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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-02
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1866
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Anzeiger. Amtsblatt dtö König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. m 336. Sonntag dek 2. December. 1866. Bekanntmachkng und Dank. Die Erben de- Herrn August Thärigen, Frau Marth Elise verehel. Kammerrath FuchS -kordhoff geb. Lhä'rigen «nd Fräulein Helene Therese Keystelitz, Letztere durch ihrdn Vormund Herrn Georg KeyHelitz, haben Eintausend Tbaler dem hiesigen Waisenhause, Fünfhundert Lhaler der RathSofficianten-Witwen- und Waisen-Caffe, und Einhundert Thaler der Hentze'schen Stiftung für arme Blinde ^ geschenkt, und wir sprechen denselben dafür im Namen der bedachten Anstalten hierdurch unfern angelegentlichsten Dank öffentirch au-. Leipzig, am 1. December 1866. Der Rath der Stadt Leip^. vr. Koch. Meißner. Oeffentliche Sitzung der Stadwerordnetm Mittwoch dm 5. December v. Abend- */,7 Uhr im grosteg Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: 1) Gutachten de- Ausschüsse- zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über a) Rathswachenvergrößerung, b) Pachtprolongation mit Bonorand und Gen., e) Nachverwilligung für Reparaturen in der I. Bürgerschule, 6) Umgestaltung der Privetgruben der I. Bürgerschule. 2) Gutachten des Ausschusses zu den Knchen , Schulen und milden Stiftungen über die Conti 7, 8 de- nächst jährigen HauShaltplanS; 3) Gutachten de- Ausschusses zur Ga-anstalt über die Conti 43, 46 desselben HauShaltplanS, eventuell 4) Fortberathung über da- Gutachten de- Ausschusses zum Finanzwesen über denselben HauShaltplan. De« geehrte« Herrschaften, welche mir während meiner «««mehr »berstandenen schwere« Krankheit Ihre freundliche Theilnahme bewiese« haben, sage ich dafür «eine« tiefgefühlte«, herzlichsten Dank. Leipzig, den 1. December 18««. Polizeidirector Metzler. OrfftntUche VrrhMdlmrgetz der Ata-tverorimrte« am 21. November 1866. (Auf «rund des Protokolls bearbeitet und verbffentticht) Nach Eröffnung der Sitzung zeigt der Vorsteher an, daß Er an die Stelle /deS zum Landtage ein berufenen Herrn Kaufmann Vassevae den zunächst ersatzpflichtigen Herrü Kaufmann Grüner — eAlsprechend der in der PlennrfitzttNg vom 7. D. MtS. Über die Lnlvttusung bei erschöpfter Ersatzclaffe geführten Verhandlung — einberüfen habe, welcher dagegen unter Beziehung auf drängende Geschäfte und die dnrch den T0d seinöS Hetm BaterS sowie späterhin seine-ProcuristeN eingttretene außerordentliche Inansptuch- «chche settter Zeit und ThättgM Reclamätivn eingelegt habe. Hiitp Lorenz, welcher besonder- hervorhebt, daß eS eine Ehre sei, der Stadt als Vertreter zu dienen, so wie die Herren Sencke, welcher hervorhvb, daß Andere auch zu arbeiten hätten und doch die Stunden für da-Collegium gern erübrigten, und Müller, sich auf die bez. der Ersatzmänner stet- befolgte Regel beziehend, sprachen sich gegen GiwährÜng de- Gesuch- an-, und beschließt das Collegium gegen 2 Stimmen, Herrn Gnrsdrs Reclamakion eine Folge nicht zu geben. WÄer gKn^derBeschluß de-Rath-, wie bisher üblich, den Geburtstag Sr. Majestät de- König- durch eine Speisung der Lruten und ehre Festmusik zu frier«, hierauf aber ungefähr 100 Thk. zu verwenden, zur Anzeige, wozu einstimmig Zu stimmung erthellt würde. Hierauf gelaugt die RathSzuschrift, die feit Eintritt de- Frieden- an dg- hier liegende preußische Militair zu gewährenden Leistungen oetr. rc. zum Vortrag. Der RÄ schreibt hierüber u. A.: Mit dem Abschluß de- Frieden- zwischen Sachsen »ad Preuße» flankte» wir die an- dem Kriegszustände rrsultirende Verpflichtung der Stadt z» Leistungen für bä- PrenWhe Militair als erloschen Wachten zu dürfe». Andererseits glaubte» Wir Über dem Er suchen der Königlich Preußischen Commandantur, gewiffe Leistungen noch einige Tage lang fortzusetzen, bi- zwischen der Königlich Sächsischen und Preußischen Regierung Vereinbarung über da- Specielle der künftigen Verhältnisse getroffen sein würde, um des willen entsprechen zu sollen, weil wir demnächst bestimmte Weisungen unserer StaatSregiermig über da- Verhältnis zum Königl. Preußi schen Militair und die Verpflichtungen der Gemeinden demselben gegenüber erwarten zu dürfen glaubten, IHM auch, weil wn die Verpflichtung fühlten , auch unsererseits die Ueberleitung au- dem Kriegszustand in die neue Gestaltung dek Dinge nach Kräften zu fördern und die ohnehin schon schwierigen Verhältnisse nicht durch ein schroffes, einfach verneinendes Auftreten der städtischen Be hörden noch schwieriger zu machen. Wir haben deshalb feit dem Friedensabschluß gewiffe Leistungen dein Preußischen Militair noch fortgewährt; dieselben lasten sich unter folgende Rubriken fassen: 1) Gewährung der Quartiere an da-Preußische Militan durch die Hausbesitzer; nur ein kleinkr Thell de- Militair- hat vom Schloß Pletßönburg Besitz behalten und sich dort ein quartiert. 2) Heizung, Beleuchtung, Reinigung und MeubleSmiethe im Schloß Pkeißenburg. 3) Gewährung der Logis für den Stadtkommandanten und Oberst Und für die betreffenden Bureaux. 4) Verpflegung der OfficierS-Pferde. 5) Verpflegung der Arrestanten in den im Bezirksgericht ein- gerätlrüten Gefangenen-Localen, sammt MeubleSmiethe für die Wachmannschaft. 6) Quartier und Verköstigung durchgehender, Namentlich kranker sITkllttairS» - Insoweit diese Leistungen durch die Stadtcaffe bestritten worden find, haben dieselben seit dem Friedensabschluß bis jetzt ungefähr looo Thlr. betragen. Nachdem nün seit dem FriedenSabschluffe mehrere Wochen ver flossen sind, ohne daß Seiten unserer StaatSregierung eine Mi- suag an hie Behörden über unsre Stellung und unsre Verpflich tung gegenüber dem Königlich Preußischen Militair ergangen wäre, so haben vir an die Vorgesetzte Regierungsbehörde da- Ersuche« gerichttt, un- baldigst mit bestimmter Weisung darüber zü der«
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