Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186610016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-10
- Tag1866-10-01
- Monat1866-10
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. Amtsblatt kr Kmjl. BtMgmchts und dlS Ratbs kr Stadt Schill. M 274. Montag den 1. Oktober. Bekamtmachung. 18««. Seiten deS Königlich Preußischen Generalgouvernements der sächsische» Lande ist nachstehende Verfügung ergangen: „Zur fernem Erleichterung der Quartierlast Habs ich bestimmt, daß diejenigen im Königreiche Sachsen stationirte» Königlich Preußischen Officiere und Beamte gleiche« Range-, welche auf Naturalquartier verzichten und e- vorziehen, sich selbst einzumiethen, dafür vom 1. October er. ab folgende Sätze in derselben Weise wie die Verpflegung-gelber und außer denselben von den betreffenden Communen zu erheben haben: ein General oder RegimentS-Commandeur täglich 1 Thlr. 15 Sgr, ein Stab-officier - i „ — - ein Hauptmanu oder Rittmeister - — „ 25 - ein Leutnant oder OfstcierSdienst thuender Portepeefähnrich - — „ 15 - Wird in einzelnen Fälle» den Chargen vom Feldwebel abwärt- die Genehmigung zur Selbsteinmiethung »»erstattet, so erhält der Feldwebel und Portepeefähnrich täglich 7 Sgr., der Unteroffizier - 5 Sgr." Die LandeSeommission bringt diese Verfügung unter Bezugnahme auf ihre Bekanntmachung vom 24. d. M. hiermitzur Nach achtung zur allgemeinen Kenntniß und verordnet zugleich an die Herausgeber der im §. 21 de- PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachten Zeitschriften, diese Bekanntmachung ««verweilt m ihren Blättern zum Abdruck zu bringen. DreSoen, den 28. September 1866. Königliche LarrdeS-Gommissivrr. v. Falkenstein, vr. Schneider, v. Engel. . Bekanntmachung, die Bezahlung der Jmmobiltar-Brandcaffen-Beiträge betr. Den 1 Oktober ds. Jahre- sind die für de» II. halbjährigen Termin laufenden Jahres fälligen Brand Versicherungs beiträge nach §. 49 de- Gesetze- vom 23. August 1862 mit 1 Pfennig von der BeitragSeiuheit zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beitrage von diesem Tage ab spatesieuS binnen Ick Lagen bei der Brandcafsengelder-Einnahme auhier (RathhauS II. Etage) zu bezahlen, danach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 29. September 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. - vr. Koch. Rothe. Bekanntmachung. Am 29. September e. sind 41 Cholera-Tode-fälle in der Stadt angemeldet worden und zwar 5 au- dem ersten Cholera-Lazareth im JacobShoSpitale, 6 au- dem zweiten Cholera-Lazareth an der Turuerstraße und 30 au- Privathausern. Die Zahl der in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen in beiden Lazarethen auf 226, die Zahl der gestern als genesen Entlassenen auf 25. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 30. September 1866. vr. Koch. H. Verhandlungen der Stadtverordnete» am,5. September d. I. (Auf «ruud de- Protokoll- bearbeitet »ub veröffentlicht.) Den Vorsitz führte Vicevorsteher vr. Günther. Derselbe gedachte zunächst eines vor Kurzem verstorbenen Mitgliedes de- Collegium-,'de- Herrn Bäckermeister Graßhof, als eine- Bürger-, der sich durch Gemeinsinn und ehrenwerthen Charakter ausgezeichnet habe. Hierauf ertheilte die Versammlung dem Stadtrathe ch« Vertrauensvotum für die im Interesse der Gesundheitspflege Lei der herrschenden Cholera-Epidemie zu machenden dringenden Aus gaben, verwilligte auch nachträglich 1199 Thlr. für Aufstellung von 11 Wafferständern an verschiedenen Puncten der Stadt, 250 Thlr. für Einrichtung de- Cholerahospitals in der ehemaligen Armen schule und 383 Thlr. zu Lasten de- JohanniShoSpitalS für Her stellung einer interimistischen zweiten Leichenhalle auf dem neuen Friedhofe.' Zu dem nothwendig gewordenen Abbruche de- baufälligen Wohnhäu-chen- im Garten der Gohliser Mühle wurde Zustimmung ertheilt und soll der vom Pachter bisher dafür gezahue Pachtzin- von 30 Thlrn. jährlich vom 1. Juli d. I. ab in Wegfall kommen. Sodann kam folgende Zuschrift de- Rath- zum Bortrage: „In Gemäßheit Ihrer geehrten Zuschrift vom 17. August e. sollte unser Bericht sammt Ihrem RecurS, betreffend die Nicht- oestätigung de- Herrn vr. Joseph zum StadtraH auf Lebenszeit eben abgehen, al- wir die hier in Abschrift beiliegende Zuschri" de- Herrn vr. Joseph erhiäten, wodurch derselbe seine ftichei Erklärung der Annahme der aus ihn gefallenen Wahl -urücknimmt und die Wahl nunmehr ablehnt. Wir haben diese Ablehnung der Wahl zu einem besoldeten Amte für zulässig erachten müssen vnd eS erscheint hiermit Ihr gegen die Entscheidung der König lichen KreiSdirection gerichteter RecurS erledigt. Jnvem wir den Herren Stadtverordneten die- hierdurch anzeigen, ersuchen wir die selben um baldigste Vornahme einer Neuwahl re." Die erwähnte Zuschrift de- Herrn vr. Joseph lautet: „Ueber dem frohen Anblicke de- Anfang- zur Bildung eine- DeutschlandS habe ich die Kraft der Selbstverleugnung verloren, deren rch bedurfte, um eine Bestätigung ver aus mich gefallenen Wahl zum Stadtrath anzunehmen. Ich beehre mich daher, dem Rathe anzuzeigen, daß ich die frühere Erklärung der Annahme der Wahl zurückziche und dieselbe achtungs voll ablehne." Der Vorsitzende äußerte sich hierbei dahin, er glaube im Sinne de- Collegiums zu handeln, wenn er lebhafte- Bedauern darüber au-drücke, daß nunmehr die Hoffnung, Herrn vr. Joseph al- Mitglied de- Stadtraths wirken zu sehen, vereitelt sei. Auf Antrag de- Herrn Professor Biedermann beschloß die Versammlung von einer Vorwahl abzusehen. Herr Kramermeister Lorenz sprach fein Bedauern au-, daß Herr vr. Joseph den Entschluß der Ablehnung nicht sofort nach Veröffentlichung der seine Bestätigung versagenden RegierrmgS- vervrdnung kund gegeben habe, da er, Redner, solchenfalls den Antrag auf RecurSeinwenduna unterlassen haben würde, um sich von dem Verdachte einer bloßen, für den Ernst der Zeit nicht paffenden Demonstration frei zu halten. Vor Eintritt in die Tagesordnung erhielt Herr Kramermeister Lorenz nochmal- da- Wort und erwähnte, vaß der Stadtrath, obwohl demselben zur Deckung der KriegSvedürfnisse und in-beson-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite