Md Anzeiger. Amtsblatt de- Sömgl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 177. Dienstag de« 26. Juni. 1866. Lifte der bei der 5. Ziehung am 18. Juni 1866 au-geloosten Landescultur-Aentenscheine, welche in Folge dessen im Termine 2. Januar 1867 fällig werden. Serie I. Serie » 500 Thaler Capttal. 100 Thaler Capital. Nummer. Nummer. 2 191 85 225 158 431 398 525 400 667 Auch werden die Inhaber der nachverzeichneten LandeScultur-Rentenscheine erinnert, die fällig gewordenen Capitalien entweder bei der LandeScultur-Rentenbank, oder bei der Lotterie-DarlehnS-Caffe zu Leipzig unverweilt in Empfang zu nehmen, 1ÜS: Serie I. Serie » Nummer AuSloosungtermin. Nummer AuSloosungStermin. Johanni. > Weihn. Johanni. Weihn. 78 155 405 1864 1865 1864 70 71 279 . 418 1864 1864 1865 1864 Uebrigen- liegen diese Listen sowohl bei allen Bezirls-Steuer-Einnahmen, al- auch den OrtS-Einuahmen de- Lande- zu Jeder mann- Einsicht aus. lden, DreS! am 18. Juni 1866. Königliche Landeskultur-Nentenbank-Verwaltung. Bekanntmachung. len Feld-Inten- däß vorerst und so dinglich Preußischen Truppen Seiten der "damit beauftragten Cömmandos" zunächst an die betreffenden OrtSbehörderr (Gerichtsämter, Stadträthe) gerichtet werden sollen und die commaudirenden Officiere erst dann zur unmittelbaren Bettreibung de- Bedarf- überzugehen haben, wenn die OrtSbehörden den Requisitionen nicht pünctlich Folge geben. Hiernach ergeht an sämmtlrche Ovrigketten de- Leipziger Regierungsbezirk- hiermtt Verordnung, nicht nur selbst sich hiernach allent halben zu richten, sondern auch die ihnen unterstehenden Gemeinden mit entsprechender Anweisung zu versehen, daß 1) allen in Ortschaften untergevrachten Officieren und Mannschaften nebst dazu gehörigen Pferden volle Verpflegung verabreicht und den Requisitionen für bivouakirende und solche Truppentheile, welche in den Ortschaften nicht gehörig verpflegt werden können, unweigerlich Folge gegeben werde; 2) den Truppen nebst voller Verpflegung auch 1 Quart Bier und 3 Lo bemerken ist, daß der Rauchtabak mit 1 Pfund pro Mann auf 10 Tage im L 3) Die Königlich Preußischen CommandoS sind um Empfangsbescheinigung Durch diese Verordnung wird übrigen- alle- Dasjenige, wa- durch me AmtShauptmaunschafteu und sonstigen competentrn Be hörden, in Bezug auf die Bildung von Stappencommisfionen »n prompter Beschaffung von Müttanbedürfnissen angeordnet und ein gerichtet worden ist, nicht alterirt, und ist vielmehr vorau-zusetzeu, daß durch die Thatigkett dieser Commissionen für die einzelne» Gemeinden wesentliche Erleichterungen «»treten werden. Leipzig, de» 24. Juni 1866. Königliche Kreis-Direktion. »urg-dorff. Bekanntmachung. einer von der KöuigÜch Preußischen Commaudantur »n- zug, dch^ wäche- ^ie vorhandenen sehr dem die^öniglich Sächsischen Tele^äphenbeamten hier m Here- nur in dem sehr beschränkte» Maße Beförderung findet, welche- die vorhandenen sehr geringen Kräfte zu bewältigen vermögen. Leipzig, den 25. Juni 18SS. Der MathderStadt lLeipris^ 'öchletßnl igeven Weisung machen wir hierdurch bekannt, daß, näch st worden sind, telegraphische Prtvat-Gorresporr- germgen Kräfte Vr. Koch.