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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-24
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1866
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Amtsblatt tei Simgl. Bqirk»PiichtS md KS MP kr SIM WM. W 23k. Freitag den 24. August. ! - . . ' - - - ^ IM. 'S- , >, - s,- <? r i » »bist z ' . / i t 1^1,1 )kd n Ntldi U.UÜ va I-, Sb '»«'S In Gemäßheit einer Anordnung der KöniMcheN MjMSsttzaierung, welche der unterm 22. August 1864 zu Genf abgeschloffenen internationalen Uebereinkunft beigetreten ist, haben wir mit Rücksicht auf Artikel 5 dieser Uebereinkunft beschlossen: daß denjenigen Einwohnern, welche schwerverwundert Offiziere und Mannschaften zur Pflege bei sich aufnehmen, diese bei Verrechnung der reaglativyiäßig auf sie kommerdtn! Einquartierung nach doppelter Kopfzahl gutaeschrieben werden sollen, wogegen die Ausnahme und Verpflegung leicht Verwundeter nur zu einer Befreiung von KnegSeinquartierung nach der einfachen Kopfzahl der Aufaeuommeven» berecbtiaen soll. Indem wir S°lch-S z»dZntlich-n K-n,tn!L hn-«e?7b-m-rt°n wir zugleich, daß unser Beschluß vom Taae dieser Bekanntmachung an in Kraft tritt. - Lchzi,,,dein2l. Luzuss lWS. j ' V Der Slath der Etadt Letpzta. " - — li. Schleis vr. E. Stephan -chleißner. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die im Tageblatt vom 15. bch. apgedrtzikte Anweisung zur Desinfection machen wir wiederhott auf merksam auf die dringende Notwendigkeit, die Kleider, Wäsche, und Betten von Cholerakranken und Choleratodten rasch und sorg fältig zu deSinficiren, da der AnsteckizngSstoff, wenn er eintrvcknet, seine Wirksamkeit keineswegs verliert, wohl aber schwerer auffindbar wird und durch Zerlegung in kleinere TheUchen viel weiter verbratet wird. Wir fordern daher alle Diejenigen, in deren Behausungen Cholera-Erkrankungen oder Todesfälle Vorkommen, angelegentlich auf, in der durch die Anweisung vom 15. August empfohlenen Weise die Betten, Wäsche und Kleider der Erkrankten und Gestorbenen sorgfältig zu deSinficiren, und zwar sind WLschfiücke m einer Lösung von 1 Pfd. Ainkvitriol in 10—12 Meßkannen Wasser auszubriihen, eme Zeit lang stehen zu lasten und dann in reinem Master auSzuwaschen, Kleider und Betten sind au-zuschwefeln, die Dielen find mit Essig zu waschen. Leipzig, den 23. August 1866. . u r , Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die vom 14. Juli bis mit S. August d. IS. allhier verpflegten und in der Bayrischen Straße, Grimma schen Steinweg, Königsplatz, Mühlgaste, Obstmarkt, Peterßsteinweg, Roßplatz, Roßstraße, Schrötergäßchen, Thalstraße, An der Wasser kunst, Windmühlenstraße, Windmühlengaffe und Zeitzer Straße verquartirt gewesenen Königl. Preußischen Truppen vom 1. Bataillon deS LI. Brandenburgifchen Landwehr»Regiment- Rr. LA kann m den nächsten 3 Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Das Quartier-Amt. Leipzig, den 23. August 1866. - - . , Rose^ Bekanntmachung. Für die nächsten Wochen und bis die Räume dt- Neubaues dem Betriebe übergeben sein werden, können Betten beim Leih hause als Pfänder nicht mehr angenommen werden. Leipzig 23. August 1866. Die Deputation des Leihhauses. Verhandlungen der Stadtverordneten am 2L.iZulb 18-6. u, .. <Li»f Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht) Zur Erfüllung deS mit Ablauf dieses IahreS ausscheidenden DritttheilS der Herren Ersatzmänner , waren aus den späteren IahreSclaffen derselben und zwar auS der Abteilung der Ange-, sestenen drei, aus der der Unangesestenen VM Handelsstande eliner und aus der der Unangesestenen ohne Hvterfchie > de- Standes und Gewerbes zwei au-zuloosen. Da- von Herrrz Wetter gezogene LooS bestimmte au- den Angesessenen die Herren Ersatzmänner . , Adv. S»M. » ^ Direct, der Leb -Vers.-Bank Kummer und Böttchermeister Lehmann, auS den Unangesestenen vom Handelsstande Herrn Ersatzmann Kaufmann Lampe, auS den Unangesestenen ohne Unterschied deS Stande- und Ge werbes die Herren Ersichmanner Seilermeister Mahler und Schuhmachermeister Riebrich zum Ausscheiden mit Ende dieses IahreS. Hierauf brachte Herr Adv. Helfer da- Gutachten de- Aus schusses für Kirchen, Schulen und Stiftungen über da- Belasten der dem Pestalozziftift übergebenen städtischen Zöglinge in letzterem bi- auf Wettere- zum Vorträge. Der Rath hat darüber u. A. folgende Mittheilung gemacht: „Zunächst vermöge, wir Ihrer. Amsicht,, daß die Kmder in einer Staatsanstatt Anfuahme finden müßte«, nicht.so ohne Wei tere- beizupfljchten. Bei Stellung eine- derartigen Gesuch- wird die Regierung, da wir eben in der Stadt selbst eine vollständig gut eingerichtete Privatanstalt besitzen, an diese unS um so sicherer verweisen, als sie, laut früherer, bei Gelegenheit der Gründung de- Stifts ergangenen Verordnungen vom 13. November und 4. December 1850, die StaatSanstalt mehr als eine subsidiaire angesehen und deshalb auch die Gründung des Stift- befördert hat. Als entscheidenden Grund Ihre- Antrag- geben Sie hiernächst, unter Anerkennung der jetzigen guten Einrichtungen der Anstalt, an, daß Sie in die gegenwärtige „Oberleitung" kein Vertrauen zu setzen vermöchten. Dieses Mißtrauen entbehrt jedoch der speciellen Begründung und die Bezugnahme auf frühere Ungehörigketten ist insofern nicht durchschlagend, als dieselben weniger der Direktion als dem Lehrer zur Last fielen. Wohl aber hat die „Oberleitung" durch die'durchgreifenden neueren Umgestaltungen dargethan, daß sie nicht auf einseitigem Standpuncte steht und in Ihrem Sinne zu wirken' geneigt »st. Im Uebrigen sind laut der Statuten unS bei Verwaltung und Leitung der Anstalt mehrfache nicht unwichtige Rechte eingerLmnt, wtlche vor Unzuträglichketten thunlichst sicher stellen dürsten. »-l Wiederholen wir endlich, daß die Kinder nur bis auf Wei tere- in der Stiftung untergebracht und sofort, wenn Mängel sich hercm-skllen, derselben wieder entnommen werden sollen, so glauben wir jene Bedenkbn gegen die Oberleitung vollend- beseitigt zu haben. ^ Wegen Unthuulichkeit der Unterbringung der Kinder rm Wai senhaus«, namenilich au- pädagogischen Gründen, beziehen wir unS auf unsere früheren Zuschriften und können, da wir die Kinder anderwärts ebensogut wie in der Stiftung nicht unterzubringen misten, unS nicht bewogen finden, von unserem frühere« Beschlüsse wieder abzugehen.
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