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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-19
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W LVO. Donnerstag dm 19. Juli. Bekanntmachung. 186«. Die Inhaber der verlorenen resp. abhanden gekommenen Pfandscheine Nr. 14583. 14584. 20541. 32044. 39703. 47865. 48051. 49350. 49915. 52349. 55628. 55668. 55669. 55670. 56625. 74202. 76083. 76118. 77142. 78007. 79613. 79690. 83575. 83717. 85986. 89812. 93842. 97289 und 97290 sämmtlich V, 1625. 2896. 11261. 19338. 19349. 34057. 34517. 39189. 39190. 39676. 45107. 46325. 47764. 48970. 49242. 5355S. 53745. 55054. 56746. 57131. 59339. 59364. 59367. 59408. 61494. 64842. 64918. 65795. 66209. 69119. 69219. 69438. 69699. 75940. 75999. 78270 und 84924 sämmtlich so wie deS Interim--Schein- Nr. 85586 werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, wümgenfalls, der LeihhauSordnung gemäß, dre Pfänder den Anzeigern werden au-geliefert werden. — Leipzig, den 18. Juli 1866. DaS Leihhaus zu Leipzig. Verhandlungen der Stadtverordnete« am 22. Juni 1866. <Luf Gruud de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Zur Tagesordnung übergehend, verwilligte die Versammlung nach Vorschlag des BauauSschuffeS 1. die für Reparatur de- ScheuuendachS in der Gohliser Mühle vom Rath geforderten 125 Thlr., indem sie zugleich dem Rath zur Erwägung gab, ob nicht die Reparaturen nach Maßgabe eine- vom Ausschuß herbeigezogeueu Gutachten- etwa- billiger hergestellt werden könnten. 2. Herr vr. Heine berichtete sodann über die vom Bauausschuß in Gemeinschaft mit Mitgliedern de- Finanzausschusses gepflogene Berathung über Freigebuag de- Wassers auS der Wasserleitung und die damit zusammen hängenden Fragen und Anträge. DaS Über die betreffenden Verhandlungen aufgenommene Pro tokoll lautet: Die Frage wegen Freigebung de- WafferS auS der Wasser leitung lag dem Bau- und Finanzausschüsse zur gemeinsamen Be- rathuva vor. Die Mitglieder de- Letzteren waren indch nicht in beschlußfähiger Zahl erschienen und die Erschienenen traten um für ihr« Person und in der Voraussetzung in die Beratbung ein, daß den abwesenden Mitgliedern de- Finanzausschusses da- Pro tokoll offen gehalten werde. Seiten ewiger Mitglieder de- Finanzausschusses ward nun bemerkt Vor der Hand genüge die Aufstellung von Ständern, wie sie der Finanzausschuß vorschlage. Sie schneide nicht ganz und gar die von der Anlage erwarteten Erträge zu Gunsten der Stadtcaffe ab, Erträge, die nicht gering anznschlagen seien, wovon die Er fahrungen m Berlin Zeugniß gäben. Ber Annahme der Freigebung bleibe nichts übrig, als allent halben öffentliche Ständer aufzusteüen, und eS sei dann auf irgend einen Ertrag auS der Leitung nicht mehr zu rechnen. Nun wolle zwar der Finanzausschuß selbst daS Aussteller! öffent licher Ständer und daS Besprengen der Straßen; aller« die völlige Freigebung erscheine doch auch in so fern bedenklich, als man daun gleiche Ansprüche in anverer Richtung erheben könne, z. B. An sprüche aus freie- GaS. Vchon jetzt stehe ein WafferzinSertrag von circa 12000 Thalern auS ungefähr 500 Häusern m Aussicht, ebenso nicht unerhebliche Erträge für gewerblichen Cousum. Steige letzterer nun auf 1000 Häuser, so bleibe vielleicht höchsten- noch ein halbe- Simplum aufzubringeu. Seilen de- BauauSschuffeS, dem sich auch vom FiuanzauSschus ein Tbeil mit der Bemerkung auschloß, daß di« Gestaltung de- dieSjährigen Bullet- mit 4,000 Thlr. Einnahme gegen 58,000 Thlr. Au-gabe die völlige Freigebung kaum als ein Opfer erscheinen lasse, wurden folgende Anschauungen vorgelegt: E- handele sich hier nicht um eine, einem Actienunternehmen analoge Anlage, sondern vm ein Institut der öffentlichen Wohl fahrt. DaS Anlagecapital sei unter allen Umstände» aufgewendet und kein Grund vorhanden, trotz der bereit- bestehenden Verpflich tung der Commun, die Zahlungen für Betrieb, Verzinsung und Amortisation zu leisten, die allgemeine Benutzung der Anlage noch auf Jahre hrnauS einzuschränken und zurückzuhalten. Der ge wöhnliche Wasserverbrauch werde am Besten durch die Einkommen steuer bezahlt, und was man auf diesem Wege etwa mehr bezahle, leiste man für die Gesundheit der ärmeren Classen und damrt für die öffentliche Wohlfahrt. Factisch sei, daß die Wasserleitung nicht in gewünschter und gehoffter Weise benützt werde. ES erscheine daher, um den Zweck derselben: Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, reichlicher Wasser verbrauch auch für Unbemitteltere, und Beseitigung des lästigen Staube-, zu erreichen, die Freigebung als da- zweckmäßigste Mittel, zumal die Einwohner bei Aufbringung de- GesammtbedarfS für die Wasserversorgung auf directem Abgabenwege kaum anders be lastet würden, ÄS beim Wasserzinse, während jetzt die Aermeren auch mit zur Deckung de- Bedarfs beitragen müßten, ohne selbst den Genuß de- zugeleiteten WafferS zu haben, und die Beibehal tung de- WasserzinseS noch größere Regle- und ErhebuvgSkosten erfordere. Ebenso erscheine der Antrag de- Finanzausschusses nur al- Au-kunftSmittel. Er schade nicht bloS der Einführung der Leitung in die Häuser, sondern beschränke voraussichtlich den Consum wegen der Umstände, die mit dem Wasserträger» auS den verkehrShemmen- den Ständern der Straße nach den hohen Etagen verbunden sind. Andererseits aber lasse sich hoffen, daß durch Freigebung de- WafferS die Einführung in die Häuser ganz allgemein werde. Für diese Anschauungen spreche der Vergleich mit Berlin weit eher, als gegen sie; denn erst nach jahrelangen Kämpfen sei eS dem dortigen Unternehmen gelungen, zu einer Rentabilität zu kommen. Während ferner die Frergebung kaum ein wesentliche- finan zielle- Opfer erfordere, sei die gegenwärtige drohende Zeitlage gerade dazu angethan. Im Uebrigen involvire die vom Finanz ausschüsse beantragte Aufstellung sehr vieler Wasserposten ebenfalls eine directe Steuerbelasiung und lasse dennoch nicht den eigentlichen Zweck der Leitung erreichen. Dem entgegen sei eS sogar angemessen, den Hausbesitzern die Anlage der Einrichtung in ihren Häusern rn entsprechender, z. B. nach Art der Landrentenbank eingerichteter Weise zu erleichtern. Endlich sei erst nach rascher, allseitraer Einführung der Leitung in die Häuser ein gute- Straßenpflaster zu erreichen, was ebenfalls finanzielle Beachtung verdiene. Vom Finanzausschüsse wurde dagegen noch bemerkt: Der Finanzausschuß wolle ebenfall- die Wohlthat der Wasser leitung allgemein machen. Er glaube die- durch seinen Antrag aber weit schneller herbeizuführen, al- die- durch den Antrag des BauauSschuffeS möglich sei, welcher letztere gar nrcht so leicht durch geführt werden dürfte. Deshalb solle man die versuchsweise an genommenen 2 Jahre de- Tarifs vorübergehen lasse«, ehe man, »nd noch dazu unter Verhältnissen wie die jetzigen, mit dem Ur- theile abschließe. Schon der diesjährige Ertrag der Leitung werde in der Rechnung sich günstiger gestalten, als im Budget. Mit der Freigebung de- Wasser« werde man zur Einführung desselben in die Mehrheit der Häuser nicht rasch gelange«. ES ständen dem die Kosten de- Anlagecapital- und die Rücksichten auf den Zustand vieler Häuser entgegen. Dagegen habe der Antrag de- Finanz- r l
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