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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186610254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-10
- Tag1866-10-25
- Monat1866-10
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1866
- Autor
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TagMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W LS8. Donnerstag dm 25. Oktober. Bekanntmachung, die Handdarlehne betreffend. 1866. Die Annahme von Handdarlehnen bei der Finanz-Hauptcasse wird mit dem 30. diese- Monat- geschloffen. Alle Zeitschriften der in §. 21 de- PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachten Art haben diese Bekanntmachung rechtzeitig in ihren Blätter» zum Abdruck zu bringen. Königliche Landes - Commission. Dresden, oen 23. October 1866. ^ v. Falkenstein. vr. Schneider. v. Engel. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vom 3. bis spätestens de« S. November d. I. einznretchenden Hausbewohner - Verzeichnisse. Au- den behus- Revision de- Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster- zeither alljährlich eingereichten HauSbewohner- Verzeichniffe« ist wahrzunehmen gewesen, daß die in dem jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter behändsten Patente enthaltenen Vorschriften in den meisten Fällen nur sehr unvollkommen beobachtet werden, insbesondere, wie spätere Erörterungen ergeben haben, die betreffende« HauSliffen «ebff dem Patente den Miethinhaber« nicht allenthalben voraelegt, und hierdurch nicht nur sehr unvollständige, sondern sogar unrichtige Angaben veranlaßt worden sind. ES haben HandlungS- Prtnzipale nnd andere Gewerbtretbende die namentliche Aufzeichnung ihrer sämmtlichen HandlungS- nnd GewerbSgehülsen unterlasse« nnd erst auf besondere Aufforderung nachgetrage«, in Folge dessen aber da- binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist auszuführende RevisionSgeschäft ungemein erschwert worden ist. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher hierdurch aufgefordert, die wegen Fertigung der diesjährigen HauSbewohnerlisten in dem von unS unterm 15. dsS. MtS. erlassenen Patente enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachten, sondern auch ihre MiethSleute unter Mittheilung deS gedachten Patentes dazu zu veranlaffen, da außerdem bei Nichtbefolgung dieser Bestimmungen die in tz. 8. S. und 1v. des Patents angedrohten Nachtheile für die Betheiligteu uothwendig eiutreten muffen. Leipzig, den 22. October 1866. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. DaS von Herrn V. Johann Christian Hebenstreit im Jahre 1792 gestiftete Stipendium für Studirende auf hiesiger Universität, vorzugsweise für Abkömmlinge Johann Hebenstreits, welcher im 17. Jahrhunderte Pfarrer zu Neunhofen an der Orla war, ist jetzt von uns zu vergeben und wir fordern daher diejenigen Herren Gtudirenden, welche sich als Verwandte de- Pfarrer- Hebenstreit legitimiren können, auf, sich spätestens bi- Ende November d. I. bei uns zu melden, widrigenfalls dieselben bei der Vergebung nicht berücksichtigt werden können. Der Nath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 19. October 1866. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Am 23. October o. ist -ei« Cholera-TodeSfall in der Stadt angemeldet worden. Me Zahl der im Lazareth noch in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen auf 16, die Zahl der gestern als genesen Entlassenen auf 2. Der Nath der Stadt Leipzig. »zig, am 24. October 1866. vr. Koch. H. Bekanntmachung. Die Entschädigung für da- vom 20. September bi- mit 4. October d. I. allhier verpflegte und in der Thal-, Post- und langen Straße verquattiert gewesene Königlich Preußische 7. Brandeuburgische Infanterie-Negtment Nr. VV kann in den nächst« 2 Tagen bei unS erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, den 23. October 1866. Das Quartier- Amt. vr. Lippert-Dähne. Lirchenrath Nitter vr. Tuchs ZubUSum. Leipzig, 25. October. Heute feiert ein- der namhaftesten Glieder unseres akademischen Lehrkörper-, der erste Professor der Theologie und EphoruS der königlichen Stipendien, Sirchenrath vr. tbeol. vt Milos. Friedrich Tuch, sein fünfundzwanzig- jährigeS Leipziger Professorjubiläum. Geboren den17.December1806 zu Quedlinburg, gebildet auf der Hochschule Halle al- Theolog und Orientalist, fett 1830 an genannter Universität al- Privatdoceut orientalischer Sprachen habilitirt, fett 1839 außerordentlicher Pro fessor in der dortigen philosophischen Facultät, wurde er 1841 an hiesige Universität berufen und m die theologische Facultät al- ordentlicher Professor für alttestamentliche Exegese und orientalische Literatur ausgenommen. 1853 wurde er CanonicuS de- Hochstrst» zu Zeitz. 1856—58 war er zwei Mal hintereinander, zum Therl unter schwierigen Verhältnissen, Reetor msguiLeus und hatte die Ehre, Sr. Marestät dem Könige Johann bei dessen Besuche der Universität im August 1857 fortwährend zur Seite zu stehen, wie auch Se. Majestät bei einer von dessen Vorlesungen über va- heilige Land anwesend war. — Kirchenrath Tuch schrieb während seiner Lehrtätigkeit an unserer Hochschule eine Anzahl gelehrter Programme, die in der wissenschaftlichen Wett Aufsehen machten: z. B. über die Stadt Ninive; über einen von Tischendorf au- dem Orient mitgebrachten syrischen Codex der fünf Bücher Mose- auf der hiesigen Lidllotdeea kaulina; die Reise de- Sheikh Ibrahim el KhyLri el Medini durch einen Theil Palästina'- (Leipzig 1850); die Himmelfahrt Jesu (vom topographischen Stavdpuncte); über verschiedene Eigentümlichkeiten der äthiopischen Sprache, die Zisch laute derselben: über die Geschichtswerke de- FlaviuS JosephuS; endlich „AntonmuS Martyr, seine Zeit und seine Pilgerfahrt nach dem Morgenlande" (Leipzig 1864, 4°), welche letztere Tuch in der Zeit etwa zwischen 554 und 637 n. CH. geschehen läßt und die sich durch die Wüste zum Sinai und über die Halbinsel nach Aegypten erstreckte. Ueber da- heilige Land offenbart sich bei läufig in Tuch- Schriften ein so reicher gelehrter und literarischer Apparat, daß man mit Recht seine HülfSmittel (seine Bibliothek) großartig nennen kann. — Wie wir hören, werden dem Jubilar auch Festschriften zur Feier de- Tage- überreicht werden. j: O' r »,
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