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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186701126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-12
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1867
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Aber wen« dem auch nicht so wäre, keinesfalls ist gegen-1 serer 1850 restaurirten Ständeversammluvg herbeigeführt zu sehen, värtig Ort und Zeit, einen selbstständigen Entwurf, und möchte so gestehe ich meinestheilS, daß ich in einer solchen Aussicht auf eS der vollkommenste sein, aufzustellen: nicht einmal Zeit, die ein- rechtlichen AuStrag dieser ewig neu auflebenden Frage nur einen zelnen Bestimmungen der Reichsverfassung. soweit sie einschlagen, I Gewinn für unser inneres sächsisches StaatSleben erblicken könnte, zu diScutiren. Die Zeit drängt gegenwärtig so sehr, daß Nichts ES ist leicht möglich, daß ich der Einseitigkeit beschuldigt werde, übrig bleibt, als der Anschluß an einen bereits vorhandenen Ent-1 der Einseitigkeit um deswillen, weil ich mich bisher lediglich mit wurf; und wenn dieser Anschluß Nothwendigkeit ist, so ist eS ge- dem Wünschenswerten beschäftigt habe; weil ich die Frage außer wiß räthlich, den Entwurf zu adoptiren, der an sich schon eine Acht gelassen hätte, ob daS Wünschenswerte auch erreichbar sei. Macht ist. Ich brauche kaum hinzuzufügen, daß die einzelnen Zur Unterstützung dieses EinwandeS wird man gegen mich an- Bestimmungen im §. 126 deS ReichSverfassungSentwurfS keines- führen, daß die Vormacht deS Norddeutschen Bundes nicht geneigt falls wörtlich Herübergenommen werden, sondern nur ein Vorbild scheine, ein Bundesgericht mit so weit gehender Zuständigkeit zu bieten können, nach welchem die Competenz deS neuen Bundes- «schaffen; man wird dabei besonders auf daS völlige Schweigen der gerichtS festgestellt werden möge. I preußischen Grundzüge vom 10. Juni vorigen Jahres Hinweisen. Gestatten Sie mir nun, meine höchstgeehrten Herren, Ihnen! Ich möchte dagegen geltend machen, eS ist sehr leicht denkbar, daß den Inhalt des oben citirten Paragraphen vorzuführen. Die Be- Preußen sich scheut, die Initiative zu ergreifen bei einem Vorschlag, stimmung in §. 126, auf die eS mir vor Allem ankommt, ist in der allerdings gedeutet werden könnte, wie ein Zweifel an der Ziffer a enthalten: ,,Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören eigenen Enthaltsamkeit; daß man aber bereit ist, auf den Vorschlag L) Klagen eine- Einzelstaates wegen Verletzung der ReichSver- einzugehen, wenn er von anderer Seite eingebracht werden sollte, fafsung durch Erlassung von Neichsgesetzen und durch Maßregeln Ich könnte mir wohl vorstellen, daß man maßgebendsten OrtS der Reichsregierung, sowie Klagen der Reichsgewalt gegen einen beabsichtigt, di« Einrichtung eines Bundesgerichts als ein Zuge- Einzelstaat wegen Verletzung der ReichSverfassung". Es schließt I ständniß erscheinen zu lasten und deshalb erwart^ vielleicht sogar sich hier unmittelbar an Intera d: „Streitigkeiten zwischen dem ! wünschte, «S möchte von anderer Seite die HersteWfg eines solchen Staatcnhause und dem VolkShause unter sich und zwischen jedem I Gerichts angeregt werden. Denn darüber möge sich Niemand von ihnen und der ReichSregierung, welche die Auslegung der täuschen, die Errichtung eines Staatsgerichtshofs im großen Style Reichsverfassung betreffen, wenn die streitenden Theile sich ver-I liegt im Interesse der Gesammtheit ebenso wie im Interesse der einigen, die Entscheidung des Reichsgerichts einzuholen". Ge- einzelnen Glieder deS Norddeutschen Bundes, und nicht am we- wifsermaßen reihen sich auch an Intera g: „Klagen deutscher masten im wohlverstandenen Interesse der Vormacht deS Bundes Staatsbürger wegen Verletzung der durch die ReichSverfassung selbst. Ich glaube, man wird der Behauptung unmöglich wrder- ihnen gewährten Rechte. Die näheren Bestimmungen über den! sprechen können, daß gegenwärtig schon die Einzelstaaten bereiter Umfang dieses Klagerechts und die Art und Weise, dasselbe geltend sein werden, auf Rechte zu Gunsten der Bundcsgewalt zu verzich- zu machen, bleiben der Reichsgesetzgebung Vorbehalten", und b:!ien, wenn sie die Gewißheit haben, daß über die Rechte, die sie „Beschwerden wegen verweigerter oder gehemmter Rechtspflege, I zurückbehalten, ein Gericht wachen und im Fall einer Verletzung wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind".! sprechen wird. Ich glaube, eS kann Dem kein Widerspruch ent- Andrre Gegenstände, die dem Reichsgerichte in dessen Eigenschaft gegengefetzt werden, daß daS ziemlich weit verbreitete Gefühl von als hohem Staatsgerichtshof zugewiesen werden, sind enthalten in dem Unbestande und der Unsicherheit der augenblicklich bestehenden Ziffer ,,e) politische Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen staatsrechtlichen Verhältnisse Norddeutschlands, daß dies peinliche deutschen Staaten; e) Streitigkeiten zwischen der Regierung eines I Gefühl verschwinden, sogar nach und nach in sein Gegentheil ver- EinzelstaateS und besten Volksvertretung über die Gültigkeit oder I kehrt werden wird, wenn dem Bundesstaate daS Attribut hinzuge- AuSlegung der Landesverfassung; k) Klagen der Angehörigen einrS ! fügt worden ist, daS nach der germanischen Austastung so nolh- EinzelstaateS gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder wendig zum StaatSwefen gehört, das BundeSgericht. Ich meme, verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung. Klagen der eS wird über das deutsche Volk eine Empfindung kommen, als ob Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Negierung wegen Verletzung das zu schaffende Bundesgericht Schloß und Schlüssel an dem der Landesverfassung können bei dem Reichsgericht nur angebracht! Bande sei, welches im Bunde die einzelnen Staaten vereinigen soll, werden, wenn die in der Landesverfassung gegebenen Mittel l Ich glaube, diese sicher bevorstehende Auffassung wird auch keineS- der Abhülfe nicht zur Anwendung gebracht werden können: L) die I falls ohne Rückwirkung bleiben auf die Geneigtheit der süddeut- StrafgerichtSbarkeit über die Anklagen gegen die ReichSminisrer, in- schen Regierungen und Bevölkerungen, sich enger an den Nord stern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen"; endlich ä)! deutschen Bund anzuschließen. Ich zweifle nicht daran, daß die „Streitigkeiten über Thronfolge, RegierungSfähigkeit und Regent-! Zahl der Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den einzelnen schsst in den Einze'staaten". Nur der Vollständigkeit wegen er-! Regierungen, sowie zwischen den einzelnen Regierungen selbst eine wähne ich dann noch die Gegenstände unter: ,,I) die Strafgerichts-1 geringere sein wird, wenn ein Bundesgericht existirt, wenn Jeder zeit in den Fällen deS Hoch- und Landesverrats gegen das! mann von vornherein die Gewißheit eines streng rechtlichen Aus- Reick. Ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Straf- trageS vor Auge« sieht. Es kann wohl Niemand bestrcrten, daß -erichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen sind, wird späteren I in Zukunft der Theil, der bei einem Rechtsstreite unterliegen Reichsgcsktzen Vorbehalten, m) Klagen gegen den ReichSfiScuS; I würde, den Sieg deS Gegners im Rechtsstreit leichter ertraaen v) Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem ! wird, wenn er sich einem Richterspruche fügen muß. als wenn über Ansprüche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifel-! fein Recht die Majorität einer politischen Versammlung einen Haft oder bestritten ist, so wie wenn die gemeinschaftliche Verpflich-! Machtspruch gefällt hat; der Richterspruch zieht wenigstens den tiuig gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird". I Stachel aus der Wunde. Endlich: ,,e) Privatrechtliche Streitigkeiten aller Art zwischen den ! Ich will mich zum Schluß ausdrücklich gegen die etwa mögliche einzelnen deutschen Staaten". ES ist gewiß, meine höchftgeehrten ! Mißdeutung verwahren, alS ob ich einen Gerichtshof geschaffen zu Herren, nicht ohne große Bedeutung, daß der Entwurf, dessen I sehen wünschte, welcher irgendwie über Fragen der Politck zu ent- Einzelheiten ich eben die Ehre hatte, Ihnen vorzutragen, man! scheiden hätte. Ich verlange, der Bundesgerichtshof soll nur und kann wohl sagen, in allen wesentlichen Stücken von sämmtlichen! ausschließlich über Rechtsfragen entscheiden. Was ick will, das ist Staaten, die gegenwärtig den Norddeutschen Bund bilden, in! mit einem Worte, daß auf den Zinnen des stolzen Baues, der im früherer Zeit bereits gebilligt und angenommen worden ist; von! Norddeutschen Bunde gegenwärtig aufgeführt werden soll, nicht sämmtlichen kleineren Staaten als Theil deS ReichSverfassungS-! allein die, Mackt, Sieg und Wohlfahrt bedeutende Fahne der entwurfS selbst; von Sachsen und Preußen alS Stück der UnionS-1 Einigung aufgepflanzt wird, sondern daß von jener Höhe herab Verfassung, die dem sogenannten Dreikönigsbündnisse vom 26. Mai I auch der Schutz verheißende Schild der Gerechtigkeit glänze und 1849 zu Grunde lag. I winke. WaS die specielle Stellung Sachsens gegenüber diesen einzelnen Competenzen deS künftigen BundeSgerichteS angeht, so möchte ich mir erlauben zu bemerken: Insoweit daS BundeSgericht nach diesem Entwürfe an die Stelle eines inländischen StaatSgerichtShofeS treten wtzrde, kann eS meine- Erachten- keinem Zweifel unterliegen, daß Meßbericht. ii. —g. Leipzig, 10. Januar. Durch die höheren PreiSforde- das BundeSgericht durch Zahl, Fachkunde, Unabhängigkeit und I rungen war in deutschen Rindhäuten. Kühen und Ochsen, Uebung seiner Mitglieder jedem LandeSgerichte vorauSsetzlich und! von welchen nur wenig zugeführt, ein schwacher Umsatz. Schwere durchschnittlich überlegen sein wird; insoweit aber aus dem innern I Ochsen- und leichte Kuhhäute waren gefragt. Von frischen Leben unseres Staate- an daS BundeSgericht Fragen überantwortet I Kalbfellen war große Waare begehrt und bezahlte man für werden sollten, die gegenwärtig zu einem gerichtlichen AuStrage I schöne große Lackirkalbfelle bis 155 Thlr. pro 100 Stück, nicht gebracht werden können, so werden die kleineren Einzelstaaten ! schwere Gerberfelle guter jetziger Trocknung und im Gewicht von 31/4 im Norddeutschen Bunde in Zukunft überhaupt nur die Wahl! bis 3*/, Pfd. pro Stück brachten 17 Ngr. per Pfd. Von Ziegenfellen haben, ob sie in Anbetracht derartiger Angelegenheiten den Aeuße-1 sind alte Mutterziegen in etwas flauer Stimmung nnt ir/4 brs rungen und Meinungen politischer Körperschaften nachgeben oder! 1 Thlr. 9 Ngr. pro Stück, Heberlmge mit N/g Thlr. pro Stück auch über solche Fragen einen Richterspruch ergehen lassen wollen. I begehrt. Sckaff eile waren wenig am Markt, eine Wahl, bei der augenscheinlich die Entscheidung nicht schwanken I Die Tuchmesse bat ihr Ende erreicht, der Umsatz war lebhaft kann. Was endlich die durch die Intera k eröffnete Aussicht be-1 und zufriedenstellend, ;edoch die Preise etwas gedrückt. Viele Fa- kisst, eine rechtliche Entscheidung über die RechtSbeständigkeit un-> bnkanten hatten schon in den ersten Tagen gänzlich ausverkaust
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