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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660827
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660827
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-27
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt deö König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W L3S. Montag^den 27."August 1866. Bekanntmachung. Auf Anordnung de- König!. Preuß. MilitLrgouvernemeutS für da- Königreich Sachsen sollen in der Umgegend von Dresden noch mehrere Befestigungen angelegt werden; zu diesen Arbeiten wird eine Anzahl von 6 — 70V0 Arbeitern auf längere Zeit lohnende Beschäftigung finden. Es liegt offenbar wesentlich «n Interesse de- Lande-, daß die Arbeitskräfte dem Lande selbst entnommen und nicht wieder, wie bei den früheren Schanzarbeiten, fremde Arbeiter herbeigezogen werden. Die Amtshauptmannschaften und Gerichtsämter erhallen daher hiermit Weisung, das vorhandene Bedürfniß von Arbeitern in Dresden in ihren Bezirken zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und deren Verziehung in aller Weife zu fördern, insbesondere auch dem dem Vernehmen nach früher verbreiteten ganz irrigen Gericht entschieden entgegenzutreten, als ob die Betheiligung an dergleichen Befestigungsarbeiten künftig den Betreffenden irgend zum Borwurf gemacht werden oder sonst mit Nachtheilen für sie verbunden sein könne. Unternehmer haben sich, ebenso wie die einzelnen Arbeiter, auf dem schlesischen Bahnhofe im Ingenieur-Bureau zu melden, woselbst ihnen die näheren Bedingungen werden eröffnet werden. Die Arbeiten selbst, soweit es sich bis jetzt übersehen läßt, werden Montag den 3. September beginnen. Dresden, den 24. August 1866. Königliche Landes-Commission. v. Falkenstein. vr. Schneider. v. Engel. Bekanntmachung. Nach Maaßaabe deS Gesetze- und der Verordnung vom 20. Juli 1850 ist auf Antrag de- Herrn Bezirksamtes die Anordnung de- stillen Begräbnisse- für alle an der Cholera Gestorbene verfügt worden. Wir machen die- hierdurch mit dem Bemerken bekannt, daß nunmehr den Bestimmungen in ß. 6 der angezogenen Verordnung nachzugehen ist, welche so lauten: ,,DaS stille Begräbniß besteht darin, daß der Eintritt in da- SterbehauS nur den unmittelbar mit dem Leichendienste beschäftigten Personen und den nächsten Verwandten de- Verstorbenen gestaltet wird; daß das Singen vor oder in dem Sterbehause, da- AuSstellen der Leiche im Sterbehause, sowie da- Oeffnen de- Sarge- auf dem Begräbnißplatze gänzlich unterbleibt; daß die Begleitung der Leiche sich außer den dabei beschäftigten Personen nur auf die nächsten Verwandt^, beschränkt, aller andere Zudrang zu dem Leichenzuge und zu dem Begräbnisse, ebenso da- längere Sprechen am Grabe, da- Singen an demselben und da- Veranstalten besonderer, die Menge herbeiziehender Feierlichkeiten im Sterbehause oder auf dem Begräbnißplatze zu vermeiden ist." Leipzig, den 25. August 1866. Der Ratb der Stadt Leipzig. ' vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Der au- dem Rosenthale nach Gohlis führende Fahrweg muß eine- GchleußenbaueS wegen vom 27. d. an für Fuhrwerk und Reiter bi- auf Weiteres gesperrt werden. Der Math der Stadt Leipzig. Leipzig, den 23. August 1866. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die in hiesiger Stadt L nnd 2 Tage verpflegten verschiedenen Königlich Preußischen Truppeutheile kann in den nächsten 2 Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, den 26. August 1866. DaS Quartier-Amt. Rose. Bekanntmachung. Vom Montag den 27. August d. I. an befindet sich unsere Expedition im Nebenzimmer der Canzlei de- RathhauseS. Leipzig, den 25. August 1866. Da- Comtt- der Borschußdan- der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. Die Medicinalbehörde beabsichtigt in den verschiedenen Stadttheilen ärztliche Cholera-Hülf-stationen herzustellen. Diejenigen Herren Aerzte und Candidaten der Medici«, welche gesouaen sind, die hierbei erforderlichen ärztlichen Functionen zu übernehmen, werden unter dem Bemerken, daß da- Wohnen in den fraglichen Stationen zur Bedingung gemacht wird, hierdurch ersucht mit dem Unterzeichneten sich sofort m Vernehmung zu setzen. Leipzig, den 25. August 1866. StadtbezirkSarzt vr. H. Souneukalb. Entscheidungen dk Aufnahme van Wechsel protesten betreffend, z» Art. 41, 88 und VL den a d. «. v. sel- Der 8., 16. und 17. Abschnitt der all», oeuizryen «rx ordnung (Art. 41 st., 87—93) enthalten sehr bestimmte Dorsch.. über die Wechselprotestavfnahme^ und über Ort und Zeit für die vorkommende Hand lungen, und man sollte kaum glauben, daß diese Vorschriften ver schicken gedeutet und Entscheidung» dir Art und der letzteren m grauocil, vag vinr vor^risien ver- Gegenstande rechtlicher Bedenken und rden könnten. Gleichwohl hat gerade tusnahme sowie die Beurkundung i Streitigkeiten geboten, und wenn sich auch in Betr beklagten — Ausstellungen zu ihrer Rettung au jede anscheinende lässigung wie die Schiffbrüchigen an einem auf dem die sich welche von den Wechsel- Form-- vernachlasftgung wie vie Schiffbrüchigen an einem aus dem Meere chwimmenden Balken anklammern — gegen den Inhalt der Protesturkunden erhoben werden, schon eine gewisse Praxi- ge bildet hat, so ist doch solche den wenigsten bei Wechselstreitigkeiten Betbeiliaten bekannt, ia eS sind sogar den letzter» die ertbeilten Entscheidungen meisten- nicht einmal zugänglich, da sich dieselbe», soweit sie durch der» Druck publicirt worden find, in einer großen Menge von juristischen Journalen zerstreut finden, welche von Kaufleuten und andern Geschäft-treibenden gar nicht, von Notaren
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