Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186611236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-11
- Tag1866-11-23
- Monat1866-11
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger WMM dck KSnW, BeMgmchlS md d-S Raths dkl Stadt Schm. W 327. Freitag dm 23. November. Bekanntmachung. 1866. Da neuerding- da- Haustren durch Schulkinder, insbesondere mit Brezeln, wieder überhand genommen hat, so finden wir unS veranlaßt, auf die nachstehende Bekanntmachung abermals mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß wider Contravenienten unnachsichtlich werde eingeschritten werden. Leipzig, den 22. November 1866. Der Rath und das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. vr. Rüder. Beck. Bekanntmachung. DaS Feilbieten von Gegenständen aller Art durch Schulkinder in öffentlichen Wirtschaften wird hierdurch bei Strafe verbotm. Alle Diejenigen, welche ihre eigenen oder andere Kinder dazu auSschicken, oder den unter ihrer Obhut stehenden Kindern das Haustren in Wirtschaften Nachsehen, sowie Wirthe, welche in ihren Wirtschaften das Hausiren der Kinder dulden, werden mit Geld strafen bis zu 20 Thalern oder mit entsprechender Gesängnißstrafe belegt werden. Leipzig, den 21. April 1864. Der Rath uud das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Vollsack. Metzler. Bekanntmachung. Wir bringen in Erinnerung, daß bet Fünf Thaler Strafe für jeden ContraventionSfall Schnee und CiS aus den Grundstücken auf die Straßen oder öffentliche« Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ab lagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) das Parthenufer vom Gerberthore an bis zur Pfaffendorfer Brücke, 2) da- an der Kreuzung der WaisenhauSstraße und der Verbindungsbahn südlich gelegene Feldstück, 3) die Sauweide von der Spießbrücke bis zum ehemaligen Münzthore, 4) ein Theil der Ranstädler Viehweide unmittelbar hinter dem Frankfurter Thore, 5) die, Herrn Steinmetzmeister Einsiedel gehörige, außerhalb deS Tauchaer ThoreS neben dem Händelschen Bade gelegene Wiese. Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: durch Dahnschaufeln bei Schneefall und durch Streuen von Sand, Asche oder Sagefpahneu bei Glatte unverzüglich für Herstellung eines sicher gangbaren Fußweges längs der Straßen- fronte ihrer Grundstücke zu sorgen, mit der Bedeutung aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenen Vor schriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geldstrafe oder nach Befinden verhältnißmäßige Gesängnißstrafe zu erwarten hat. Leipzig, den 22. November 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. H. Bekanntmachung, die Eisbahnen betreffend. Der Obermeister der hiesigen Fischer-Innung ist von unS angewiesen worden, die Flüsse und Teiche, soweit dieselben zum Schlittschuhfahren benutzt werden, auf die Dauer deS WinterS sorgfältig zu überwachen. Inhaber von Eisbahnen haben deshalb den Anordnungen des Fischer-ObermeisterS pünctlich nachzukommen, insonderheit haben sie daS Betreten des Eises wie daS Schlittschuh- fahren nicht eher zu gestatten, als dies von jenem für unbedenklich erklärt worden ist, bei eintretendem Thauwetter aber, auf dessen Anordnung, jeden Zutritt sofort zu verbieten. Etwaige eisfreie Stellen endlich sind von den Eisbahn-Inhabern in sicherstellender Weise gehörig abzusperren. Contraventionen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 5 Thalern oder entsprechender Gesängnißstrafe unnach- fichtlich geahndet werden. — Leipzig, den 22. November 1866. Der Ruth der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. H. Verschiedenes. * Leipzig, 22. November. Die „Nordd. Allg. Zeitg.", daS Organ des Grafen Bismarck, schreibt: „Der bisherige Verlauf der am 15. d. M. eröffneten Session deS sächsischen Landtags hat un seren Erwartungen von der Bereitwilligkeit, mit welcher man sächsischerseitS auf daS neue Verhältniß eingehen werde, in welches daS Land nach dem Friedensschlüsse mit Preußen getreten ist, im Ganzen entsprochen. Die königl. Thronrede betonte, entsprechend der Proclamation, mit welcher König Johann sein Land wieder betrat, die Treue, welche die königl. Regierung allen eingegangenen Verpflichtungen zu bewahren gedenke, und erklärte, „mit frischem Muth, mit Offenheit und aller Redlichkett dem neu sich bildenden Verhältnisse entgegenkommen und für seine günstige Gestaltung selbst anderweitige Opfer nicht scheuen zu wollen". Diese könig lichen Worte fanden ein lebhafte- Echo in der Ansprache, mit welcher am folgenden Tage der Präsident der Zweiten Kammer, Herr Haberkorv, die Sitzung eröffnete. Der Präsident empfahl der Kammer, für alle ihre künftigen Beschlüsse und Handlungen die Zugehörigkeit zum norddeutschen Bunde als leitenden Ge danken anzusehen und aus eine ehrliche, offene und von allen Hintergedanken freie Realisirung dieses Bundes mit allen Kräf ten m wirken. Fast mit denselben Worten sprach sich, al- sich m der darauf folgenden Debatte Gelegenheit dazu bot, der Hauptredner der Opposition, Herr Effenstuck, auS. — Einigermaßen disharmonisch zu diesen, für daS Gedeihen deS neuen BundeSverhältnisseS so hoffnungerweckenden Versicherungen klangen die elegischen Wendungen, mit denen der Präsident der Ersten Kammer, Herr von Kiesen, in seiner Ansprache an dieses hohe HauS der Zukunft entgegensah. Herr von Friesen verwies auf die Noth, aus welcher GotteS Hülfe daS Land schon errettet habe, und warnte vor dem „kleinmüthigen Zweifel", daß er nicht auch weiter „helfen und erretten werde". „Wir standen vor einem Ab- gründe und waren nahe dem Untergange, und siehe wir leben!" Herr von Friesen sieht also die Eventualität einer Einverleibung in Preußen, der das Land einen Augenblick gegenüberstand — denn nur diese kann gemeint sein — als den „Untergang" des selben an, und auch jetzt, nachdem diese- drohendste Uebel sich zu einem engen Bündniß mit Preußen gemildert hat, erblickt er daS Land noch in Gefahren, auS denen er „Errettung" von höherer Hand hofft. In der That eine den oben verzeichnten Aeußerungen diametral entgegengesetzte Auffassung! Wenn die-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite