Dresdner Nachrichten : 26.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186310268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18631026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18631026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-26
- Monat1863-10
- Jahr1863
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 26.10.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
»«V» »4» ,rb»> 2b.u< IVIs lor^idb.u« Sk^/ibu« — 71 Vi rar 2«» r»r/i 27 , lv'/, 7»^ 87 8S> ir 102; IVtbz. 88» M/« Ivo »^.»W »s .—i-1 — 1V« l. ^lHj. 78t/. l.bu.Br.lV 110 103-' »S 60 tz St/, 8Zl/. — 7» 1- Sechra//r0 ». <8 S. - 88t/, - 1Üt,« n».— VS»/» 88t/» Lhl. IS «gl. perialS k Lht 2t/, Pf. i Lhl. 10Xg» ten » U» v. a A. — 107 >. ISS . — 1SZ 7 «bahn- «»»/» k. - 56»,, ktt - 134 — 178 Hk I4SV« i. - 12S»/» 64-/4 «0-/4, — 108-/4 i sch— irr E l>b. - iss 1»8 k» 127 - «h — 100 no<. 887/, H Nattonalan« » . - »ettm: Ibank 18580 !L. k. Man? Sth^sqnfth« 'vct. isa». lee» ?k.-« > « 11 > « 11- o »-,» «s »uverlLsfis« nt. nermeist«. .--.4 - ^ >4> ?' 6ü ch 22 ««* 1 «a »«. L»». Hageökatt für UnlerhaltMlf uud Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. Montan, den L6. Oct-ber 18KZ. Dresden, dm 26. Oktober. — Eine vormundschaftliche Behörde hatte in neuester Zeit dm Grundsatz ausgestellt, daß die Mutter eines außer der-Ehe geborenen Kindes verpflichtet sei, den Namen und dm Stand de- natürlichen Vater- bei Vermeidung einer Geldstrafe von P Thalern anzugeben. In Folge einer von der Mutter eines Kindes ringewendeten Appellation hat das betr BezirkSapprlla- tionSgericht jedoch dahin entschieden, daß die verfügte Auflage Wieder aufgehoben und mit weiterem Verfahren gegm die Appel lantin anzustehrn, dieselbe auch mit Abforderung von Kosten zu verschonen sei. da für die Mutter eines unehelichen Kindes eine Zwangsverbindlichkeit zur Benennung dessen BaterS nicht bestehe, WW schon das von dem Gerichtsamte in Bezug genommme Geyern» von 1799 deutlich an die Hand gäbe. Ebmsowenig eqntchtwe rin sonstiges Gesetz den Richtern d-Sfallsigen ZwangS- vnchtegem. Mil'tütSrücksichten könnten aber unter solchen Um sitzen / auch abgesehen von allen sonstigen rntgegenstehenden Bedenken, nicht maßgebend werden. —> s Oeffentlich« Gerichtsverhandlung vom 34. Ottober. Auf die Anklagebank setzt sich heute der Handarbeit tqe Karl Wilhelm Müller, ein herabgekommeneS Subjtct, das schon wegen Ki«bstahlS bestraft ist, einmal mitGesängniß,««-- mal mit Arbeitshau- und zwar bracht« er in Zchickau 6^ nat DU. Ein B«th«idiger war nicht erschienen. Müller, un- vtthriralhet, tritt in sehr desolater Kleidung vor den richtshof. Er ist heut wieder des Mehstahlr beschuldigt, dt» er im Maternihospital verübt und den ex auch zugesteht. August diese- Jahres nämlich wqr Miller längexe beitS, und obdachlos. Er hatte in aller Mehrheu L chm auf Gottes Wester Erde, wo er sein Haupt hinlegen tonnte. Um nicht der Behörde aufs Neue in die Hände zn falle», -oa kr es vor, eine versteckte Wohnung zu beziehen, für die er auch nicht die vierteljährliche Miethe bezahlen wollte. Bald war ei« solches äomioilium voluotanum gefunden und zwar in dem Gartenhause des Maternihospital-. Er stieg über die Garten mauer und da das Gartenhaus verschlossen war, so manöverirte er aayz einfach, ex drückte das Fenster ein und stieg ein. Hier machte er es sich so bequem, als eS nur Wg. Er hatte, und dqS erscheint auch glaubwürdig, nicht di« Absicht zu stehlen, so»d«K »nr hi« zu schlafen, »brr, wie daß so muner der Fall ist^ Gelegmhelt macht Diebe — und so geschah eS hier ebenfalls. 3m Gartmhause lag ein gepolstertes Sitzkiffen und ! eiN tzepolsterveS Keilkissm, ein sogmannteS Matratzenkiffm. Sr überlegte nun, baß er arbeitslos, daher mittellos sei. Der Ge danke verkörperte fich und Müller stahl die beiden Kissen, von I denen das eine auf 1 Thlr, dar anbei« auf 3 Thlr. taxirt j ist. Sv liegt die ganze Satyr. Müller wurde erwischt und hm» steht er vor «ns. LlS einziger Zeuge fangirte der Haupt- Ikassirer Künzel Nach kurzem Anträge der K Staatsanwalt schaft, Mwet» dnrch Herrn Held, wwche Earl Wilhelm Müller !met einjähriger ArbeitShaWrgf«, belegt. — Herr vr. Schrvr hält heute Absich i« Saale her HotK de Pologne eine erste Vorlesung über Phrenologie. Wer dies« Vorlesungen noch micht kennt, dem könnm wir sie als interessant und belehrend bestens empfehlen. — Wir, theiltm unlängst die Erklärung mit, welche Pro fessor Roßmäßler auf eine ihm zugegangene Verordnung des KinanzministeriumS abgegebm. Die Verordnung lautet nach dem sächsischen Wochenblatt wörtlich so: „Das Finanzministerium hat aus dm ihm vorgelegtm Untersuchungsacten ersehen, daß der quieScirte Professor bei der Forst- und Landwirthschastlichm Akademie zu Tharand, Eml Adolf Roßmäßler, dermale« in Leipzig, von dem Gerichtsamte im dafigm Bezirksgericht wegen staatSgefährlrcher Schmähungen zu einer dreiwöchentlichen Ge- , fängnißstrafe verurtheilt, diese- Erkenntniß auch, nach Bl — der beiliegenden Akten von dem königlichen Oberappellation-, gericht bestätigt wordm ist. Da nun nach ß 19 des EtaatS- dimergesetzeS vom 7. März 1835 auch ein quiescirter Staats- hiener immer Staatsdiener bleibt, und daher die Bestimmungen ensssG^eM MH'Mf ihn Anwmdnng leid«,, so mußt« d«S. fmanzminijwrimn in? Wowägung ziehen, welche Folge« jene ^ " -mäßler»» M nicht a«b« gleichartig« Zergehen bereits zwei Mal, und zwar weg« einer am 13.. )ktober 18llfl ünd sodann weam «in« am S. Rovemb« d«A^ -lbm Jahre- gehaltenen Rede, mit vier Wochen und be- iehmtlich mit sechs Wochen Gefängniß bestraft worden ist. int« diesm Umständen ist da- Finanzministerium, als An- ellungSbehörde Roßmäßler'-, auf Grund s von § 25 unter a eS StaatSdim«grs^«S zweifellos bmtDigt, dessm sofortig«, Mge Entlassung au» dem StaatSdimste unter Wegfall seine- ^uieScmzgehaltS anzuordnm. Dasselbe will jedoch^ «iuch di«-' mal von diesem Rechte noch kein« Gebrauch machen, hat viel mehr auf Grund d« Bestimmung im vorletzten Abschnitt d«S angezogenen tz 25 beschlossen, Roßmäßler androhen zu lass«, „daß, wenn er fich künftig auch nur eines der geringere» Fehltritte, welche nach tz 26 da- BefferungSverfahren begründen, schuldig machen wütde, wegm sein« Dienstentlassung Ent- schließung erfolgen werde." Die KreiSdirection zu Leipzig wird daher v«anlaßt, Roßmäßler tzorzufordern, ihm den Ar- hatt gegenwärtig« Verordnung bekannt zu machen und die angeordnete Androhung zu ertheilen, denselben aber zugleich darauf hinzuweisen, dich diese Androhung, d« angezogen« ) Gesetzesbestimmung nach, mit dem in tz 27 de» Staaisdiener- gesetzeS angedrohten zweiten Vorhalte gleiche Wirkung habe, und darüber denganzen Akt aufzunrhmende Protokoll nebst dm beiliegenden UntersuchuugSakten dem Finanzministerium ein- zusenden." Am Freitag «bmd kam an das Fenster eine» Bäckers aller eine Frau und verlangte zwei Stück Kaffe«, ^ — .. dieselbm au-gehäadi-t wa, dm Lad« zmckck, mit d« tvIßUs
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht