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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660707
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-07
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.07.1866
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W W. Sonnabend dm 7. Juli. 18K«. Aufruf an die Bewohner der Stadt Leipzig. Iu allen Gauen unseres deutschen Vaterlandes ist der humane WohlthätigkeitSsinn Leipzigs bekannt. An Leipzigs WohlthätigkeitSsinn und humane Gesinnung wende ich mich jetzt mit der dringenden Bitte, schnell zu geben, waS dem verwundeten Krieger sein trauriges Schicksal erleichtert, seine Wunden heilt. Der Zufluß Verwundeter wird noch viel größer werden, darum bitte ich, geben Sie Ihre Gaben schnell und reichlich.in das Depot Ihres Central-VereinS für Pflege verwundeter und kranker Krieger. Dresden, am 5. Juli 1866. Graf Kleist, Johanniter-Ritter. Bekanntmachung. Vom 8. dieses Monats an ist jeden Sonntag früh daS Schiff und die erste Empore der PeterSkirche für daS Königlich Preußische Militair reservirt. — Leipzig, am 6. Juli 1866. Die Kirchen-Hnspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Lechler. vr Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Goethe-Straße soll auf der Strecke von der Ritter- bis zur Grimma'schen Straße mit einer Schleuß« versehen und diese Arbeit in Accord vergeben werden. Die hiesigen Gewerken, welche die Herstellung übernehmen wollen, werden aufgefordert, die betreffenden Profile und Bedingungen auf dem RathSbauamte einzusehen, ihre Forderungen in die Anschlagsformulare einzusetzen und letztere mit NamenSunterschrift bis 16. Juli Abends 6 Uhr an vorgenannter Stelle abzugeben. Leipzig, dm 7. Juli 1866. Des Raths Ban-Deputation. Bekanntmachung. Diejenigen Einwohner, bei denen königlich preußische Truppen in der Zeit vom 19.—28. Juni d. I. einquartiert gewesen sind, können die betreffende Entschädigung gegen Vorweis der Quartierbillets den 6.-6. d. M. Vormittags von S—12 oder Nachmittags von 3—6 Uhr rm Quartieramte in Empfang nehmen — Der das Quartierbillet Vorweisende wird zur Empfangnahme deS Geldes für berechtigt angesehen. Das Quartier-Amt. Leipzig, den 4. Juli 1866. Rose. Bekanntmachung, die König!. Sächs. Landes - Lotterie betreffend. Unter den dermaligen Zeit- und VerkehrSverhältniffen läßt sich die bereit- begonnene 70. Lotterie nach den planmäßig dafür aufgestellten Ziehungstagen nicht fortsetzen, ohne nach allen Seiten die größten Wirren und Nachtheile herbeizuführen. ES wird daher iu erfolgter Genehmigung des Königlichen Finanz-MinisteriumS die für den 16. dieses Monats angesetzte Ziehung 2. Claffe nebst Zeit geeignete Bekanntmachung ergehen, für welchen Tag, beziehentlich für welche Renovationsfristen dieselben in ihre volle Gültigkeit wieder eintreten. Folgerecht muß daher auch jede Renovation aus Grund der Loose 1. Claffe bis auf Weiteres unterbleiben und es haben die Spieler 1. Claffe die Loose dieser, wie der etwa bereits gelösten 2. Claffe, wollen sie sich an dem weiteren Spiele betheiligen, nur sorgfältig aufzubewahren, um sich ihre Anrechte auf die folgenden Elasten zu sichern. Selbstverständlich muß es dagegen Jedem, der die Einlagegelder für die 2. Claffe in der Voraussetzung planmäßiger Durch spülung der 70. Lotterie bereits avgeführt hat, freistehen, gegen Rückgabe der Loose 2. Claffe sich diese Einlagegelder von dem be treffenden Collecteur einstweilen restituiren zu lasten, wie eS ver der veränderten Sachlage eben auch den Collecteuren überlasten sein muß, die auf Credit hinausgegebenen Loose 2. Claffe von den Interessenten zurückzufordern. Me Auszahlung der Gewinne 1. Claffe hat ungestört und planmäßig zu erfolgen; eS bleibt daher auch dem entsprechend die Verpflichtung deS Spieler-, welcher sich an der 1. Claffe betheiligt hat, zur Einzahlung der dafür bestimmten Einlagegelder, beziehentlich zu deren Innelaffung unverändert und von gegenwärtiger Sistnung unberührt. Indem die Unterzeichnete Direktion Solche- hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, wird sie zu angemessener Verbreitung dieser Bekanntmachung gleichzeitig noch Separatabdrücke davon veranstalten und solche in ausreichender Anzahl den Collecteuren zur Ver- theilung an ihre Interessenten behändigen lassen. Leipzig, den 5. Juli 1866. Königliche Lotterte-Dtreetio». Ludwig Müller. Vas Lraukenzelt, -er heilsamste Aufenthalt für Verwundete. Die geläuterte ärztliche Erfahrung der Neuzeit hat eS zur un- erschütteruchen Wahrheit erhoben, daß der verwundete Krieger trotz der ungesäumten, besten Hülfe auf dem Schlachtfelde und trotz der sorgsamsten Cur und Pflege im Krankenhause elendiglich dahin- schmachten und verkommen muß, wenn nicht, al- erste Bedingung zu seiner Genesung, seine Lagerstätte von einer reinen, aller ver giftenden Ausdünstungen baaren Lust umgeben ist. — Die Kranken räume sollen nicht bloS von jeder Ueberfüllung frei gehalten, sondern auch Tag und Nacht einer Ventilation unterworfen werden; ohne die letztere muß die kunstvollste operative und ärztliche Hülfe, die beste Kost und die liebreichste und gewissenhafteste Wartung wirkungslos bleiben. — LS ist daher eine nicht genug hervorzu hebende Thatsache, daß zur Sommerzeit der Aufenthalt in einem Zelte der zweckmäßigste und der Genesung am sichersten dienende
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