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Dresdner Nachrichten : 14.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186205144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18620514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18620514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-14
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 14.05.1862
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»«»«» ». Abend» S, »omuIUtt DtzAw-- IR K» tzUgllwWWNl in -r «xpedÜto»; M arten straße 18. ' / '7-i 11« Hageklatt für Unterhaltung und Gcschastsvcrkchr. Mitredaeteur: Tbeodor Drobffch. »l a. 134 Mittwoch, den 14. Mai 1862. Zeigen t. dies. Blatte, da« zur ^eitmbüOO'Är«^ erlweint, stnden eine erfolgreiche Verbreitung Dresden, dm 14. Mat. — Se. Maj. der König hat genehmigt, daß der Monteur Carl Gottlieb Straube zu Chemnitz die von Sr. k. Hoh. dem > Grobherzog von Sachsen-Weimar ihm verliehene bronzene Civil- Verdienst-Medaille annehme und trage. Mit allerhöchster Genehmigung ist dem Lehrer an der polytechnischen Schule zu Dresdm, Michael Wentzel, ferner dem Lehrer an derselben Anstalt und an der Baugewerkenschule zu Dresdm, Karl Kuschel, und dem Lehrer an derselben Bauge werkenschule, Baucommifsar Ernst Hermann Arndt, das Dienst- prädicat als Professor erlheilt worden. Die bisherigen Assistenten v. Wilhelm Hugo Fleck und V. Theodor Weiß sind zu ordentlichen Lehrern an der hiesigen polytechnischen Schule ernannt worden. — Herr Bischof Forwerk ist ärztlicher Anordnung zufolge nach Karlsbad abgereist, um dort seine im vergangenen Winter durch längere Krankheit sehr angegriffene Gesundheit herzustellm. Dessen Sitz in der Ersten Kammer wird auf die Dauer deS bevorstehendm außerordentlichen Landtages der Capitular des Domstlftes St. Petri zu Budisfin, Herr Joseph Hoffmann, ein nehmen. — -s-Oeffentliche Gerichtsverhandlung vomlZ.Mail Vorsitzender: Herr Gerichtsrath Hensel. Staatsanwalt: Herr Heinze. Vertheidiger: Herr Adv. Schanz Die heutige Anklage geht leider wieder auf einen Meineid, aber so trocken, wie das Ob ject des Prozesses selbst ist, es handelt sich nämlich um Waizen- mehl, ebenso trocken und ohne großes Interesse war auch die ganze Verhandlung. Elf Zeugen fungiren in langer Aufein anderfolge, von denen sich einige in ihren Aussagen bedeutend widersprechen. Unter ihnen befindet sich auch die Ehefrau des Angeklagten. Letzterer ist der Bäckermeister Carl Heinr. Weigel aus Wilsdruff, evangelisch, Vater von sechs Kindern und noch nicht bestraft. Während der Verhandlung bewahrt er eine nicht erkünstelte Ruhe, seine Aussagm machen auf die Zuhörer, zu denen wiederum, wie neulich in dem Weinert'schm Prozeß, viel Wilsdruffer gehören, den Eindruck der Wahrheit, der durch das bescheidene, schlichte Aeußere Weigels noch mehr bestärkt wird Die ganze Sache handelt sich um die Abschließung oder Nicht- abschließung eine- Kaufgeschäfts. Der Angeklagte hat mit dem jetzt in Freiberg wohnenden Getreidehändler Paul Getreide geschäfte gemacht. Schon im Anfang Oktober 1860 kaufte er von ihm 13 Scheffel Weizen im Preise von 48 Thlrn. Diese 48 Thlr. hat er abschläglich in verschiedenen Raten, die letzte am 24. OcloSer des genannten Jahres bezahlt. Paul kam an diesem Tage selbst zu ihm. um die Abschlagszahlung in Em pfang zu nehmen, hatte zufällig neue Weizenproben bei sich und unterhandelte nun mit Weigel wegen eines neuen Geschäfts In der Drachenmühle lag eine Menge Weizen, es wurde um s'nen Malter gehandelt, die Summe vcn 78 Thlr. geboten und später der Kauf mit 79 Thlr. geschloffen. Freilich wollte Weigel sich erst den Weizen ansehen, ob er auch der Probe entspreche, indeß beauftragte er aber auch den Zeugen, daß er !ben Werkführer in der Drachenmühle zum baldigen Mahlen des Getreides und auch zum vorherigen Anfeuchten auffordern solle. Weigel will aber das Getreide nur auf Sicht vorläufig genommen, jedoch den Handel deshalb nicht abgeschlossen haben, weil dasselbe von schlechter Qualität gewesen sei In Folge dessen schrieb er mehrere Briefe an Paul, in denen er die Nicht» abschließung des Kaufs und also die Nichtannahme des Getrei des documentirt. Zeuge Paul, der übrigens in seinen Auslagen einige Widersprüche zu Tage fördert, stellt das Sachverhältniß ganz anders dar und wird deshalb der zweite an ihn geschrie bene Brief hcrbeigeschafft und vorgelesen, in welchem gerade nicht die schönsten Beinamen für Paul enthalten sind Im Uebrigen stimmen viele der Zeugen darin überein, daß die von P> gelieferte Waare keineswegs gut gewesen, ja ein Bäcker meister , der auch von demselben Händler gekauft. habe sogar müssen einen Malter anderes Waizenmehl kaufen uud mit dem früheren zusammenmischen, um nur backen zu können Da nun Weigel später, weil das Mehl schlecht ausgefallen war, von dem Kaufe nichts wissen wollte, so ist er von Paul am 4. April i86l berklagt worben. In dem Prozeßtermin sind dem An geklagten dre» verschiedene Eidesformeln vorgelegt worden, von welchem er am 2. November vorigen Jahres die eine dahin beschworen, daß er den fraglichen Weizr» ?'cht gekauft Habe. Da nun der Getreidehändler Paul aber später bas Gegenryri. energisch behauptete, so sitzt heute eben Weigel wegen Meineid unter erschwerenden Umständen auf der Anklagebank. Nachdem die König!. Staatsanwaltschaft über die Art und Weise de- Kaufs, über die Differenzen zwischen den Angaben deS Ange klagten und seiner Frau und über die Zeugenaussagen plaidirt, ergreift Herr Adv Schanz das Wort und sucht die Anklage durch eine wahrhaft gediegene, mitunter tiefergreifende und mit schlagenden Beweisen gepanzerte Rede total um,»sto ßen. Er hoffe auf einen recht glücklichen AuSgang und halte einen Meineid unmöglich. Bei diesem Getreidehandel sei, wie bei einem Pferdehandel, viel geflunkert worden und Alle, die von Paul gekauft, hätten Schaden gelitten, die Waare sei schlecht und miserabel gewesen. Aus der Probe von >2 Körnern hätte W. nicht die Güte des Waizens ersehen können, er müßte erst das Ganze sehen. Und Paul habe selbst gesagt, daß er den Weizen wieder zurückgenommen, wenn ihn W nicht für gut be funden hätte. Auch sei nicht anzunehmen, daß heute die hoch schwangere Fra« des Angeklagten noch einen Meineid hinzuge schworen habe. Die Staatsanwaltschaft wies in ernsten Worten die von der Vertheidigung gegen den vertheidigungslosen Zeu gen Paul gemachten Angriffe zurück und ging noch einmal auf die Detail- ein. Erst gegen 7 Uhr des Abends zog sich der Gerichtshof zur Berachung zurück und erkannte nach dem An träge der gelungenen Vertheidigung auf vollständige Freisprech ung. Das Publikum harrte bi- zum Schluß der Verhandlung auS, selbst die Wilsdruffer wollten das Schicksal ihre- Mitbür gers noch heute in der Heimath erzählen. Wie man übrigms m VmchtSsaale gemüthlich Abendbrod effen kann, ist unerklärlich.
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