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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186609028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-02
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1866
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 245. Sonntag dm 2. September. 1886. Bekanntmachung. Nach Inhalt der am 7. Juli 1866 ergangenen Verordnung der Landescommifsion ist wegen der gegenwärtigen erhöheten Ansprüche an die StaatScasse bei der Gewerbe« und Personalleiter der nach §. 3 der AuSführ.-Verordn. zu dem Fin.-Ges. vom 24. Aug. 1864 auf den 15. OctLr. laufenden Jahres ausgeschriebene zweite -albe Jahresbetrag bereits am 1 September dieses Jahres zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gesälle«, welche für diesen Termin nach demselben Betrage wie den 1. Termin d. I. abzuführen sind, von diesem Tage ab und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einiruhme allhier, pünctlich zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 21. August 1866. vr. E. Stephani. Taube. Bekanntmachung. Da nach Vorschrift von §.73 8ulr e der allgemeinen Städte-Ordnung von der Wahl, welche zu Ergänzung des mit dem 2. Januar 1867 ausscheidenden Dritttheils der Stadtverordneten zu veranstalten ist, alle diejenigen Bürger auszuschließen sein werden, die sich mit Berichtigung von Landes- und Gemeinde-Abgaben länger als zwei Jahre im Rückstände befinden, so ergeht unter Hinweisung auf diese gesetzliche Bestimmung an alle Abgaben-Restanten, welche von letzterer betroffen werden, hiermit noch besondere Aufforderung, ihre Rückstände ungesäumt abzuführen. Leipzig, den 24. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißuer. Bekanntmachung. In den drei Tagen deS 29., 30. und 31. August sind 101 Cholera-TodeSfälle in der Stadt angemeldet worden, nämlich 31 am 29. August, 32 - 30. - 38 - 31. - Hiervon kommen 13 auf da- erste Cholera-Lazareth im JacobShoSpital (einschließlich 4 MilitairS), 9 auf da- zweite Eholera-- Lazareth an der Turnerstraße und 79 auf Privathäufer. Die Zahl der in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen im 1. Lazareth auf 87, im 2. - - 36. Leipzig, am 1. September 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Nitscher, Act. Bekanntmachung. Die Erd- und Maurerarbeiten deS 1493 Ellen langen Stücke- der südlichen Vorfluthschleuße zwischen dem sogen. Kuhstrang- Wasser und dem Elsterducker sollen an einen Unternehmer vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, Profilzeichnung und Bedingungen auf dem RathSbauamte einzusehen und darnach ihre Forderungen bis zum 8. September d. I. Abends V Uhr versiegelt daselbst abzugeben. — Leipzig den 2. September 1866. DeS Raths Baudeputatio«. Bekanntmachung. und Wiutergartenstraße re. verguartiert gewesenen Königlich Preußischen Truppen des II Brandenbnrgsche« Landwehr« Regiments Rr. 12 kann m den nächsten 2 Tagen bei un- erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Das Quartier «Amt. Leipzig, den 2. September 1866. Rose. Verhandlung«» der Stadtverordneten am 1. August 1866. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) 3. die Frage wegen Beseitigung der mit dem Gebhardtscher Cavillereibetriebe verbundenen Belästigungen. Der Rath schreibt hierüber: „Unter Bezugncchme auf eine veröffentlichte Verhandlung dei polytechnischen Gesellschaft, in welcher unter Anderem die Aeußerunc gefallen: „daß die von Herrn Julius Gebhardt beabsichtigte Auf stellung von Vorrichtungen zum rationellen und für die Um wohnenden gar nicht mehr oder doch minder belästigenden Betrieb seine- Gewerbe- unsererseits auf Schwierigkeiten gestoßen uni demselben insbesondere die erforderliche Concession zur Aufstellung einer Dampfmaschine nicht ertheilt worden sei", haben Sie an unS da- Ersuchen gerichtet, Ihnen über den Stand und Zusammen hang der erwähnten Angaben Auskunft zu erlheilen. Da die von unS erlassenen obrigkeitlichen Verfügungen, welche bereit- auf gesetzlichem Wege von Herrn Gebhardt zur Kenntmß und Entscheidung der höheren Behörde gebracht worden sind, da- allgemeine, namentlich wohlfahrt-polizeiliche Interesse der Stadt wesentlich berühren, so nehmen wir keinen Anstand, Ihrem Wunsche in Nachstehendem zu entsprechen. Im Mai vorigen Jahre- suchte Herr Gebhardt um Eoncesston zur Erbauung emeS Kesselhauses, Einmauerung eine- neuen Dampfkessel- m dasselbe und Errichtung eine- zum Dürren der Knochen bestimmten Schuppen- nach. , Daß durch diese neue Anlage eine wesentliche Erweiterung der von ihm betriebenen Kuochenflederei bezweckt werde, konnte nach unserer, auch von dem mit Prüfung und Veaufstchtigung von
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