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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660809
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660809
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-09
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1866
- Autor
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AmMIa» d>S Kimgl. BqirkSgkiW >md k« MHS irr Sicht SchM. W 221. Don«erst<rg dm 9. August. 1866. Bekanntmachung, die Fortsetzung der 7V. Königlich Sächsische« Landes-Lotterie betreffend. Die unterbrochenen Ziehungen der 70. Königlich Sächsischen Laude--Lotterie sollen nunmehr wieder ausgenommen und fortgesetzt werden. Zu diesem Behufe sind als anderweite Ziehung-Lage bestimmt: für die 2. Glaffe der 27. Augusi dieses Jahres. - - 3. - - 17. September - - - - 4. - - 8. Oktober - - - - 8. - - 8. Nov.u.sig. - - Insoweit wird der Spielplan zur 70. Lotterie hiermit abgeändert und haben sich hiernach auch die § 5 der Planbestimmungen vorgeschriebenen Renovationsfristen zu richten. Dabei werden die bereits gedruckten, beziehentlich schon ausgegebenen Classenloofe 2. und 3. Claffe, sowie sämmtliche VMoose, wenn schon auf die ursprünglich beabsichtigten früheren ZiehungStermme lautend, hierzu noch benutzt und solche für die oben bestimmten anderwetten ZiehungStage andurch ausdrücklich als gültig erklärt. Die Claffenloose 3. Claffe werden überdies vor deren Ausgabe noch mit der Bezeichnung „Ziehung den 17. September" roth abgestempelt werden. Indem die unterzeichnet« Direction Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, weiset sie gleichzeitig die Lotterie-Coflecteure an, auf den Inhalt gegenwärtiger Bekanntmachung, wovon ihnen Separatabdrücke in geeigneter Anzahl zur Verwendung gestellt werden sollen, ihre Spielintereffenten noch besonders aufmerksam zu machen. Leipzig, den 6. August 1866. Königliche Lotterie - Direktion. Ludwig Müller. Bekanntmachung. Zur Bestreitung des durch die Krieg-Verhältnisse bedingten außerordentlichen Aufwandes ist für jetzt 0,5k Pfennig auf jede Steuereinheit der communabgabepflichtigen Grundstücke und 3 Ngr. von jedem Thaler der ordentlichen Gewerbe- und Personalfteuer bei den Bürgern und Schutzverwandten aufzubringen und haben die hiesigen Steuerpflichtigen diese Abgabe den 18. Augusi d. I. und spatesiens binnen 8 Tagen «ach demselben an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier pünctlich zu entrichten, wobei wir darauf aufmerksam machen, daß diese Beiträge auch bereits vom 1. Augusi d. I. in Empfang genommen und überhaupt die Quittungen soweit thunlich auf den diesjährigen Steuerzetteln wie in den Grundsteuerbüchern vollzogen werden. Leipzig, den 19. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. ES ist neuerding- wiederhott darüber Beschwerde geführt worden, daß bei den Beerdigungen verstorbener Milttairpersonen viele Zuschauer auS dem massenhaft herbeigeströmten Publicum tu so rücksichtsloser Weise sich zugedräugt und die Mahnungen der Friedhofs beamten so unbeachtet gelaffen haben, daß dadurch die feierliche Handlung wesentlich gestört, die umliegenden Gräber arg beschädigt und die zur Theilnahme zunächst berechtigten verwundeten Kameraden der Verstorbenen völlig weggedrangt worden sind. Wir sind hierdurch veranlaßt, vor der Wiederkehr solcher Störungen uachdrucklichst zu warnen. Wir geben uns der Erwartung Publicum- selbst dafür sorgen werde, laute- Zudrängen gestört werde. Wir würden sonst aenöthigt sein, gegen Diejenigen, die den Anordnungen der Friedhofsbeamten nicht unweigerlich Folge leisten, nachdrücklichst einzuschreiten und nötigenfalls den Friedhof für alle Diejenigen zu schließen, die nicht unmittelbar bei der Beerdigungsfeierlichkeit betheilA sind. Leipzig am 6. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr» Koch. Bekanntmachung. Die Entschädigung kür die von Sonntag Nachmittag die Gerberstraße, Packhofgaffe, Neue Straße, LöhrS Platz straße, Neukirchhof rc. verquartiert gewesenen KöuiglUH m den nächsten drei Tagen bei uns erhoben werden. Der Leipzig, den 8. August 1866. hi- mit Dienstag Mittag den 24. Juli allhier verpflegten und in halaaffe, Ranstädter Sternweg, Auenstraße, Fleischerplatz, Lessing- Truppeu deS 2«. Jusanterie-Regiments kann tel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Das Quartier-Amt. Rose. -eitrS-eErklSrmß der in Art. A unter A und 8 der deutsche« Wechsel ordnung enthaltene« Desiirmnungen. Zu den wesentlichen Erfordernissen eine- gezogenen Wechsels gchvrt nach Vorschrift Art. 4 sud 4 der deutschen Wechselordnung vbd. mit dem Erläut.-Gesetze vom 10. März 1864 »ud 3 unter andern die Angabe der seit, zu welcher gezahlt «erde» soll; hiernach kann die ZahlungSzett für die gesammte Geldsumme nur eine tznd dieselbe sem und nur festgesetzt werden: anf einen bestimmten Tag, auf Sicht (Vorzeigung, n vista rc.) oder auf bestimmte Zeit nach Sicht, anf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung (nach ästo), auf eine Messe oder einen Markt (Meß- oder Marktwechsel),
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