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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186701054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: nach S. 110 wird als S. [113] weitergezählt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-05
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1867
- Autor
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MipMer JagMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 5. Sonnabend den 5. Januar. M7. Midumg an stmutlichr Vbrigkckln md Wahldirigentk», dil RnGtagSmhli» ktztffad. Wie daS Ministerium des Innern wahrzunehmen gehabt, ist die Vorschrift im 2. Absätze von §. 11 der Ausführungsverordnung zum Wahlgesetze für den Reichstag deS Norddeutschen Bundes vom 7. vor. MonatS bisweilen in einer Weise aufgefaßt worden, welche die Oeffentlichkeit der Stimmenauszählung bei den Wahlen in Zweifel zu stellen geeignet ist. ES werden daher die Obrigkeiten und Wahldirigenten darauf aufmerksam gemacht, daß nach der gedachten Vorschrift daS AbstimmungSlocal um 3 Uhr deS Wahltag- nur für die zur Abstimmung sich Anmeldenden zu schließen ist, an der in Z. 11 deS Gesetze- und §. 22 der Ausführungsverordnung ganz allgemein für alle Wahlhandlungen vorgeschriebenen Oeffentlichkeit aber hierdurch nichts geändert wird, dieselbe vielmehr auch nach Schluß der Abstimmung und also namentlich während der Auszählung der Stimmen Platz ergreift. Gegenwärtige Verordnung ist in allen §. 21 deS PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachten Zeitschriften abzudrucken. Dresden, am 3. Januar 1867. Ministerium des Inner«. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Jeder hier ankommende Fremde ist am Tage seiner Ankunft und, wenn diese erst in den Abendstunden erfolgt, am andern Tage Vormittags von seinem Wirthe bei unserem Fremden-Bureau anzumelden. Fremde aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhalten, haben Aufenthaltskarten zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße biS zu 5 Thaler oder verhältnißmäßigem Gefänaniß geahndet. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Vr. Rüder. Leipzig, den 4. Januar 1867. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Finanz-Ministerium dem DistrictScommiffar Herrn BezirkSsteuer-Inspector Langbein allhier zur Gewerbe- und Personalsteuer-Catastration im Jahre 1867 Herr Finanz-Rechnung-canzlist Voigt auS Dresden als HülfS- commiffar dergestalt beigegeben worden ist, daß derselbe, mit Ausschluß der Stadt Leipzig und der Dörfer Reudnitz und Neuschönefeld, die Catastration im ganzen übrigen Steuerbezirke Leipzig zu bewirken hat, so wird solche- den betreffenden Behörden und Betheiligten zur Nachricht und Nachachtuvg hierdurch bekannt gemacht. Königlicher KreiS - Stenerrath Leipzig, am 27. December 1866. Schulze. Bekanntmachung. In dem an der Lindenauer Chaussee gelegenen Grundstücke der vormalige« städtischen Ziegelei sollen Sonnabend den S. Januar k. I. von Nachmittags 3 Uhr an 1 Uhu, 1 Steinadler, 1 weißschwänziger Seeadler, 1 Bussard, 2 Milanen gegen sofortige baare Zahlung an die Meistbietenden versteigert werden. Leipzig, den 29. December 1866. DeS Raths der Stadt Leipzig Oekonomie - Deputation. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 2. Januar 1867. Vorsteher vr. Joseph führte zunächst die zur Einführung der neugewählteu Mitglieder deS Collegium- Seiten de- RathS abgeordnete Deputation, bestehend auS Herrn Bürgermeister vr. Koch und den Stadträthen Herren Heßler und Hering, im Saale de- Collegiums ein. Herr Bürgermeister vr. Koch hielt hierauf folgende Anrede an Dasselbe: „Meine hochgeehrten Herren! Wenn wir die Tage einfach hlen wollten, welche seitdem verflossen find, da der Rath da- tzte Mal bei gleicher Gelegenheit die Ehre hatte Sie hier an dieser Stätte zu begrüßen, so würde» wir nicht- andere- finden, als daß sich wiederum der Kreislauf eine- Jahre- beendigt hat. Wenn wir aber die letztvergavgenen 365 Tage nach ihrem In halte wägen, dann müssen wn erkennen, vaß sie für unser deutsches Vaterland die Geschichte eine- Jahrhundert- in sich fassen. Denn fast ein volle- Jahrhundert hat Deutschland gerungen nach ^^ ^ "schen Be- deutschen gescheitert und nur erst dem letztverwicheuen Jahre sollte eS Vorbehalten bleiben, eine» festeren Grund zu einer nach Außen achtunggebie tenden. nach Innen Gesetz und Freiheit gewährleistenden Stellung de< deutschen Volke- zu legen. Zwar tst dieser Grund zunächst uur bestimmt, den Bau NorddeutschlandS zu tragen, aber er wird sicher stark und breit genug sein, um auch dem Süden unseres zäh letz großen und herrlichen Vaterlandes mit dem Norden vereinigt einen festen Stützpuuct zu bieten. Und je stärker und breiter dieser Grundbau ausgeführt wird, um so rascher wird er die jetzt noch getrennten Theile zu der ihnen durch eine tausendjährige Geschichte angewiesenen Zusammengehörigkeit vereinigen! Wer wollte freilich leugnen, daß wir inSgesammt gewünscht hätten, Uese Neugestaltung unsere- großen Vaterlandes wäre auf friedlichem Wege möglich gewesen! Allein der heiße Wunsch, vor einem Bürgerkriege be wahrt zu werden, sollte unS nicht in Erfüllung gehen. Auch unser engere- Vaterland wurde in diesen Krieg verflochten, und unsere brave Armee hat ihren alten Ruhm der Tapferkeit, der MannS- zucht und der Menschlichkeit, ein Ruhm, der ja nicht nach dem Erfolge bemessen wird, auS dem Kampfe nicht nur ungeschmälert, sondern wenn möglich noch erhöht in die Heimath mtt zurück gebracht. Bei ihrer Rückkehr in das Vaterland hat sie da- säch sische Volk mit der herzlichsten Theilnahme, mit der ungelheilteften Freude über ihre Wiederkehr empfangen. Auch wir, meme Herren, sind redlich bemüht gewesen, den hier durchziehenden Truppen - theilen im Namen der Stadt unsere wärmsten Sympathien zu bethätigen. Die Art und Weise, in welcher wir uns an der inhaltschweren Frage: Ob Krieg, ob Frieden? betheiligt haben, ist Ihnen zur Genüge bekannt, und wir dürfen daher darüber hier um so mehr rhalten oder vtese gar nocy zu steigern u»S unseren Mitbürgern in der Ausübung auch der Pflicht voran gehen, da- hinter unS Liegende als abgethan anzusehen, die neuen Verhältnisse al- vollendete Thatsachen anzuerttnnen, uns mit voller Ehrlichkeit in dieselbe« zu finden und dazu nach Kräfte« «it bei-
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