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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186610306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661030
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-10
- Tag1866-10-30
- Monat1866-10
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1866
- Autor
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und Anzeiger. UmMM dkS Kinigl. BqirkSgmchtS und dki RW drr Stadt LlAij. M ZV3. Dienstag den 30. Oktober. 1866. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vom 3. bis spätestens den O. November d. I. einzureichenden Hausbewohner - Verzeichnisse. AuS den behufs Revision deö Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-Katasters zeither alljährlich eingereichten HauSbewohner- Verzeichnisten ist wahrzunehmen gewesen, daß die in dem jedem Hausbesitzer resp. besten Stellvertreter behändigten Patente enthaltenen Vorschriften in den meisten Fällen nur sehr unvollkommen beobachtet werden, insbesondere, wie spätere Erörterungen ergeben haben, die betreffenden HauSliften nebft dem Patente den Miethiuhabern nicht allenthalben vorgelegt, und hierdurch nicht nur sehr unvollständige, sondern sogar unrichtige Angaben veranlaßt worden sind. Es haben HandlungS- Priuzipale und andere Gewerbtreibende die namentliche Aufzeichnung ihrer sämmtlichen HandlungS- «nd Gewerbsgehülfen unterlasse« und erst aus besondere Aufforderung nachgetragen, in Folge besten aber daS binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist auszuführende RevisionSgeschäft ungemein erschwert worden ist. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher hierdurch aufgefordert, die wegen Fertigung der diesjährigen Hausbewohnerlisten in dem von unS unterm 15. dss. MtS. erlassenen Patente enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachten, sondern auch ihre MiethSleute unter Mittheilung deS gedachten Patentes dazu r« veranlassen, da außerdem bei Nichtbefolgung dieser Bestimmungen die in tz. 8. S. und 10. deS Patents angedrobten Nachtheile für die Betheiligten nothwendig eintreten muffen. Leipzig, den 22. October 1866. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Am 28. October e. ist Rein Cholera-TodeSfall iu der Stadt angemeldet worden. Lazareth 7 Cholerakranke, al- genesen wurden gestern entlasten 3. Leipzig, am 29. October 1866. — In ärztlicher Behandlung verblieben im Der Nath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. H. Bekanntmachung. Unsere Verordnung vom 22. Juli d. I. die zwangsweise DeSinfection der Aborte betr. wird vom 29. d. M. an hierdurch außer Kraft gesetzt. — Leipzig, den 28. October 1866. Der Nath der Stadt Leipzig. —— ^ vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die in dem von der Ttadteommuu angekausten Theile deS Gelbke'schen Gartengrundstücks LöhrS Platz Nr. 5 stehenden Baulichkeiten', ein Gewächshaus, ein Warmhaus und ein Gartenhaus nebst Zubehör, sollen aus den Abbruch versteigert werden. Die Versteigerung wird Donnerstag den I. November d. I. Vormittags von II Uhr an auf dem Rathhause statlfinden, damit pünctlich zur angegebenen Zeit begonnen und dieselbe bezüglich der einzelnen zu versteigernden Baulichkeiten jedeSmal geschloffen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Die Auswahl unter den Bietern, so wie jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die Versteigerungßbedingungen liegen in unserem Bauamte zur Einsichtnahme auS und können die zu versteigernden Baulichkeiten Dienstag den 30. dies. Mon. Nachmittags von 2—4 Uhr in Augenschein genommen werden. Leipzig, den 24. October 1866. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Nächsten Dienstag den 30. October a. e. Vormittags 9 Uhr sollen die am Rabensteinplatz geschlagenen Pappeln und Vormittags 1V Uhr die im oberen Park geschlagenen Hölzer, in Klaftern und Reisighaufen gesetzt, an den betreffenden Orten meistbietend gegen sofortige Zahlung und Abfuhre öffentlich versteigert werden. Leipzrg, 27. October 1866. Die Deputation deS RathS zu den Anlagen. Bekanntmachung, die Handdarlehne betreffend. Die Unterzeichnete DarlehnScaffe nimmt 6procentige Handdarlehne für die Sächs. StaatScaffe noch bis den 30. diese- Monat- Abend- 5 Uhr an. Leipzig, den 27. October 1866. Königliche Lotterte-DarlehnScaffe. Ludwig Müller. Göbel. Ist die Desinfection schädlich? In Nr. 277 deS Leipziger Tageblattes hat Professor Bock in einer „Anfrage an die Choleragelehrten " die Behauptung auf gestellt, daß die Desinfection nach neueren Beobachtungen bei der Cholera nicht nur nicht vortheilhaft, sondern sogar schäd lich zu sein scheine. Bei der Wichtigkeit der Sache halte ich, ob wohl nicht zu den Choleragelehrten gehörend, mich doch für ver pflichtet, auf zwei Thatsachen aufmerksam zu machen, die den unumstößlichen Beweis liefern, daß eine energisch durchgeführte Desinfection mindestens nicht schädlich, daß somit die Cholera durch da- „gewaltsame DeSinficiren in Leipzig" nicht begünstigt wor den ist. Im vorigen Jahre starben in Zwickau in der Zeit vom 15. November bis 12. December 14 Personen an der Cholera, von denen 5 auf der Neugaste wohnten. Am Ende der Neugaste liegt da- Zellengefängniß, daS einen Theil der Strafanstalt bildet, in welcher im letzten Vierteljahr deS Jahre- 1865 detinirt waren 1026 Mann, davon im Zellengefängniste 186 Mann. Der Untergrund de- AnstaltSgrundsiückS ist derselbe, wie der
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