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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-05
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1866
- Autor
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Anzeiger Amtsblatt drb Kiiüzl. BqlrkSjMchtS und bis Raths dn Stadt Schjiz. W »39. Mittwoch dm 5. December. MSI Verordnung an alle Obrigkeiten, die Listen für die ReichStagwahlm bctr. Um die Controle der Sttmmberechtigung bei Abgabe der Stimmzettel zu erleichtern, ist eS nothwendig, die nach der General- Verordnung vom 27. ttuj. für die Wahlen zum Reichstage deS norddeutschen Bundes anzufertigenden Listen in übersichtlicher Ordnung aufzustellen. ES sind daher die Namen der Stimmberechtigten in letzteren entweder in alphabettscher Aufeinanderfolge oder nach der Ordnung der Hausnummern, welche dieSfalls in der Liste mit anzugeben sind, zu verzeichnen. Hiernächft hat in denjenigen Orten, welche von den Obrigkeiten zum Behufe der Abstimmung in kleinere Bezirke zu theilen sein »erden, die Aufstellung der Liften nach den einzelnen Bezirken zu erfolgen. Ministerium des Innern. Dresden, am 30. November 1866. von Noftitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Der unterm 20. vorigen Monats bezüglich kranker und verwundeter Unterofficiere und Soldaten- der König!. Sächsischen Armee erlassenen Bekanntmachung wird als Erläuterung und zu Begegnung etwaiger Zweifel noch beigefügt, daß das Kriegs-Ministerium mit Hinweisung auf die Bestimmungen deS Ordonnanzgesetzes keineswegs die Absicht verbunden hat, daß transportable Kranke und Verwundete unter allen Umständen einem MilitärhoSpitale oder sonstigen Lazarethe zugewiesen werden müssen, sondern eS hat viel mehr hierbei lediglich daS Interesse der Mannschaften im Auge gehabt. Sollte eS daher hier und ta in den Wünschen der in Privathäusern rc. oufgenommenen Kranken liegen, die Herstellung ihrer Gesundheit, in Uebereinstimmung mit ihren Pflegern, daselbst auf deren oder auf ihre eigenen Kosten als Beurlaubte abwarten zu wollen, so wird dem jedenfalls nickt entgegen getreten werden, »ur bleibt die Anmeldung bei dem betreffenden Compagnie - rc. Commando unerläßlich, damit die betreffende Truppe von dem Auf enthalte Kenntniß hat. Kriegs - Ministerium. Dresden, am 2. December 1866. von Fabrice. Neidling. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angemeldete Verkaufspreis des RoggenbrodeS vom 1. December 1866 an ! auf Weiteres, bei einem mittleren Marktpreise von 4 Thlr. 26 Ngr. 3 Pf. für den Scheffel Roggen, ist: I. Das Pfund Brod erster Qualität, höchster Preis 13 Pfennige bei dem Stadtbäcker Marcus, Dorotheenstraße Nr. 6—8, und Productenhändler Leichfenring, Emilienstraße Nr. 13, und bei den Landbrodbäckern Nr 3. Mennicke, - 7. Schichtholz, - 8. Deparade, - 22. Knoll, niedrigster Preis Nr. 54. Schatte, - 65. Schilling, - 70. Sintz, Nr. 73. Körner, - 75. Verger, - 83. Seyfferth; Nr. 23. Träger, Nr. 32. Bender, - 25. Riedel, - 43. Schulze, - 27. Frenkel, - 46. Tippner, - 29. Bauer, - 51. Eger, 8 Pfennige oei den Stadtbäckern Damm, Ulrichsgaffe Nr. 5, Kühne, Peterssteinweg Nr. 1/2, Langkammer, hohe Straße Nr. 16, und Lohrengel, Windmühlenstraße Nr. 50. H. DaS Pfund Brstd zweiter Qualität, höchster Preis 12 Pfennige bei dem Stadtbäcker Marcus, Dorotheensiraße Nr. 6—8, Productenhändler Leichfenring, Emilienstraße Nr. 13, und bei den Landbrodbäckern Nr. 3. Mennicke, - 7. Schichtholz, - 8. Deparade, 22. Knoll Nr. 23. Träger, - 25. Riedel, - 27. Frenkel, - 29. Bauer, Nr. 54. Schatte, - 65. Schilling, - 7V. Sintz, Nr. 73. Körner, 75. Berger, 83. Seyfferth; Nr. 32. Bender, - 43. Schulze, - 46. Tippner, niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Stadtbäckern Gebert, Ranstädter Steinweg Nr. 6, Kretzschmar, Weststraße Nr. 59, und Productenhändler Oswald, Ritterstraße Nr. 20. Leipzig, am 1. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die Marken für Hunde auf daS künftige Jahr sind gegen Erlegung von 3 Thalern für die Marke, als dem jährlichen Betrage der Steuer, bis Ende dieses MonatS zu entnehmen, was wrr hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß vom 2. Ia- »uar k. I. an der Caviller täglich die Straße» begehen und Hunde ohne Marken einfangen wird. Leipzig, den 4. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Lamprecht. Bekanntmachung. Die Vollendung deS PleißendurchsticheS am Rosenthale macht die Sperrung deS WegeS zwischen dem Rosenthalthora und drr Pfaffendorfer Brücke erforderlich. Diese Sperrung wird vom 4. d. M. Mittags an für den Fahr- und Fußverkehr bis zur Bol.- endung deS Durchstiches und der Brücke eintreten. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 3. December 1866. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Die Loealitäte« der hiesigen Durgkeller-Restauration nebst Kellern, WobnungSränmlichkeiteu und son stige« Zubehör sollen vom IS. September 1867 an anderwett auf sechs Jahre an den Meistbietenden r-rmiethet »erden. Wir fordern Miethlustige auf Donnerstag, de« 13. December d. I., Vormittags 11 Uhr an Rachsstelle sich einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Licttatton wird pünctlich zur angegebenen Zeit eröffnet und dieselbe geschloffen werden, sobald wettere Gebote nicht mehr er folgen. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird Vorbehalten. Die LicttationS- und VermiethungSbedingungen sowie ein Inventarium der zu vermiethenden Räumlichkeiten liegen an RathS- stelle zur Einsichtnahme aus. — Leipzig den 16. November 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti.
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