Dresdner Nachrichten : 29.12.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186112295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18611229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18611229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1861
- Monat1861-12
- Tag1861-12-29
- Monat1861-12
- Jahr1861
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- Dresdner Nachrichten : 29.12.1861
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^ HL. ang«no«mt» in dir Sxpedttton: Johannesallei u- Watsenhautstraße «. ri in . ^ Prirch^di, «. Post »intchLHMch 27 Ngr. Einztlne ln« Nummern 1 Ägr. Hageklatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredaeteur: Theodor Drobisch. ren i. dies. Blatte, da« zur Zeit in 5S00 Exemtzl "erscheint, finden eine erfolgreiche Berbreitung. Ms«. SVS Sonntag, den 29. Decemder 1861. Lnr M Auf das mit dem I. Januar 1862 begin nende neue Abonnement der „Dresdner Nach richten" werden von jetzt an Bestellungen an genommen. Der Pränumerationspreis beträgt mit Einschluß der Zusendung für Dresden vier teljährlich 2« Ngr. Auswärtige haben sich so fort an das ihnen zunächst gelegene Postamt zu wenden, da spätere Bestellungen den rechtzeiti gen Anfang der Zusendung beeinträchtigen. Die Expedition. Dresden, den 29. December. — Mittwoch den 1. Januar 1 862 finden wegen des Neu jahrstages am königlichen Hofe nachstehende Cour-Stunden statt. Bei Sr. Maj. dem König und Ihrer Maj. der Königin: In den Paradesälen der zweiten Etage des königlichen Schlosses Die Herren Staatsminister, Nachmittags 1 Uhr. — Die am kö niglichen Hofe bereits vorgestellten einheimischen Herren vom Civil, sowie die Herren Militairs a. D. Nachmittags ?2 Uhr. Versammlung der Herren der 1. und 2. Classe der Hofrang ordnung im Banket-Saale, alle übrigen Herren im Ball-Saale — Die Generalität und die Offizier-Corps, Nachmittags 2 Uhr. Die Versammlung findet in den Bilder-Zimmern der er sten Etage des königlichen Schlosses statt. Die Hof- und Zu- triits-Damen in den Zimmern Ihrer Maj. der Königin, zweite Etage des königlichen Schlosses, Abends 7 Uhr. — Hierauf werden beide königliche Majestäten, so wie die anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des königlichen Hauses, königliche Hoheiten, j8 Uhr die genehmigten Vorstellungen der angemel deten Damen und Herren in der Präsentations-Cour im Thron- Saale annehmen. Abends H8 Uhr ist Assembloe in den Parade- Sälen. Ihre königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessin nen des königlichen Hauses werden in der Assembler die allge meine Glückwünschungs-Cour entgegennehmen. — Die Damen erscheinen en manteau, die Herren in Uniform (Gala) — jede Trauer wird für diesen Tag abgelegt. — Se. Maj. der König hat die von I. Maj. der Kö nigin Marie getroffene Wahl ihres Hofmarschalles, Kammer herrn Rudolph Albrecht v. Langenn, zum Oberhofmeister, an Stelle des dieser Function mit Ende dieses Jahres auf sein Ansuchen enthobenen Oberkammerherrn a. D-, Wirklichen Ge- heimenrathes, Hanns Heinrich v. Könneritz, genehmigt. Gleich falls daß der Herr Geheimerath 0. Carus das von Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar ihm verliehene Comthurkreuz des Großherzogl. Sächsischen Hausordens vom Weißen Falken annehme und trage. — *Oeffentliche Gerichtsverhandlungen am 28. Dec. — Der Handarbeiter Jacob Kalzer in Torn und dessen Ehefrau Eva Rosine Kalzer sind bereits von Tisch und Bett geschieden, die Frau aber mochte es zur vollständigen Scheidung bringen. Der Mann hingegen, welcher eine Wiedervereinigung sucht, weiß eine solche auf eme geeignetere Weise nicht anzu bahnen, als daß er der Frau 18 Thlr. aus der Lade stiehlt, um die Frau zu einem gütlichen Vergleiche und zur Nachgie bigkeit zu bewegen. Steht nun aber dem Manne zwar das Nutznießungsrecht am eheweiblichen Vermögen zu, so war doch die Art und Weise, wie sich Kalzer, der allerdings von seiner Frau kurz gehalten wird und viel auf die Mildthätigkeit der Nachbarn angewiesen ist, in den Besitz jenes Geldes setzte, als eine widerrechtliche angesehen worden. Kalzer bekam darum 6 Tage Gefängniß auferlegt und beide Theile haben Einspruch gegen das erste Erkenntniß erhoben. Die zweite Instanz aber sprach den Mann, der sich nur in Besitz Dessen gesetzt, was ihm von Rechtswegen gebührte, straffrei. — Carl Friedrich Wessel hat sich mit einem eigenen Anlagekapital von 50 Thlrn. und einem eheweiblichen Einbringen von 100 Thlrn. zu Laube gast in eine starke Concurrenz hinein als Bäcker festgesetzt, da selbst etwa ein Jahr lang unglücklich und auch ungeschickt ge- wirthschaftet und am 29. Sept. d. I. seine Insolvenz mit ei nem Deficit von 893 Thlrn. angezeigt. Gravirend für Wessel ist noch besonders, daß er kurz vor Anzeige seiner Insolvenz noch zwei Dritttheile jener Schuldenlast in wenig Tagen con- trahirt und daß er auch bei verschiedenen Händlern, deren kei ner vom anderen wußte, Mehl kaufte (d. h. borgte), so daß seine Lieferanten sich um so weniger für gefährdet Hallen konn ten. Einmal hat er auch Mehl auf Borg aufgekaust und, um nur baares Geld zu bekommen, unter dem Preise wieder ver schleudert. So hat er nach Verlauf eines Jahres aufhören müssen, und ist nunmehr wegen leichtsinnigen Aufborgens zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden, wobei es auch trotz er hobenen Einspruches in zweiter Instanz unverändert verblieb. — Der Sattlermeister Johann August Ullrich in Wilsdruff sollte von seinem Hauswirthe aus dem Logis hinausgesetzt werden, bei welcher Gelegenheit einige seiner Effecten zu Deckung rück ständigen Miethzinses innebehalten werden sollten. Da nun das Gerichtspersonal von Ullrich den Schlüffe! verlangte, so hat dieser sich unbändig benommen, indem er gesagt: „Ich schmeiße Euch Bride zum Loche hinaus!" Auch hat er den einen Executor an den anderen hinangestoßen („geschabt"), ihn um den Leib angefaßt, ihm auch den Rock zerrissen. Wegen Widersetzlichkeit wurden dem Ullrich 6 Wochen Gefängniß zu erkannt, wogegen er Einspruch erhoben. Ullrich erreichte we nigstens eine Herabsetzung seiner Strafe auf die kürzere Dauer von 2 Wochen. — Marie Elisabeth Michelmann, genannt Pö litz, obschon erst 20 Jahre alt, ist doch schon wegen Diebstahls in Untersuchung gewesen und nun wieder überführt, am Alt städter Jahrmarkts einige Töpfe, im Werthe von 9 Ngr., vom Pirnaische» Platze gestohlen zu haben, weshalb ihr 4 Tage Ge fängniß wegen Diebstahls auferlegt wurden. Die Angeklagte beruft sich darauf, sie habe nur Scherz machen wollen; nun ist sie aber dabei entdeckt worden, wie sie eben die entführten Töpfe in einem Tuche eingewickelt von dannen schaffen wollte;
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