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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-03
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1866
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und Anzeiger. - ... . _ _ . — ^ AmMM Nmjl. BeMjmchlS und d<S MD dtt Stadt LchM. W 215. ' Sn«», t« s. «»-»ft 18KS. Die der Unterstützung bedürftige« Familie« preusitfcher Wehrmanner, die zur Fahne einberufen worden sind, habe« sich, fofern ste in Leipzig wohnen, an die hiesige Armencommifsivn zu wenden und derfelben ihre« Berechtigungsschein an- der Heimath vorzulegen, worauf ihnen die gleiche Unterstützung vermittelt werden wird, welche ste unter denfelhs« Verhältnissen in ihrer Hetmath erhalten wurden. Leipzig, de« I. August 1888. Die König!. Preusi. Commandantur (gez.) v. LrLI»«»L»»iL>. Bekanntmachung. Dringende Bauarbeiten machen die Verlängerung der Ferien der ersten Bürger- und Realschule um eine Woche erforderlich und der Unterricht in beiden Schulen wird daher erst am Dienstag den 14. d. M. wieder beginnen. Leipzig, am 2. August 1868. Die Schulinspeclion. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Lechler. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. Zur Bestreitung de- durch die KriegSverhältniffe bedingten außerordmüichm Aufwandes ist für jetzt v,bs Pfennig auf jede Steuereinheit der communabgabepflichtige» Grundstücke und 3 Ngr. von jedem Thaler der ordentliche» Gewerbe- und Personalsteuer bei den Bürgern und Schutzverwandten aufzubringen und haben die hiesigen Steuerpflichtigen diese Abgabe de« IS. August d. I. und spätestens binnen 8 Tagen nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünctlich zu entrichten, wobei wir darauf aufmerksam machen, daß diese Beiträge auch bereits vom I. August d. I. in Empfang genommen und überhaupt die Quittungen soweit thunlich auf den diesjährigen Steuerzetteln wie in den Grundsteuerbüchern vollzogen werden. Leipzig, dm 19. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. In Folge unserer Bekanntmachung vom 22. vor. Mon. haben sich, wie wir mit Genugthuung constatirev, in 92 DeNnfectionS- 'bezirken die Grundstücksbesitzer zu gemeinsamer DeSinfection der Aborte und Gruben ihrer Häuser vereinigt und unserem Bauamte vorschriftsmäßig diejenigen Personen präfentirt, welche die DeSinfection für ste besorgen sollen. Es sind daher nur noch acht Bezirke übrrg, in welchen wir die DeSinfection durch von uns damit beauftragte Personen bewerkstelligen zu lasten haben. Demzufolge ist von uns der Maurer Herr Elbke für die Bezirke Nr. 1 und 93, der Maurer Herr Kunre für de« Bezirk Nr. 55 und der Vorsteher deS Dienstmann-Institut- Expreß Herr Wagner für die Bezirke Nr. 23, 74, 76, 80 und 82 zm Besorgung der DeSinfection bestellt worden. Die Genannten sind mit Legitimation unseres BauamtS versehen. Mit ver unS vorbehaltenen Controle haben wir zunächst dm BauamtSdiätisten Herrn Rentsch ^ beauftragt. Wrr gewärtigen uns. daß den vorbmannten Personen sowie ihrm Gehülfen zur Ausführung der denselben übertragenen Func tionen von dm Grundstücksbesitzern der Zutritt zu den Gruben und Aborten unweigerlich werde gestattet werden, so daß wir nicht in die unangenehme Lage werden versetzt werden, die unter 9 in unserer Bekanntmachung vom 22. vor. M. ausgesprochene Straf androhung zu verwirklichen. — Leipzig, den 2. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die für dm 2. Juli a. e. anberaumt gewesen«, unter de« 18. Juni bis auf Weitere- auSgesetzte fiudet in dem gewöhnlichen Locale am 3. September M.«. «nd folgende Lage statt. Dieselbe umfaßt die in dm Monaten April, BRai, Zurrt, Juli und August 188S versetzten, oder erneuerten, mit Rr. 2413 V. bis mit Rr. 84838V. bezeichnet«» Pfänder, die weder zur Verfallzeit, noch biß jetzt eiugelöst wordm find. ES können diese Pfänder daher spätestens bis mit 1?. Wluausi d. Z. «nd nur unter Mitenitichtung der AuctionSkostm an 12 Pfennige» von jedem Thaler veS DarlehnS eingelöft oder nach Befind« erneuert werden. Vom 18. August d. Z. am Vau« die Gtnl-srmg nur uutrr Vltteutrichtung der AnetionSkoste« vou der gauzeu Höhe der Forderung de* Leihhauses siattsinde«, «rrd zwar bis 28. August, vou welche« Lage ad AuetiouS-Höfa«der ««widerruflich weder eiugelüst «och prolongirt werde« rönne». Während der Nmtion selbst, ««so vom 3. September d. Z. a«, hat Niemand mehr da- Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlang«, und könne» sie daher von dm Eigmthümern nur auf dem gewöhnlich« Wege deS Erstehen- wieder erlangt werden. — Leipzig, dm 81. I»K 1866. Die Deputation des Leihhauses. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen d»S Ende jede- akademisch« Halbjahre- der bestehend« Vorschrift gemäß zu haltenden Revision der Universitätsbibliothek werden die Hexre» Stnpierendm «msgesordert, die vou ihn« entliehen« Bücher an den drei letzten Tagen dieser Woche, am 2., 3. wrd 4. August, alle übrig« Herr« Entleiher aber an dm drei letzt« Tag« der folgenden Woche, am 9., 10. und 11. Auanst gegm Zurücknahme der E»pfangSb«scheim-ungm abzuliefetn. Leipzig, am 30. Juli 1866. Die Verwaltung der Universitätsbibliothek.
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