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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186609213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-21
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1866
- Autor
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rau«. 7. 11. :-den. n. mm. iberg. bürg. Tiny. iberg. nere. -irsch. ,berg. zarni. Cöln. öf. ir. 12. 2.' koß. chwan. SLchs. i M. liehen öank- i7.75. sen- '/« o/o 1854 7.50; 6.25; 3.50; 3.50; i. —. k8.75. 311, kt.) 10 ä. iiigten >0 Lst. »Pfd. 68^. Hafer 1^/e, 3- — .-Oct. r, pr- eten- lme« »urch liche und >urch Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 264. Freitag den 21. September. 1866. Bekanntmachung. Am 19. September e. sind 57 Cholera-Todesfälle in der Stadt angemeldet worden. Hiervon kommen 2 auf daS erste Cholera-Lazareth im Iaeobshospitale, 17 auf das zweite Cholera-Lazareth an der Turnerstraße und 38 auf Privathäuser. Die Zahl der in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen im ersten Lazareth auf 114, im zweiten auf 102. — Leipzig, am 20. September 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. H. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpflichtiger Kinder in die RathSfreifchule, so wie in die Schule des Arbeitshauses sür Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflege - Aeltern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die RatkSsreifchule ober in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige bei unS anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätesten- den 28. September d. I. auf dem Nachhause in der Schulgelder- Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugniffe über daS Alter des anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche bis nächste Ostern da- achte Lebensjahr nicht überschritten haben und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig, den 12. September 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schütze. Stadtverordnete« - Sitzung. Die für heute Abend anberaumte Sitzung findet nicht statt. Joseph, Vorsteher. Bekanntmachung. Die Entschädigung für das vom 21. August bi- mit S. September dS. IS. allhier verpflegte und in der Auen-, Bahnhofstraße, Alle» Burg, Fleischerplatz, Färber-, Gerber-, Gustav-Adolph-, Hainstraße, LöhrS Platz, Markt, Neue Straße, Packhof-, Theatergasse, An der Pleiße, Ranstädrer Steinweg, Rosenthalgasse und ThomaSgäßchen verquartnt gewesene 2. Bataillon drS 4. Branden« tburgische« Landwehr-Regiments Rr. 24 kann in den nächsten 2 Tagen bei unS erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. DaS Quartier-Amt. < Leipzig, den 1V. September 1866.. Rose. Bekanntmachung. Die Entschädigung für daS vom 27. August bis mit 10. September d. I. allhier verpflegte und in der Katharinenstraße, Markt, ^Naschmarkt, Reichsstraße, Salz- und Schuhmachergäßchen verquartiert gewesene 3. Bataillon des 4. Brandenburgische« Landwehr - Regiments Rr. 24 kann in den nächsten 2 Tagen bei unS erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. DaS Quartier - Amt. Leipzig, den 20. September 1866. Rose. Gutachten -er FtuauMsschusses der Stadtverordneten, die Einführung einer WohnungS- und Miethsteuer betreffend. Mit Communicat vom 2. November 1865 ist dem Collegium ch der Rath, einer diesseitigen Anregung folgend, be- !, die zeither erhobenen Zuschläge zu ven Bürgerrechts gebühren um der so wichtigen Erleichterung der Niederlassung am hiesige» Orte willen künftig in Wegfall zu bringen, unter der Voraussetzung, „daß für den dadurch verursachten Ausfall ein Ersatz ge funden werde". Darauf hat der Finanzausschuß Auftrag erhalten, einen gut achtlichen Bericht über die Art und Weise zu geben, in der diese vom Rath gestellte Voraussetzung am zweckmäßigsten zu erfüllen ein werde, und in diesem Berichte zugleich die Möglichkeit vorzu- ehen. daß außer jenen Zuschlägen, die zeither zu Gunsten der tädüschen Schule« und zu Gunsten der Lrmenanstalt erhoben wurde», auch di« Bürgerrechtsgebühren selbst in Wegfall gebracht, bez. ermäßigt würden. Die zu begutachtende Frage lautet demnach, wie ein Ersatz für den Ausfall zu schaffen sei, den die städtische» Einnahmen durch Aufhebung der sogenannten Zuschläge zu den BürgerrechtSgeoühren, eventuell durch Herabsetzung oder Aufhebung dieser Gebühren selbst, erleiden würden. Um für die Begutachtung dieser Frage eine fachgemäße Unter lage zu gewinnen, ist zuerst feftzustellen, um welche Summen eS sich bei dem erwarteten Ausfall handeln kan«. Denn offenbar wird der höhere oder geringere Betrag derselben von bestimmendem Einflüsse sein für die Wabl der Hilfsquellen, die man zu Be schaffung deS Ersatzes in Anspruch nehmen will. Die RaihS- zuschrift läßt freilich hierüber jede Auskunft vermissen; sie begnügt sich mit der kurzen Bemerkung, daß sie daS einzige Mittel, Ersatz für den Ausfall zu schaffen, iu der Einführung nuer neuen Steuer — einer WohnungS- und Miethsteuer — erblicke, ohne anzu deuten , wie hoch denn dabei jener Ausfall gedacht sei. Inzwischen fällt eS nicht schwer, mit Hülfe der zugänglichen Ausweise über die Stadcaffen-Rechnungen die erforderlichen Unterlagen zusammen- zustellen. Laut dieser Ausweise haben die sogenannten Zuschläge zu den
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