Bekanntmachung. Dem Fleischer Heinrich Bertram auS Güldengossa ist in Anerkennung der von ihm bei Rettung eines Knaben vom Tode deS Ertrinkens bewiesenen Entschlossenheit eine Geldbelohnung bewitigt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, am 20. Juni 1866. Königliche Kreis - Direktion. v. BurgSdorff. Bekanntmachung. Nach einer von der Königlich Preußischen Commandantur unS zugegangenen Weisung machen wir hierdurch bekannt, daß, nach dem die Königlich Sächsischen Telegraphenbeamten hier außer Thätiakeit gesetzt worden sind, telegraphische Privat-Corrrspon- denz nur in dem sehr beschränkten Maße Beförderung findet, welche- die vorhandenen sehr geringen Kräfte zu bewältigen vermögen. Leipzig, den 25. Juni 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlechner. > Bekanntmachung. Um den bei der Vorschußbank Credit Suchenden möglichste Erleichterung gewähren zu können, sind wir bereit, die Vermittelung mit den Capitalisten oder Geldinstituten, welche die auszugebenden sechsprocentigen Schuldscheine als vorübergehende Geldanlage zu benutzen gesonnen sind, zu übernehmen und fordern daher hiermit dieselben auf, die von ihnen in dieser Weise anzulegenden Beträge bei unS anzumelden. Nach Bedarf werden wir diese Anmeldungen realisiren. Leipzig, den 30. Mai 1866. Die Dorschuftbank der Stadt Leipzig. I. C. CichoriuS, stell». Vorsitzender. Florentin Wehn er, Bevollmächtigter. Bekanntmachung, den von den Gast- nnd Schänktvirthen re. rn zahlenden Canon betreffend. Am 1. Juli d. I. wird der diesjährige Termin deS Schankcanon- zahlbar. Die Herren Gast- und Schänkwirthe, Weinstuben-Inhaber und Conditoren werden hierauf hingewiesen und demgemäß auf gefordert, diesen Canon in der Zeit vom 1. bis 15. Juli d. I. unmittelbar an die RathS-Gtnnahmeffnbe abzuführen. Das zeither üblich gewesene Eincassiren der gedachten Abgabe durch den Obermarktvoigt kommt von jetzt ab in Wegfall. ^ Leipzig, den 22. Juni 1866. DeS Raths Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Stadt- und Landbewobner, welche Waisenkinder in Verpflegung zu nehmen gesonnen sind, werden hiermit aufgefordert, sich unter Beibringung glaubhafter Zeugnisse von Seiten ihrer Behörden über ihre Führung, LebenSverhältniffe und Befähigung zur Kindererziehung bn Herrn Direktor Vr. Schloßhauer in der Expedition deS neuen Waisenhauses zu melden. Leipzig, den 23. Juni 1866. Die Deputation zum Waifenhause. Die aufheute Abend anberaumte öffentliche Sitzung der Stadverordneten findet erst Freitag de« 2». Auyi ». v. Abends '>-7 Uhr statt. Tagesordnung: 1) Wahl zur Besetzung einer besoldeten Stadtrathsstelle. 2) Gutachten deS Ausschusses zum Bau-, Oekononue- und Forstwesen betr. 1) einen Areallausch mitHerrn Speck Früh. v. Sternburg. 2) die Erbauung einer Mauer au der Brüderstraße. 3) ein Abkommen mit de« Pachter des Gutes Pfaffendorf Herrn Pollmar. 4) den Abbruch deS MarstaLS. Verhandln«-!» «r Kla-tverarduptu am 13. Juni 1866. (Lus Srnnd deS Protokoll- bearbeitet nnd veröffentlicht.) Die Versammlung beschloß sofortige Berathung einer Raths-! e Beleuchtungsanlagen im Park. uns für verpflichtet zuschrist, betreffend d . Der Rath sagt darin unter Anderem: „Wir mußten im öffentlichen Intereffe erachten, hierbei soweit, als eS die Verhältnisse geboten, vvrzn- gehen, wenn auch selbstverständlich unter Uebernahme der UNS deshalb treffenden Vertretung — und hierin, glauben wir, gerade die tatsächliche Anerkennung des Ihnen zweifello- stehenden Rechte- der Zustimmung. leuchtung von solchen Straßen und Wegen, welche sich derselben noch nicht erfreuten, bei uns beantragt hatten. Hätten wir aber, als bei Beginn der Messe, während welcher Sie keine Sitzungen halten, und noch vor Eintritt deS Frühjahr- die Parkanlage«, darunter auch -die Wege an beiden Seiten de- Teiche-, hergestellt werden sollten, dies ohne Rücksichtnahme auf die künftige Beleuchtung der letzteren geschehen lassen, so hätten «ach Eingang Ihrer Zustimmung die kaum hergestellten «eck der Einlegung der Erdröhren wieder aufgerisien muffen und wir dann ei»em wohlbegründeteu Tadel nicht können. wählten wir denn von zwei Nebeln da- geringere, die Vertretung unserer ohne Ihre Zustimmung getroffenen Anordnung, wir beschränkten jedoch diese auf da- Nothwendigste und ließen nur die unterirdische« Anlage» — Einlegung der Erdröhreu, Syphons und Eandelaberböcke — aber auch diese nur in den neuen Wegen «er Ausführung bringen, s' Konnte« wir nun, wie bereit- gedacht, Ihre hiermit erbetene