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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-08
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1866
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Anzeiger. AmIMatt d« Könizl- BeMzmcht« »d dkS RW im Stadt Leipzig- M 22«. Mittwoch dm 8. August. 1866. Nachruf. Am 5. d. Mts. starb Herr Direktor ll»w Gruft Jnuoeeuz Hauschild. Eine lange Reihe von Jahren hindurch hat er als Lehrer an verschiedenen städtischen Anstalten und seit vier Jahren als Director der vierten Bürgerschule für unser Volksschulwesen in ausgezeichneter Weise gewirkt. Hervorragende Begabung für Pädagogik, ernste Wissenschaftlichkeit und UeberzeugungStreue gingen bei ihm Hand in Hand mit gewissenhafter Pflichterfüllung, voller Hingebung an sein Amt und unermüdetem Vorwärtsstreben. So hat er sich um Leipzigs Bolksschulwesen wohlverdient gemacht, sein Andenken wird stet- in Ehren bleiben, und heute, an seinem Begrabnißtage, rufen wir kauernd ihm Dank und Anerkennung nach. Leipzig, den 8. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlnßner. Bekanntmachung. ES ist neuerdings wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß bei den Beerdigungen verstorbener Militairpersonen viele Zuschauer aus dem massenhaft herbeigeströmten Publicum in so rücksichtsloser Weise sich zugevrängt und die Mahnungen der Friedhofs beamten so unbeachtet gelassen haben, daß dadurch die feierliche Handlung wesentlich gestört, die umliegenden Gräber arg beschädigt und die zur Theilnahme zunächst berechtigten verwundeten Kameraden der Verstorbenen völlig weggedrängt worden sind. Wir sind hierdurch veranlaßt, vor der Wiederkehr solcher Störungen nachdrücklichst zu warnen. ^ Wir geben uns der Erwartung hin, daß diese Warnung genügen und daß der gesunde Sinn und daS AnstandSgefühl de- Publicum- selbst dafür sorgen werde, daß nicht der Ernst und die Würde der feierlichen Handlungen auf dem Friedhofe durch vor laute- Zudrängen gestört werde. Wir würden sonst genöthigt sein, gegen Diejenigen, die den Anordnungen der Friedhofsbeamten nicht unweigerlich Folge leisten, nachdrücklichst einzuschreiten und nötigenfalls den Friedhof für alle Diejenigen zu schließen, die nicht unmittelbar bei der Beerdigungsfeierlichkeit beiheiligt sind. Leipzig am 6. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. Bei dem Unterzeichneten Bezirksgerichte sind die Herren Buchdruckereibesitzer Paul Gustav Kurilen, so wie Kaufmann Philipp Heinrich Ludwig Gmil Peuck, d. Z. Buchhaller bei der Lehmiger Hypothekenbank, als Sachverständige und zwar Ersterer für die in daS Buchdruckerfach einschlagenden Gegenstände, Letzterer aber für Beurteilung kaufmännischer Geschäftsführung, so wie Revision kaufmännischer Bücher und Rechnungen m Pflicht genommen worden, waS hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — Leipzig, am 3. August 1866. Königliches Bezirksgericht. vr. Lucius. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 11. Äuli 1866. <A«f «rund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß ) 4. Ein weitere-, von Herrn Avvocat Helfer vorgekagene- Gut achten de- KirchenauSschusseS betraf die Penfionirung de- Küster- an der Nicolaikirche, Herrn MLrtgeuS, und die künftige Regulirung der Gehalte de- KüsterS und KüsterfamuluS an dieser Kirche. Die Versammlung hatte vorher, auf Anfrage de- Vorsteher in. Joseph, gegen 3 Stimmen die Verhandlung dieser AngÄegen- heit in öffentlicher Sitzung beschlossen. DaS RathSschreiben lautet: „Der hochbejahrte Küster an der Nicolaikirche, Herr Gottlob Märtgen, hat unter Bezugnahme auf die in Folge de- AlterS immer fühlbarer werdende Schwäche um seine Ber etzung in den Ruhestand und Gewährung nne- Ruhegehaltes ber un- Nachge sucht. Da Herr Märtgen, welcher im Jahre 1810 zuerst att KüsterfamuluS an der LhomaSkirche, 1825 als Küster an der Neu kirche angestellt worden und 1834 in seine jetzige Stell«»« über- getreten war, hiernach 56 Jahre im Dienste der Stadt gestandeu hat, so konnten wir keine Veranlassung haben, dem Suchen ent- zenzutreten. Wenn wir daher die Emexitirung Herrn Märtgen- stoffen haben, so konnte nur »och die Bestimmung de- Ruhe- ltS in Frage kommen, wofür zwar da-, aus Geistliche, Lehrer rc. nicht erstreckende städtische Pension-regulatw kerne Lurwwdung t, m ähnlichen Fällen aber zeither den nächsten Anhalt geboten hat. Da- gegenwärtige Einkommen de- Küsters besteht au- 2Thlr. 2lNgr. —Pf. NeujahrSaeld, 4 8 3 20 8 400 32 1V 18 1 - 14 2 17 16 11 13 25 11 13 15 334 8 - 3- 200 - — - S - für die Psingstmaien, 8 - Einnahme der Capellenzinsen, 9 - Aufsicht über die Kirchenbecken, 9 - Führung der Kirchenbücher, - - Besorgung der Kirchenwäsche, - - Entschädigung für weggefallene Emolu mente, '' AÄ».,^ > "LS,."' 2 «lasier» Hol, s Sladlcaffe, sämmtlich au- der Kirchencaffe, <"" AU-B-rger- Ststg-, , » Em- I ' ! »ahme- abwechselnd mit dem ThomaS-Küster auS der ThomaSschulcasse, von Taufen, Trauungen, Zeugnissen, nach 3jährigem Durchschnitt, Werth der Amtswohnung. 4 - 1045 Thlr. 22Ngr. 2 Pf. Da da- städtische Pension-regulativ bei einer Dienstzeit wie die vorliegende, den Fortgenuß de- vollen Gehalte- gewährt, und so gar öfter- die Stadt e- für angemessen erachtet hat, Personen, welche da- 50. Amtsjahr noch nicht erreicht hatten und auf welche da- Pension-regulativ nicht Anwendung litt, gleichwohl mit dem vollen Gehalte zu pensionnen, so glauben wn nicht zu hoch zu greifen, wenn wir die Herr» Märtgen, der 56 Jahre lang fern Amt mit Treue verwaltet hat, aus dem Kirchenvermögen zu zahlend?
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