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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-21
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1866
- Autor
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Betz. Bekanntmachung, die Wahl zum Reichstage deS Norddeutschen Bundes betreffend. Nach den Bestimmungen deS Wahlgesetzes vom 7. dieses Monats ist 1) Wähler jeder unbescholtene Staatsbürger eines der zum Bunde zusammentretenden Deutschen Staaten, welcher da- 25. Lebensjahr zurückgelegt und zur Zeit der Wahl hier seinen Wohnsitz hat. 2) Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: a) Personen, welche unter Vormundschaft oder Curatel stehen; d) Personen, über deren Vermögen Concurs gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar während der Dauer diese- ConcurSverfahrenS; e) Personen, welche eine Armenunterstützung auS öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten, der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogm haben. 3) AlS bescholten, also von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen, sollen angesehen werden Personen, denen in Folge rechtskräftiger Verurteilung zu einer Strafe der Bollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte oder bürgerlichen Ehren rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind. 4) Verbüßte oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl nicht auS. Die von uns nach Maaßgabe des Gesetzes und der AuSführungS-Verordnung für den hiesigen die Stadt Leipzig umfassenden Wahlkreis — den XII. — aufgestellte Liste der Stimmberechtigten wird von morgen den 18. dies. Mon. an bis zum 16. Januar 1867 in den Stunden von 8 bis 12 Uhr Morgens und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags in -e« (Konferenzzimmer deS RathhauseS (1 Treppe hoch, der Emnahmestube gegenüber) öffentlich auSliegen. Etwaige Einsprachen gegen die Liste, mögen dieselben die Aufnahme Weggelaffener oder die Weglassung Aufgenommener betreffen, find nach §. 10. de- Wahlgesetzes binnen 8 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung und längstens bis zum 27. Decbr. dies. I. bei uns anzubringen und werden binnen der nächsten vierzehn Tage ihre Erledigung finden. Nur Diejenigen sind zur Wahl berechtigt, welche in die Liste ausgenommen sind. Am S. Januar 1867 wird die Liste geschloffen werden. Ueber die Eintheilung der Bezirke, die Ausgabe der Stimmenzettel und beziehentlich die Wahl selbst wird später weitere Bekannt machung erfolgen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 18. December 1866. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung, Miethveränderungen betreffend. Um daS Verzeichnis der GinquartierungSpslichtigen und der zur Einquartierung geeigneten Räume m Ordnung zu erhalten, geben wir den Hausbesitzern und Administratoren hiermit auf, jede in ihren Hausgrundfiücken eivgetretene Mieth- resp. Zinsveränderung längstens acht Tage nach deren Eintritt bei unserem Quartier-Amt (RathhauS erste Etage) schriftlich anzumelden. Jede Unterlassung oder Versäumniß dieser Vorschrift wird mit einer Geld strafe von fünf Thalern geahndet werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 5. December 1866. vr. E. S1 ephani. Lamprecht. Bekanntmachung. Die Marken für Hunde auf daS künftige Jahr sind gegen Erlegung von 3 Thalern für die Marke, als dem jährlichen Betrage der Steuer, bis Ende oieseS MonatS zu entnehmen, was wir hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß vom 2. Ja nuar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen wird. Leipzig, den 4. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Stephani. Lamprecht. Bekanntmachung. Die zum Theaterbau erforderlichen gußeisernen Treppen und Gitter sollen im Wege der Submission vergeben werden, darauf Refiectirende werden hierdurch aufgefordert, Zeichnungen und Bedingungen in dem Bau-Bureau deS Theaters einzusehen, ihre PreiS- forderungeu in die Formulare einzusetzen, dieselben mit ihrer NamenSanterschrift und versiegelt bis spätesten- den 26. Ja«. 1867 Abend» 6 Uhr auf dem RathS-Bauamte abzugeben. Leipzig, den 15. December 1866. DeS Raths Bau-Deputation. ' Bekanntmachung die Anmeldung zur I. und II Armenschule für Ostern 1867 betreffend. Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche für Kinder, die zu Ostern künftigen Jahres schulpflichtig werden, allhier W Armenschulunterricht nachsuchen wollen, haben sich de-halb von jetzt an bis spätesten- den 20. Januar 1867 uhter Vor stellung der Kinder bei den betreffenden Herren Armenpfleaern zu melden, insoweit diese Meldung nicht schon erfolgt ist. ' Die Bestimmung darüber, welche der beiden hiesigen Armenschulen jede- der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben werde, leibt Vorbehalten. — Leipzig, den 7. December 1866. Das Armeudireetoriu«.
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