Tageblatt Anzeiger. AmMM de» Kömzl. BeMzencht» u«d di« MH» der Stadt Sch,!,. X- rri. Sonntag dm 19. August. 186«. Bekanntmachung. Wir sehen unS veranlaßt, unsere Bekanntmachung vom 29. December 1854, wonach den Küstern und übrigen unteren Kirchen dienern an hiesigen städtischen Kirchen die Annahme jedes Geschenke- bei kirchlichen Handlungen ausdrücklich untersagt worden ist, hier durch in Erinnerung zu bringen, und fordern die Einwohnerschaft auf, die Wirksamkeit diese- Verbot- auch ihrerseits zu unterstützen. Leipzig, den 14. August 1866. Der Rath -er Stadt Leipzig. Schleißner. vr. E. Stephani. Bekanntmachung. Um übertriebenen Befürchtungen wegen der Ausbreitung der Cholera in Leipzig vorzubeugen, bringen wir den wirklichen Sach verhalt der bisherigen Todesfälle hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Seit dem ersten Auftreten der Krankheit in Leipzig, da- ist seit dem 29. Juni a. e. bis mit dem gestrigen Tage, also in 7 Wochen, sind überhaupt 47 Cholera-TvdeSfälle hier vorgekommen, und war 12 unter dem Militair und 35 unter der übrigen Bevölkerung. Von diesen 47 Todesfällen kommen 20 auf da- städtische ^ ankenhauS und 27 auf Privatwohnungen. Leipzig, den 18. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. i. Schleis skr vr. E. Stephan Zchleißner. Bekanntmachung. Die hiesigen Herren Aerzte werden ersucht, die Anmeldungen von Erkrankung-- und Todesfällen an Cholera von jetzt ab an die Rath-wache, Rathhaus parterre, gelangen zu lassen. Leipzig den 17. August 1866. StadtbezukSarzt vr. Sonnenkalb. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die vom 13/14. Juli bi- mit 2. August d. IS. allhier verpflegten und in der Bahnhof-, Carl-, Georgen Felir-, Post-, Schützen- und Wintergartenstraße rc. verquartiert gewesenen Königlich Preußischen Truppen des 2. Bataillon- vom 2. Brandenburgschen Landwehr-Regiment Rr. L2. kann in den nächsten 3 Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, den 18. August 1866. Das Quartier-Amt. vr. Lippert-Dähne. Bekanntmachung. Die Arbeit der zum Theater - Neubau erforderlichen Parquetfüßböden soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden aufgefordert, in der Expedition des TheaterbaueS die Zeichnungen und Bedingungen einzusehen, ihre Preise in die Anfchlagsformulare emzusetzen und dieselben mit ihrer Namensunterschrift versehen und versiegelt bis 3. September dieses JahreS Abends « Uhr auf dem Raths-Bauamte abzugeben. Leipzig, den 18. August 1866. DeS Raths Bau-Deputation. Obst-Verpachtung. Die diesjährigen Obstnutzungen der städtischen Chausseen und der Anpflanzungen auf den Wiesen vor dem Floßthore sollen an den Meistbietenden gegen baare Zahlung, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten so wiejeder andern Verfügung, verpachtet darauf Reflectirende Donnerstag den 23. August früh 9 Uhr in der Marstall-Expedition sich einzufinden, werden. Es haben ihre Gebote zu thun und sodann weiterer Nachricht sich zu gewärtigen. Leipzig, den 19. August 1866. DeS Raths Deputation zu den Chausseen. Rechtliche Srundsiitze über den dnrch HauSthiere, namentlich durch Hunde angerichteten Schaden. Das bürgerliche Gesetzbuch enthält in §. 1561 folgende Be stimmung : Thier gestorben oder abhanden gekommen ist. o » Bezahlung ... ... „.. .. der von derselben gehaltene bissige Hund seinen Knaben worfen und dadurch «ne Verletzung am Arme de- letzteren geführt hatte, bezog sich die Beklagte behufs der Erlangung einer Klagabweisung aus vorstehende gesetzliche Vorschrift, wonach nur der Eigentümer deS ThiereS verklagt werden könne, unter dem Anführen, daß ihr Ehemann Eigentümer des Hundes sei und ihr den letzteren während seiner längeren Abwesenheit nur in Besitz und zur Verpflegung übergeben habe. Obwohl nun der Kläger zugestand, daß die Beklagte nicht die Eigenthümerin, sondern nur die Besitzerin de- Hundes sei, wobei er geltend machte, die Beklagte bleibe trotzdem ersatzpflichtig, weil sie Unter lasten habe, die erforderliche Aufsicht über dm Hund zu führen, . wurde von letztgedachter . - die Beklagte Eigentümerin de- Hunde-, welcher den fraglichen Schaden veranlaßt habe, fei vder solchen nur, wie sie behauptet, von ihrem Ehemanne während seiner längeren Abwesenheit in Besitz und zur Verpflegung über.