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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186611017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-11
- Tag1866-11-01
- Monat1866-11
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1866
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i - l M 305» Donnerstag dm 1. November. 1860» Bekanntmachung. Nach Inhalt der am 7. Juli 1866 ergangenen Verordnung der Königlichen Landescommission ist der am 1 November d. I. fällige vierte Termin der Grundsteuer mit Gin Pfennig von der Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbetträge nebst den stä'dtifchen Gefallen an L,i Pfennig von der Steuereinheit von dtefem Tage ab und fpatestenS binnen 14 Tagen nach demfelben an die Stadtsteuer-Einnahme allhier zu bezahlen!, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 30. October 1866. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung vom 15. October d. I. ist die katholifche Kirchenanlage auf das Jahr 1868 nach den durch die Verordnung vom 12. October 1841 §§. 7, 8, 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die in §. 7 8ub b. e. und ä. bestimmten Satze auch für diesmal auf drei Viertheile, mithin auf resp. »/i, */« und */i6 de- von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuersatzes herabgesetzt sind, ausgeschrieben worden und somit fällig. Die hiesigen katholischen VeitragSpsiichtigen werden daher aufgefordert, die auf sie fallenden Beiträge bis zum IS. November dieses Jahres bei der Stadtstener-Einnahme (RathhauS 2. Gtage, Zimmer Nr. 9) nneriunert zu bezahlen. Leipzig, den 30. October 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Herr Hermann Blobel hat die ihm am 24. Januar d. I. ertheilte Concession zur Abschließung von SchiffScontracten und Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Häfen im Aufträge des Handlung-Hause- Louis Scharlach L Comp, in Hamburg wieder aufgegeben, waS wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. Leipzig, den 27. October 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. vr. Günther. " Bekanntmachung. Die Entschädigung für daS vom 20. September bi- mit 4. October d. I. allhier verpflegte und in der Bahnhofsstraße, Blumen gaffe, Dresdner, Post-, Reudnitzer Straße, Roßplatz, Roß-, Salomon- und Wintergartenstraße verquartiert gewesene Königlich Preußische 7. Drandenburgifche Infanterie-Regiment Nr. 8V kann in den nächsten zwei Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Das Quartier-Amt. Leipzig, den 31. October 1866. Rose. " Bekanntmachung. Am 30. October e. ist kein Cholera-TodeSsall in der Stadt angemeldet worden. — In ärztlicher Behandlung verblieben im Lazareth 6 Cholerakranke. Der Rath der Stadt Leipzig. Sechzig, am 31. October 1866. Vr. E. Stephani. H. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Gewinne 5. Claffe 70. Königlich Sächsischer LandeS'Lotterie erfolgt Sonnabend den 3. November d. I. Nachmittags 3 Uhr im'Ziehungssaale, IohanniSgaffe Nr. 48, 1. Etage. Leipzig, den 30. October 1866. Königliche Lotterie-Direktion. Ludwig Müller. verschiedene». Leipzig, 26. October. Die großartige und kostspielige städtische Wasserleitung, welche das Budget Leipzigs schwer genug belastet, hat auffälligerweise bis jetzt verhältnißmäßig nur eine sehr geringe Benutzung von Seiten unsrer Grundbesitzer gefunden, so daß der sogenannte WafferzinS, der von den Häusern, m welche die Wasserleitung geführt ist, gezahlt wird, nur einen kleinen Theil der Kosten deckt, welche die Verzinsung deS Anlage- capitalS und der Betrieb deS umfänglichen Werks erfordert. Na türlich ist dieses Deficit anü den Mitteln sämmtlicher Einwohner in der Form von Steuern zu decken und da, wie gesagt, unter den obwaltenden Umständen der weitaus größte Theil der Waffer- leitungSkosten schon jetzt a«S Caffen der Stadt zu decken ist, so tauchte schon vor längerer Leit der Vorschlag auf, die Benutzung der Wasserkunst für Jedermann völlig frei ru geben. Dieser Vor schlag hat auch im ersten Anblick etwa- Bestechende-, zumal wenn sttne Vertheidiger in beredte» Worten die Wohlthaten avpreisen, welche durch die Ausführung desselben in gesundheit-polizeilicher «nd sonstiger Hinsicht erzielt werden können; und so war e- nicht zu verwundern, daß selbst da- Stadtverordnelen-Collegium mit einem Anträge diese- Inhalt- sich an den Stadtrath wendete. Der Stadlrath scheint diese allerdings nicht unwichtige Frage in reifliche Ueberlegung gezogen zu haben: schließlich hat sich derselbe aber doch dahin entschieden, daß auf jenen Vorschlag nicht einzugeheu sei, und zwar auS Gründen, denen man seine Billigung nicht versagen kann. Der Rath hebt sehr richtig hervor, daß da- größte Hinderniß, welches viele Hausbesitzer von der Einführung der Wasserleitung in ihr Grundstück abhält, nicht die (verhältnißmäßig geringe) Abgabe für die Benutzung de- Wassers, sondern dre Höhe der ersten Emrichtungßkosten ist , und wenn diese Annahme richtig ist, so ist auch der Schluß richtig, daß die Freigebung de- Wasser- für alle Die, welche die Einrichtungskosten nicht anwenden können, ein werthloseS Geschenk ist. ES würden also tatsächlich durch die Freigebuna de- Wasser- nur die Wohlhabenden profitiren, in Bezug auf alle Uebrigen bliebe auch fernerhin das alte Verhältuiß bestehen. Wohl gäbe eS den AuSweg, die kleinern Hausbesitzer durch Gewährung von Vorschüssen zu diesem Zwecke au- städti schen Mitteln zu unterstützen, allein freilich zu solchen Experimenten sind gerade die gegenwärtigen Zeitläufe nicht recht geeignet. Alle-
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