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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-08
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1866
- Autor
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Avzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 189. Sonntag dm 8. Juli. 1866. Aufruf an die Bewohner der Stadt Leipzig. In allen Gauen unsere- deutschen Vaterlaude- ist der humane WohlthLtigkeit-sinn Leipzig- bekannt. An Leipzig- WohlthLtigkeit-sinn und humane Gesinnung wende ich mich jetzt mit der dringenden Bitte, schnell zu geben, waS dem verwundeten Krieger sein traurige- Schicksal erleichtert, seine Wunden heilt. Der Zufluß Verwundeter wird noch viel größer werden, darum bitte ich, geben Sie Ihre Gaben schnell und reichlich in das Depot Ihre- Central-Berein- für Pflege verwundeter und kranker Krieger. Dresden, am 5. Juli 1866. Graf Kleist, Johanniter-Ritter. Bekanntmachung. Von der Königlich Preußischen Commandantur ist die Genehmigung ertheilt worden , daß verwundete Soldaten der Königlich Preußischen Armee von Privaten in ihre Wohnung zur Cur und Verpflegung unter gewissen von un- zu beobachtenden Controle- maßregeln ausgenommen werden. Diese Erlaubnis kann jedoch nicht auf Verwundete der mit dem Königreiche Preußen im Kriege begriffenen Armeen ausgedehnt werden, weil diese als Kriegsgefangene behandelt und demzufolge fortwährend unter unmittelbarer Aufsicht der Königlich Preußischen Commandantur gehalten werken müssen. Da mehrfach an unS die Anfrage wegen Aufnahme Verwundeter in Privatpfleae gerichtet worden ist, so bringen wir Obige- zur öffentlichen Kenntniß und ersuchen alle Diejenigen, welche die angedeutete menschenfreundliche höchst anerkennenswerthe Absicht, ohne jedoch ihrer Ltuartiertragerp-licht dadurch zu entledige«, auSzuführeu geneigt sind, sich de-halb an die Lazaretheomumisflou im internationalen Hospitale des neue« Waisenhauses gefälligst wenden zu wollen. Leipzig, den 6. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlnßner. Bekanntmachung, den Besuch der Militairlazarethe betreffend. Der seitherige massenhafte Zudrang de- Publicum- zu den Militärlazarethen nöthigt uns, alle- Ernste- daran zu erinnern, daß für die Wredergenesung der Verwundeten möglichste Ruhe eine unbedingte Nothwendigkett ist und ebenso daß die unmittelbare Ver abreichung von Speisen und Getränken von Besuchenden an dieselben die nachtheiligsten Folgen für sie haben kann. Wir verordnen daher, daß der Besuch der Verwundeten nur deren Angehörigen gegen Eintrittsschein der Lazarethcommission in den Vormittags stunden von S —12 Uhr gestattet werden kann, die unmittelbare Verabreichung von Speisen und Getränken an dieselben aber schlechterdings verboten ist. Wer mithin einen Besuch in den Krankenstätten abzustatten beabsichtigt, hat hierzu vorher die Erlaubniß der Lazarethcommission im internationalen HoSpitale de- neuen Waisenhauses einzuholen ; Leben-mittel aller Art aber, welche den Verwundeten zugedacht werden, au-nahmSloS an dieselbe Commission abzugeben. Leipzig, den 7. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schl-ißner. Die reiche Unterstützung, welche uns von vielen Seiten durch Lieferung von Bedürfnissen der Lazarethe zu Theil geworden ist, verpflichtet unS zu dem lebhaftesten Danke. Im Drange der Geschäfte können wir nicht jedem Einzelnen danken. Indem wir un- zu fernerer Annahme erbieten, verbinden wir damit au- Rücksichten der Sanität und der Hausordnung in den Lazarethen die dringende Bitte, von unmittelbarer Verabreichung von Gegenständen, besonder- der Speisen und Getränke an die Verpflegten absehen zu wollen. Auch kann fernerhin der Zutritt zu den Krankenzimmern nur in beschränkter Weise gestattet werden. Wen nicht der Beruf dahin führt, möge unS nicht anstnnen, den Zutritt zu gestatten. Leipzig, den 7. Juli 1866. Die Deputation für die internationale« Lazarethe. Stadtrath v. Rüder, Vorsitzender. Bekanntmachung. Zu möglichster Verhütung der Nachtheile, welche während der warmen Jahreszeit die starke Ausdünstung der Privetgruben für den allgemeinen Gesundheitszustand mit sich führt, ist eS nochwendig, die Gruben von Zeit zu Zeit in angemessener Weise zu de-inficrren. Wir verordnen daher, daß von den Hausbesitzern und Mrethbewohnern in allen Gebäuden die Gruben und Aborte durch öftere Einschüttung von Eisenvitriollösung*) deSinficirt werden und behalten unS vor, Revisionen de-halb anzuordnen, nach Befinden gegen Säumige Strafen zu verfügen und die DeSinsection auf ihre Kosten vornehmen zu lasten. Wir machen dabei die Hau-vewohner darauf aufmerksam, daß der Erfolg solcher Maßregeln ein größerer sein wird, wenn die Ausführung eine einheitliche und planmäßige ist. ES wird sich daher empfehlen, wenn die Bewohner einer Straße oder eine- DistrictS zusammen treten und die DeSinsection gemeinsam besorgen lasten und Denen, die sich der gemeinsamen Ausführung unterziehen, dabei vehülflich sind. — Leipzig, den 23. Juni 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Der StadtbezirkSarzt. vr. Koch. Schleißner. Vr. H. Sonnenkalb. *) 2 Pfund fchwefelsaure- Eisen gelöst in 10 Dresdner Kannen Wasser genügt durchschnittlich für jede einzelne Etage zum Eingieße«, wogegen ln die Parterre gelegene Grube selbst eine Lösung voy 4 Pfund dergleichen Eisen in 20 Kannen Wasser einzuschütten ist. Bekanntmachung. Die beim Abbruch der Petersbrücke gewonnenen, in der Nähe der Schloßbrücke lagernden Rochlitzer Sandsteine, ca. 400 Kubik- ellen enthaltend, sollen Montag de« S. Juli «« LI Uhr Bor«itta-- unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen im Ganzen versteigert werden. — Leipzig, den 4. Juli 1866. DeS Rath- Ban - Deputation. Bekanntmachung. Zur Lnfüllung det neu herzustellendru Tract» der L»r»«gra-« »ird Schutt anaenommen und da- min definit 8 Kadikellen haltende Fuder mit 7»/, Gr. vergütet. — Leipzig, den «. Juli 18««. De« Rath« Da««D»v«tat1»«.
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