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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: S. 4499 statt S. 4459
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-25
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1866
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 206. Mittwoch dm 25. Juli. 1866. Bekanntmachung, die zwangsweise Desinfektion der Aborte betr. Ungeachtet unserer wiederholten selbst von Strafandrohungen begleiteten Aufforderungen zur DeSinfection der Aborte mit Eisen- vittiollösung haben wir leider doch wahrzunehmen gehabt, oaß der größere Theil unserer Einwohnerschaft zu einer Selbstthätigkeit sich selbst dann nicht aufzuraffen vermag, wenn eS sich um daS eigene Wohl und Wehe handelt, sondern erwartet, ja verlangt, daß die öffentliche Verwaltung die Mühewaltungen übernehme, die ein Jeder bei nur einigem guten Willen sich selbst zu leisten sehr leicht im Stande wäre. Diese in der That höchst bettübende Wahrnehmung nöthigt uns, nunmehr mit ZwangSmaßregeln unsere oben gedachte Anordnung durchzuführen, um so mehr, als seit unserer Bekanntmachung vom 27. Juni d. I. über den Gesundheitszustand unserer Stadt vom 29. vorigen Monats an bis heute vierzehn Cholerafälle und zwar acht unter den hiesigen Königlich Preußischen BesatzungS- ttuppen und sechs unter der Civilbevölkerung unserer Stadt mit tödtlichem AuSgange hier vorgekommen, übrigens aber Durchfälle mit Cholerasymptomen häufiger ausgetreten sind. Nur mit der größten Sorgsamkeit in Beobachtung der notwendigen Vorsichtsmaßreaeln, unter denen nach maaßgebendem sachverständigen Urtheile die regelmäßige DeSinfection der Aborte in erste Linie zu stellen ist, wird eS möglich werden, zu verhüten, daß die Cholera sich in unserer Stadt zur verheerenden Epidemie auSbilde, und wir dürfen daher nicht zögern, Folgendes zu verordnen: 1) Die regelmäßige DeSinfection der Aborte wird über unsere ganze Stadt zwangsweise durchgeführt. 2) Zu diesem Zwecke haben wir nach Maaßgabe deS unter v. veigefügten Verzeichnisses die Stadt in hundert DeSinfeetionsbezirke eingetheilt. 3) Die sämmtlichen Hausbesitzer, bez. Hausadministratoren, haben sofort zusammenzutreten und sich über eine Person zu vereinigen, welche sie mit der DeSinfection der sämmtlichen Aborte ihres DeSinfectionsbezirks auf ihre, nach der Zahl der Aborte zu vertheilenden, von den Miethbewohnern antheilig mit zu tragenden Kosten beauftragen. 4) Dieser Beauftragte ist unserem Bauamte bis längstens zum 28. d. M. Nachmittag- um 5 Uhr zur Genehmigung zu präsentiren. 5) Etwa verlangte Unterweisung über die Art der vorzunehmenden DeSinfection wird Herr Prof. vr. CaruS, welcher die Güte hat, uns bei der Durchführung und Überwachung dieser Maaßregel mit seinen Erfahrungen beizustehen, täglich in den Vormittags stunden von 10—12 Uhr im Bauamte bereitwilligst ertheilen. 6) Für diejenigen Bezirke, für welche bis zum 26. d. M. Nachmittag- 5 Uhr ein vom Bauamte genehmigter Beauftragter nicht präsentirt worden ist, werden wir nach Ablauf dieser Frist das zur Ausführung der DeSinfection erforderliche Personal bestellen. 7) Die Kosten der solckergestalt durch von unS angestelltePersonen bewirkten DeSinfection werden unter die sämmtlichen Grund stücksbesitzer deS betr. Bezirks nach der Zahl der deSinficnten Aborte vertheilt und am Schluffe jedes Monats von denselben unnach- sichtlich emaezogen. Die Hausbesitzer sind berechtigt, ihre Abmiether zur anteiligen Tragung dieser Kosten mit herbeizuziehen (vergl. 3). 8) Unfern legitimirten Controlebeamten sowohl als auch den mit der DeSmfection beauftragten Personen ist der Zutritt zu den Häusern und insbesondere zu den Aborten und Gruben unweigerlich zu gestatten. 9) Widersetzlichkett ^ Säumigkeit oder Fahrlässigkeit in der Ausführung der DeSinfection sowie jede andere Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen wnd von unS mit Geld- oder Gefänguißstrafe gegen den Schuldigen geahndet werden. Wir geben unS der sichern Erwartung hin, daß eS dre hiesigen Grundstücksbesitzer sich zur Ehrenpflicht machen werden, für die DeSinfection ihrer Häuser nach obigen Vorschriften selbst Sorge zu tragen. Insbesondere machen wir aber darauf aufmerksam, daß die Kosten der durch unsere Angestellten vorzunehmenden DeSinfection um deswillen, wett wir nur bezahlte Arbeitskräfte dazu zu verwenden haben, weit höher sein müssen, als bei deren Selbstausführung. Die Herren Aerzte unserer Stadt ersuchen wir dringend, der DeSinfection ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen und über alle- Anstößige, waS sie hierbei wahrnehmen werden, unS sofortige Anzeige zu erstatten. Leipzig, den 22. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlnßner. » Verzeichnis der DeSinfeetionSbezirVe der Stadt Leipzig. <k> «'s -3- Z" Ramm der Straßen Hau-nummer Namen der Straßen Hausnummer Ts Ramm der Straßen Hausnummer Ts ** -r «-» * Ramm der Straßen Hausnummer 2 1 2 2b 3 5 6 Pfaffendorf Gasanstalt und Berliner Straße Berliner Bahnh. Frankfurter Str. Waldstraße Gust.-Ad.-Stt. Auenstraße Fregestraße ankfurter Str. ärberstraße eibnizstraße t.-Ad.--Stt Auenstraße Ranst. Äeinw. Färberstraße Roskncholgaffk Alte Burg Schulplatz r 2 bi-mit 8 44 1 15 1 53 1 1 1 29 1 59 6 1 7 1 s s - 52 - 48 - 19 - 10 - 54b - 5 - 27 s 5 34 13 8V 11 19 17 LöhrS Platz Neue Straße Packhofgaffe Packhofaaffe Gerberfiraße Gerberstraße Bahnhofsstraße Georgenstraße Wintergartenstr. Schützenstraße Gartenstraße Gartenstraße Tauchaer Straße Eisenbahnstr. Mittelstraße Mittelstraße Tauchaer Straße Eisenoahnstraße 14 Tauchaer Straße 8 9 10 11 12 13 Ibis mit 5 1 - 3 - 1 - 35 - 1 - 15 - 2 - 7 - 12 - 4 - 1 - 1 - 1 - 19 - 8 - 2V - 8 - 4 - 15 - 15 8 2 67 34 22 31 11 13 14 3 7 3 25 18 27 14 18 21 15 16 17 Mittelstraße Reudnitzer Str. Lange Straße Marienstraße Tauchaer Straße Schützenstraße Mittelstraße Marienstraße ^ Carlstraße Winterg.-Str. ^ Schützenstraße Bahnhofsstraße Bahnhof,Lßch.! Georgenstraße Vrützl aße Parkfkaßi 28 bis mit 32 - 21 - 32 1 28 7 23 15 1 1 17 1 1 12 1 8 1 5 1 44 s - L S 13 29 16 4 5 19 4 6 17 11 14 3 6 59 Georgenhau- 4 - - 1V 18 22 23 Brühl Halle'sche Straße Parksiraße Brühl lle'sche Straße Gäßchen lauenscherPlatz Hall^GLßchen Theatergaffe Theatervlatz ar. Fleischergaffe kl. Fleischergaffe Neukirchhof Theaterplatz Fleischerplatz Naundörfchen Ranst. Steinw. Ranst. Steinw. Naundörfchen 60 bis mit 69 1 1 69 12 1 1 78 7 1 5 15 9 1 1 1 14 1 14 1 8 3 77 15 6 6 89 14 7 9 29 11 37 4 8 24 13 29 13
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