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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-08
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1866
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^——— ^ WpMr Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 342. Sonnabend den 8. December. 1886. Bekanntmachung. Von der k. k. Statthaltern zu Prag ist auf diesseitige Anfrage anher mitgetheilt worden, daß von ihr mit Rücksicht auf den Wiederausbruch der Rinderpest in Ungarn, Niederösterreich und Mähren, ingleichen daS heftigere Auftreten derselben in Galizien 1) jede Einfuhr und der Eintrieb von Rind- und Schafvieh auS den genannten Ländern nach Böhmen, mit alleiniger Ausnahme »fuhr Unfchlitte, trockenen Knochen und Häuten, Kuhhaaren, Schweinsborsten, Schafwolle in Säcken" nur wenn durch Certificate nachgewiefen wird, daß dieselben aus gefunden Gegenden stammen, gestattet ist. Im Interesse des Handel und beziehentlich Landwirthschaft treibenden PublicumS wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ministerium des Innern. - - - - - illwitz. Dresden, den 24. November 1866. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Verordnung, Maßregeln zum Schutz gegen die Einschleppung der Rinderpest betr., vom 24. November 1866. Im Hinblick auf die größere Ausbreitung, welche die Rinderpest in den letzten Monaten wiederum in den kaiserlich österreichischen Staaten, jedoch zur Zeit mit Verschonung Böhmens, genommen hat, findet sich das Ministerium deS Innern veranlaßt, zu Ver hütung des EinschleppenS der gedachten Seuche nach Sachsen zu verordnen, wie folgt: 1) Die Einfuhr und der Eintneb von Steppenvieh (povolischem, ungarischem, galizischem Rindvieh) auS Böhmen bleibt verboten. Auch solches ungarisches Rindvieh, von welchem bescheinigt wird, daß eS bereits über vier Wochen in Böhmen gestanden habe, darf bis auf Weiteres nur dann über die Grenze eingelassen werden, wenn der bestellte Seuchencommissar, LandeSthierarzt Mrdicinalrath vr. Haubner im einzelnen Falle die- für unbedenklich findet und von den Betheiligten hierüber eine Bescheinigung beigebracht wird. Die in der Verordnung der LandeS- Commission vom 10. September dieses IahreS unter 1. nachgelassene Ausnahme von obigem Verbote wird insoweit hiermit wiederum außer Kraft gesetzt. — 2) Die Einfuhr thierischer Rohproducte von Rindvieh und Schafen, namentlich von Fleisch und Talg, oder andern seuchenfreien Gegenden stammen. — 4) Insoweit die Verordnung der Landes-Commission vom 10. September d. I. in Vorstehendem nicht abgeändert worden ist, bewendet es bei den darin enthaltenen Vorschriften. — 5) Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen m § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. Alle Zeitschriften der in § 21 des PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachten Art haben vorstehende Verordnung unverzüglich zmn Abdruck zu bringen. Ministerium deS Innern. Dresden, am 24. November 1866. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Im Monat November 1866 erhielten das hiesige Bürgerrecht: Herr Hennig, Karl Gottlob, Viktualienhändler. - Berger, Oswald Heino, Kaufmann. - Frenkel, Johann Friedrich, Hausbesitzer. - Steg er, Gustav Leopold, Bildhauer. - Obermann, Friedrich August, Meubleur. - Wagner, Christoph Balthasar, Director einer Lehranstalt. - Teußner, Adolph Hermann, Holzbildhauer und Kunsttischler. - Langrock, Albert Bernhard, Buchbinder. - Gottfried, Emil Gustav, Kaufmann. - Sachsenröder, Eugen, Kaufmann. - Bernhards, Isidor, HandlungS-Agent. - Sultzer, Alwin Oskar, Hausbesitzer. - Engel, Friedrich August, Productenhändler. Frau Tillich, Friederike Emilie verehel., Victualienhändlerin.* - Kühn, Friederike Thekla verehel., Inhaberin eines Putz- uvd ModewaarenaescbäftS. errWilfferodt, August Moritz, Productenhändler. Lulein Leonhardt, Avgelike Selinde Florentine, Inhaberin eines TapifseriegeschäftS. Frau Fischer, Johanne Christiane verw., Schänkwirthin. Herr Köhler, Theodor Hilmar, DecorationS- und Stubenmaler. - Frenzel, Friedrich August, Kaufmann. - Bauer, Karl, Groffohandler. Herr Roth, Georg Otto, Xylograph. Frau Stelzer, Johanne Sophie verw., Inhaberin eines Fleisch- hauergeschäftt. - Habedank, Amalie Auguste verw., Inhaberin eine- Fleisch hauergeschäfts. - Ring, Henriette verw., Inhaberin eines kaufmännischen Geschäfts. Herr Krüger, Richard AmanduS, Kaufmann. - Kirchbeimer, Salomon, Kaufmann.' - Herr Prasse, Bernhard Julius, Buchhändler. - Böhme, Heinrich August Robert, Böttcher. Frau Lieb scher. Wilhelmine verw., Hausbesitzerin, verr Naundorf, Alexander OSkar, Conditor. Frau BlaSberg, Anna Amalie verehel , Hausbesitzerin. Herr Günther, Heinrich August, Schlosser. - Löbel, Carl Friedrich Montz, Victualienhändler. - Nolte, Friedrich Adolph, Architekt. - Winter, Friedrich Hermann, Mehl- und Productenhändler. Frau Stephan, Friederike verw., Schänkwirthin. Herr Martin, Carl Wilhelm Robert, HolMdhauer. - Seitz, IustinuS Robert, Buchhändler. - Klöppel, Johann Gottlob, Victualienhändler. Frau Haase, Emilie Caroline verw. Professor, Hausbesitzerin. Im Monat November 1866 find vom Stadtrathe angestellt worden: Herr Franz Petz old als Expedient. - Karl Ernst Oehlschlägel, al- Aufwärter bei der Schulgeldereinnahme. Karl Ludwig Ersurth und Gustav Albert Kirsten als RathSdiener.
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