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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186610044
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-10
- Tag1866-10-04
- Monat1866-10
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1866
- Autor
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Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Ergänzung-Wahlen zum Landtage und die Wahlen zum norddeutschen Parlament, welche öffentliche Vorvesprechungen wünschenswerth erscheinen lassen, wird die Abhaltung öffentlicher Versammlungen hiermit wieder erlaubt. Der Generalgouverneur für die Sächsischen Lande. Dresden, den 1. October 1866. I. V.: v. Tümpling, Generalleutnant und DivisionS-Commandeur. Nachdem die Preußischen Truppen feste CantonnementS im Königreich Sachsen bezogen haben, bestimme ich hierdurch, daß vom 3. October d. an sämmtliche Miether von der Einquartierung freizulassen und dieselbe wie in Friedenszeiten lediglich von den Hausbesitzern zu tragen ist. Dresden, 1. October 1866. v. Tümpling. An die StadtrLthe zu Zittau, Löbau, Bautzen, Pirna, Dresden, Meißen, Freiberg, Plauen, Annaberg, Zwickau, Chemnitz, Glauchau, Rochlitz, Lausigk, Grimma, Leipzig. Durch den am 30. vorigen Monate- erfolgten Tod de- ersten Registrator- und Sporteleinnehmers bei der Canzlei deS hiesigen Königlichen AppellationSgerichteS, Herrn Johann Gottlieb Seyfert, hat Se. Majestät der König einen Diener von uner schütterlicher Treue und der Staat einen musterhaften Beamten verloren, dessen Berufselfer und in Gesinnung und Wandel stet- bewährte Ehrenhaftigkeit ihm die ungelheilte Achtung und Liebe seiner Vorgesetzten und Mitarbeiter erworben hat. Mit ihm ist der letzte der dem Königlichen AppellationSgerichte bei seiner Errichtung beigegebenen Canzleibeamten auS dem Dienste geschieden und da- Andenken an ihn wird bei dem Collegmm, welches ihm die verdiente Anerkennung und den Dank für feine langjährigen treuen und ausgezeichneten Dienstleistungen in die Ewigkeit nachruft, stet- in Ehren gehalten werden. Leipzig, den 3. October 1866. Königlich Sächsisches Appellationsgericht. von Criegern. v. Boß. Bekanntmachung. Am 2. October e. sind 24 Cholera-TodeSfälle in der Stadt angemeldet worden und zwar 1 auS dem ersten Cholera-Lazareth im Iacob-ho-pitale, 4 auS dem zweiten Cholera-Lazareth an der Turnerfiraße und 19 auS Privathäusern. Die Zahl der in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen in beiden Lazarethen auf 206, die Zahl der gestern als genesen Entlassenen auf 20. Der Rath der Stadt Leipzig. am 3. October 1866. vr. Koch. H. Bekanntmachung. Bei der jetzt herrschenden Cholera-Epidemie erscheint der Genuß frischen TrinkwasserS in vielen Fällen bedenklich, ja gefährlich wegen etwaiger Beimischung von organischen Substanzen. Die letzteren werden aber erfahrung-mäßig durch Kochen de- Wasser- bi- zur Siedehitze unschädlich gemacht und der Genuß solchen abgekochten Wasser- ist für die Gesundheit am Zuträglichsten. Wir empfehlen daher dem Publicum angelegentlich, den Genuß frischen Brunnenwasser- gänzlich zu vermeiden und da- Wasser nur nach vor- gängiger Abkochung zu trinken. Die Medieinalpolizeibehörde. Leipzig, 4. September 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Stadtbezirksarzt. vr. E. Stephani. vr. H. Sonnenkalb. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die im Tageblatt vom 15. dH. abgedruckte Anweisung zur DeSinfeetion machen wir wiederholl aufmerksam auf die dringende Nothwendigkeit, die Kleider, Wäsche und Betten von Cholerakranken und Choleratodten rasch und sorgfältig zu desiufieiren, da der Ansteckungsstoff, wenn er eintrocknet, seine Wirksamkeit keineswegs verliert, wohl aber schwerer auffindbar wird und durch Herleaung in kleinere Theilchen viel weiter verbreitet wird. Wir fordern daher alle Dtejenigen, in deren Behausungen »MH» GH»»vA»HHHH»HHMH» ^ »MM**» - L Q Cholera - Erlangungen oder Todesfälle Vorkommen, angelegentlich auf, in der durch die Anweisung vom 15. August empfohlenen Weise die Betten, Wäsche und Kleider der Erkrankten und Gestorbenen sorgfältig zu deSinfieiren, und zwar sind Wäschstücke in einer Mang von 1 Pfd. Zinkvitriol in 10—12 Meßkannen Master auSzubrühen, eine Zeit lang stehen zu lasten und dann in reinem Master auSzuwaschen, Kleider und Betten sind auszuschwefeln, die Dielen sind mit Essig zu waschen. Leipzig, den 23. August 1866. - Der Rath der Stadt Leipzig. ^ ' Schl vr. E. Stephani. Meißner. Bekanntmachung. Der nn Durchgangshofe de- DurgkellerS befindliche DerkanfSsiand Rr. 6 soll vom L Januar L8S7 ab anderwell gegen einvierteljährliche Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. fordern Miethlustige auf, Donnerstag den LI. d. M. DorneittagS LL Vhr sich an RathSstelle einzufinde« und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl «nter den Bieter» so wie ied« sonstige Entschließung tleibt dem Rache Vorbehalte«. Di« Licitations- »nd Miethiedingnnge» können schon vor de« Termin« an Rath-stelle eingesehcn werdea. LeipPg, dm r. Oktober 18««. De« Rath« der Stadt ««tyztg Ftnanj-Dep-tatto». Wege« «einig«», der Local« bleiben di« Geschäfte beim Leihhaus« «nd bet der Sparcaffe ^ für ARontag den 8. Detober üuSgrsetzt. Die für dielen Tag gekündigten Capitalien können Sonnabend den 6. oder Dienstag den 9. October im Empfang ge nommen werden. — Lnpzrg 3. October 1866. Die Deputation.
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