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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-26
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1866
- Autor
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WMa» d« KimzI. BkMktznichE md de« Rath« kr Stadt 8chM. m 238. Sonntag de« 26. August. 1866. Bekanntmachung. In Gemäßheit einer Anordnung der Königlichen StaatSreaieruyg, welche der unterm 22. August 1864 zu Genf abgeschloffenen internationalen Uebereinkunst beigetreten ist, haben wir mit Rücksicht auf Artikel 5 dieser Uebereinkunft beschlossen: daß denjenigen Einwohnern, welche schwerverwundete Offiziere und Mannschaften zur Pflege bei sich aufnehmen, diese bei Berechnung der reaulativmäßig auf sie kommenden Einquartierung nach doppelter Kopfzahl gutgeschrieben werden sollen, wogegen die Aufnahme und Verpflegung leicht Verwundeter nur zu einer Befreiung von Kriegseinquartierung nach der einfachen Kopfzahl der Aufgenommenen berechtigen soll. Indem wir Solches zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir zugleich, daß unser Beschluß vom Tage dieser Bekanntmachung an in Kraft tritt. — Leipzig, den 21. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Nach Maaßgabe des Gesetzes und der Verordnung vom 20. Juli 1850 ist auf Antrag deS Herrn Berirksarztes die Anordnung des stillen Begräbnisses für alle an der Cholera Gestorbene verfügt worden. Wir machen dies hierdurch vnt dem Bemerken bekannt, daß nunmehr den Bestimmungen in tz. 6 der angezogenen Verordnung nachzugehen ist, welche so lauten: ,,DaS stille Begräbniß besteht darin, daß der Eintritt in das Sterbehaus nur den unmittelbar mit dem Leichendienste beschäftigten Personen und den nächsten Verwandten des Verstorbenen gestattet wird; daß das Singen vor oder in dem Sterbehause, das AuSstellen der Leiche im Sterbchause, sowie das Oeffnen des Sarges auf dem Begräbnißplatze gänzlich unterbleibt; daß die Begleitung der Leiche sich außer den dabei beschäftigten Personen nur auf die nächsten Verwandten beschränkt, aller andere Zudrang zu dem Leichenzuge und zu dem Begräbnisse, ebenso das längere Sprechen am Grabe, das Singen an demselben und das Veranstalten besonderer, die Menge herbeiziehender Feierlichkeiten im Sterbehause oder auf dem Begräbnißplatze zu vermeiden ist." Leipzig, den 25. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die im Tageblatt vom 15. kuj. abgedruckte Anweisung zur Desinfection machen wir wiederholt auf merksam auf die dringende Nothwendigkett, die Kleider, Wäsche und Betten von Cholerakranken und Choleratodten rasch und sorg fältig zu deSinficiren, da der Ansteckungsstoff, wenn er eintrocknet, seine Wirksamkeit keineswegs verliert, wohl aber schwerer auffindbar wird und durch Zerlegung in kleinere Theilchen viel weiter verbreitet wird. Wir fordern daher alle Diejenigen, in deren Behausungen Cholera-Erkrankungen oder Todesfälle Vorkommen, angelegentlich auf, in der durch die Anweisung vom 15 August empfohlenen Weise die Betten, Wäsche und Kleider der Erkrankten und Gestorbenen sorgfältig zu desinficiren, und zwar sind Wäschstücke in einer Lösung von 1 Pfd. Zinkvitriol in 10—12 Meßkannen Wasser auszubrühen, eine Zeit lang stehen zu lasten und dann in reinem Master auSzuwaschen, Kleider und Betten sind auSzuschwefeln, die Dielen sind mit Essig zu waschen. Leipzig, den 23. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Vom 18. bis mit dem 24. dch. sind hier 70 Cholera-TodeSfälle angemeldet worden, und zwar 22 (darunter 1 Militair) im Jacobshospital und 48 in Privatwohnungen. Leipzig, 25. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Die Brüderstraste soll auf der Strecke von der Nürnberger bis zur Turnerstraße mit einer Schleußt versehen und diese Arbeit in Accord vergeben werden. Die hiesigen Gewerken, welche die Herstellung übernehmen wollen, werden aufgefordert, die be treffenden Profile und Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzusehen, ihre Forderungen in die Anschlagsformulare einzusetzen und letztere mit NamenSunterschrist bis 3. September Abends 6 Uhr an vorgenannter Stelle abzugeben. Leipzig, den 23. August 1866. DeS Raths Baudeputation. Bekanntmachung. Für die nächsten Wochen und bis die Räume des Neubaues dem Betriebe übergeben sein werden, können Betten beim Leih hause als Pfänder nicht mehr angenommen werden. Leipzig 23. August 1866. Die Deputation deS Leihhauses. Bekanntmachung. Vom Montag den 27. August d. I. an befindet sich unsere Expedition im Nebenzimmer der Canzlei deS RathhauseS. Leipzig, den 25. August 1866.DaS Comite der BorschuHbank der Stadt Leipzig. Die Medicinalbehörde beabsichtigt in den verschiedenen Bekanntmachung. ledenen Stadttheilen ärztliche Leipzig, den 25. August 1866. Functionen zu wird, hierdurch GtadtbezirkSarzt vr. H. Sonnenkalb,
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