sache gehörige» Bild der Angeklagten zu geben, so diene Folgendes zur Notiz. Karl August Winkelmann, der noch Lebende, ist am 15. Januar 1819 zu Auerbach geboren, der Sohn eines 1832 verstorbenen Webermeisters. Er erlernte die Bäckerei, ging 1839 in die Fremde, kehrte 1846 zurück wurde 1848 in Werdau Meister, hatte bis 1856 zwei Bäckereien nach einander in Pacht, bis er 1856 das ihm dort jetzt noch ge hörige HauS kaufte. 1849 heirathete er und wurde Vater von S Kindern. Seine Frau brachte ihm 200 Thaler mit, von einer Schwester erbte er ebenfalls 200 Thaler, welche Summen aber thals schon verbraucht und verbaut sind. 1859 brannte sein schon sehr mit Schulden belastetes Haus ab. Man ver mutete Brandstiftung, er kam in Untersuchung, wurde aber freigesprochen. Außerdem ist er noch zweimal mit mehrwöchent lichcm Gefängniß bestraft und wegen Schulden bereits zehnmal verklagt. Franz Teichmann, sein Unglücksgenosie, ist 1811 am Ort der traurigen That selbst geboren Schon als Knabe war er boshaft, diente bei der leichten Infanterie, desertirte, wurde zum Tode vermtheilt, aber zu 6jähnger Eisenstrafe begnadigt. 1841 heirathete er, zog 1848 nach Lausigk und wohnte dort bis 1860. Zuerst trieb er Handarbeit, 1854 bis 1860 war er Flurwächter. Hierauf zog er nach Werdau, trieb Geschäfte als Colporteur, als Cigarren- und Pöklinghändler. Außer der Eisen strafe hat er schon 3 Jahr wegen Diebstahls im Zuchthaus und 2 Mal im Gefängniß gesessen. Er kannte das Haus der Thürmer in. und auswendig. Er wird als prahlerisch, hastig, gewandt und dreist in Ausführung seiner Pläne geschildert, und der Kalbhändler Ries sagte selbst: „Er hat mir die Hucke voll gelogen, wie gewöhnlich!" — Der Angeklagte Teichmann gab bei seinen Lebzeiten zu, am 10. April im Hause der Thürmer gewesen zu sein, nachdem er es zuvor geleugnet. Beide wollten Geld holen bei der Thürmer, aber sie sei immer betrunken, mit ihr sei nicht viel zu machen — „wenn die Thürmer das Geld nicht borgen wollte, so könnte man es ja von ihr — holen!" Abends seien sie hingegangen, Winkelmann durch's Fenster ein gestiegen. Auch er sei später eingestiegen, nachdem er zuvor ge fallen. Als er hineingekommen, habe Winkelmann auf der Frau gelegen, ihm einen Strick in die Hand gegeben, den sie in Prießnitz bei einem Seiler unterwegs gekauft. Die Frau sei schon todt gewesen, als er eingestiegen. Er will gesagt haben: „Was hast Du gemacht?" Winkelmann soll geantwortet haben: „Ach, sie schrie ja!" — Winkelmann habe Licht gemacht, die Commode aufgebrochen, sich in's obere Stockwerk begeben und von dort einen Pack heruntergebracht. So seien sie wieder zum Fenster hinausgestiegen, Winkelmann habe erzählt, er habe 28 Thaler. eine goldene Kette, Ueberzüge und Hemde. Später erweiterte Winkelmann diese Geständnisse, er bekannte sich ol den, der den Hals abgeschnitten. Zuerst hätten sie die Frau vergiften wollen. „Ne, das ist nichts." sagte Teichmann, „wir gehen hinüber, sehen, ob sie Geld hat, und wenn sie Kram macht, da binden wir sie!' — Winkelmann meinte: „Das ist gut, da mache ich mit. Ich binde sie, halte ihr das Maul zu, und wenn das nicht hilft, so schneiden wir ihr den Hals ab." Jndeß den Hals will nun auch Teichmann abgeschnitten und gesagt haben, als der Strick bereits um den Hals des Opfers geschnürt war: „Na, wart' einmal, da will ich ihr noch ein Paar Schnitte geben!" Das soll der Sicherheit wegen geschehen sein. So machten die Angeklagten nach und nach ihre abweichenden Aussagen, bis endlich Teichmann starb und Winkelmann als der einzige Schuldige übrig blieb, der aber nicht in der Weise thätig j gewesen sein will, wie Teichmann es ausgesagt Herr General staatsanwalt 0. Schwarze meint, auch heut die Anklage aufrecht erhallen zu müssen, weil mindestens ein Raub mit tödtlichem Erfolge vorliege. Er giebt noch einmal ein kurzes Bild über Feststellung de- objektiven Thatbestandes und erörtert die drei Fra» gen: 1) Worauf ging die Verabredung? 2) Welche Theilnahme ist Jedem von beiden Angeklagten zuzuschreiben? und 3) Welche Theilnahme iuSbesondere dem Winkelmann. Herr v. Schwarze gehen habe, ergänzt die gemachten Geständnisse Leichman« und Winkelmann- durch die Aussprüche der Sachverständige» und de» GenSd'armen Schiemang, welcher den Trans» Port der Verbrecher leitete, und beantragt schließlich di« schon ausgesprochene Todesstrafe für Winkelmann Hierauf sprach längere Zeit und ebenso gediegen Herr Advoeat Anton aus Borna. Er meint, daß Anfang- das stets schwere Werk der Untersuchung sehr erleichert erschien, dennoch herrsche jetzt noch immer ein Dunkel über die Mitwirkung beider An geklagten. Ein Hauptverlust in der Sache sei der Tod Teich manns. Beide Angeklagten seien die einzigen Zeugen bei der That, aber leider widersprechen sich ihre Aussagen dermaßen, daß sie sich gegenseitig aulheben; deshalb fechte er da- Erkennt» niß von Borna an Gegen den objektiven Thatb-stund sei al lerdings kein Einwand zu machen. Unter den Specialitäten spricht er über die von den Angeklagten zu Prießnitz gekauften Peitschen schnuren Sie seien nur Z Ellen lang und nur Kinderpeitschen gewesm. es herrsche daher großer Zweifel, ob sie als Gewalt gegen Personen gebraucht werden konnten oder sollten. Da nicht feststehe, daß hier nach gemeinschaftlicher Verabredung, in gemeinschaftlicher Ausführung und mit Ueberlegung gehandelt worden, so könne auch, namentlich gegen seinen Clienten, kein TodeSurtel gefällt werden. Es werde schwer sein, ein „Ja" für den Mord zu finden. Der Vertheidiger stellt daher den Antrag, die Anklage wegen Mordes, sowie die Todesstrafe in Wegfall zu bringen, insofern das Erkenntniß von Borna also zu reformiren. Er bittet nur lebenslängliche Zuchthausstrafe auszusprechen. Hierauf sprach noch einmal Herr vr. Schwarze, ebenso noch einmal die Vertheidigung. — Die Entscheidung de- hohen GerichtsbofS wurde bereits gestern mitgetheilt. — Die Verlagsbuchhandlung und Hofbuchdruckerei von Meinhold und Söhne hat von der in diesen Tagen in ihrem Verlag erschienenen Blücherschrift und von der „siegesfreudigen Germania" je 20Ö Exemplare an die fleißigsten und gesittetsten Schüler und Schülerinnen den Armenschulen Leipzigs und zu gleichem Zwecke 700 Exemplare Germania und 300 Exempl. Blücherschrift an den Magistrat zu Berlin zur unentgeldlichen Vertheilung abgehen lassen. Wir erwähnten bereits, daß auch unfern Armenschulen ein gleiches Geschenk zu Theil wurde. — Der Gesangverein Liederhain wird sein vorgestrige- Concert, dessen Ertrag zu Gunsten des Wilh. Bauer'schen Taucherwelkes bestimmt war, nächsten Dienstag, den 20. d. in den schönen Räumen der Tonhalle jedenfalls noch einmal wie derholen. — Der Markthelfer eines am Altmarkt gelegenen kauf männischen Geschäfts Namens Weinhold v h. hatte eS sich beikommen lasten, aus den ihm jeden Morgen zum Reinigm übergebenen Kleidungsstücken seines Principals kleine Geldbe träge, die aus Versehen darin geblieben waren, zu stehlen. Er mochte dieses Geschäft schon längere Zeit betrieben haben, bi- cndlich vor einigen Tagen es mit Hülfe der Polizei gelang, ihn auf der That zu ertappen. Er wurde der Behörde übergeben, und diese soll in seinem Logis einen großen Vorrath von Regen- 'chirmen, Seidenwaaren u. s. w. vorgefunden haben, dm er nach und nach in verschiedenen hiesigen Geschäften, in denen er conditionirt, zusammen gestohlen hat. Aus der Heirath mit seiner Braut, die in nächster Zeit stattsinden sollte, wird Wohl unter bewandten Umständen sobald nun nichts werdm. — Gei den gestrigen Gewinnen « 1000 Thlr. soll es hei ßen 35687 anstatt 35678 — Dem Vernehmen nach ist das große LooS von 150,000 Thlr. auf Nr. 46.647 einem jüdischen Kaufmann aus Moskau, einem Pelzwaarenhändler, zugefallen. Er soll das Koos in zwei Halbm in Leipzig aus der Kind'schen Collection selbst entnom men und bei Ausrufung desselben im Lotteriesaal zugegen ge wesm sein. — -s Wer Unglück hat, darf für Spott nicht sorgen, na mentlich in der Lotterie; das bekundet folgender wahrrrASpaß. In einer hiesigen Restauration kamen, wie das immer geschieht, allabendlich Stammgäste zusammm. Die Lotterie war in d,e, sen Tagen auch das Hauptgespräch. Tiner von ihnen spielt«
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