Anzeiger UWbl-tt dlS KM. KjirkizmchlS »d des MP d« StM Schm. W L«S. Sonnabend dm 28. Juli. 1866. Bekanntmachung. von jeder Steuer-Einheit zu entrichten, wogegen für den vierten Termin, am 1. November d. I. nur Ein Pfennig von jeder Steuereinheit rur Erhebung gelangen soll. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtische« Gefälle« an I,i Pf. von jeder Steuereinheit vom 1. August d. I. ab nnd spätestens binnen 14 Tagen nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 25. Juli 1866. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die am 21. vor. Mon. verstorbene Frau Caroline Emilie Auguste verw. RamSthal in Colditz hat Vierhundert Thaler der hiesigen Thomasschule und Zweihundert Thaler der hiesigen Nicolaischule mit der Bestimmung letztwillig zugewendet, daß die Zinsen alljährlich an je einen sittlichen, fleißigen und bedürftigen Schüler ver geben werden sollen. Indem wir diese ein reges Wohlwollen für die erwähnten BilduugSanstalten bekundenden Vermächtnisse hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, rufen wir der verewigten Stifterin unfern Dank hierdurch nach. Leipzig am 25. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung. Bekanntmachung. Nachdem nunmehr dem Bedürfniß für die Dammschüttung an der Petersbrücke genügt ist, werden Schuttanfuhren gegen Vergütung von 7^/, Ngr. für das mindesten- 8 Cubikellen haltende Fuder nur an der Turnerstraße angenommen. Leipzig, den 26. Juli 1866. Des Raths Vau-Deputation. Bekanntmachung. Die Quartter-Entschädigung für die vom 16. bis mit 19. dieses MonatS allhier verpflegten Großherzogl. Mecklenburg- schen Truppen kann in den nächsten drei Tagen bei uv- erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfang nahme berechtigt. Das Quartier-Amt. Leipzig, den 27. Juli 1866. Rose. Vrrhaudluvge« -er Sladtverorduete« SM 29. Juni 1866. (Luf Vruud der Protokolls bearbeitet «ud ver-ffmtlicht.) (Schluß.) 4. Die Herstellung eine- TheilS der Brüderstraße und die Er bauung einer Futtermauer daselbst. Der Rath macht hierüber folgende Mittheilung: „Der Bau der Turaerstraße läßt sich nicht füglich au-führeu, ohne zugleich dm in dieselbe mündenden Tract der Brüderstraße bis zur Nürnberger Straße herzustellen. Wir haben daher letztere Herstellung a vouto de- Iohanni-ho-pital- beschlossen und ersuchen die Herren Stadtverordneten um Ihre Zustimmung hierzu, sowie zur Verausgabung der nach dem beiliegenden Anschläge sich er gebenden Kosten von 6103 Thaler. Au- der dem Anschläge vorangehenden Beschreib«! Sie sowohl die Dimensionen und Verhältnisse de- .. StraßentracteS, als auch die Gründe, au- welchen sich eine «auer erforderlich macht." de- vor den sieb« würde die durch dm gelegenen Straßeudamm entstehende Böschung in vorerwähnte- Areal fallen. Um diese- zu vermeiden, ist auf der Strecke von 89 Ellen eine Futtermauer von Bruch steinen mit Granitplatten-Abdeckung und eine darauf angebrachte zweimal verriegelte Barriöre angenommen worden. Die übrige Länge dieser Straßenflucht bedarf keine- Schutze-, da die Bö- schungSkante außerhalb der BegrenzungSmauer zu liegen kommt." Die Herstellung dieser Futtermauer erachtete der Ausschuß nicht für erforderlich, ja sogar nicht für im Interesse der Stadt liegend. Er war einstimmig dafür, die Ablehnung der Kosten dieser Mauer einer einfachen Böschung zu beantragen ; im Uebrigen aber 3) die Berwuligung der Übrigen für Herstellung de- betreff. Theil- der Brüderstraße a 6onto de- Iohanni-ho-pital- ge forderten Kosten dem Collegium anzuempfeble». Der erste Abschnitt de- Vorschlag- de- Ausschüsse- fand gegen eine Stimme, der zweite einstimmige Annahme. 5. Ein mit Herrn Pollmar wegen zeitigerer Aufgabe de- Pfaffm- dorfer Gut-Pacht- verhandeltes Abkommen. Der Rach schreibt hierüber unter Anderem: „Der Pachtcontract über die Oekonomie de- Gute- Pfaffendors läuft, wie dm Herren Stadtverordneten bekannt ist, am 1. M« 1867 ab und e- sollen zu dieser Zeit den gefaßten Beschlüssen zu- §