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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186701274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-27
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1867
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lind Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 27. Sonntag den 27. Januar. 1867. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 4 der Verordnung zu Ausführung deS Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. December 1866 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die im Jahre 1846 gebornen, die wegen Maßlänge oder die wegen zeitlicher Untauglichkeit in Gemäßheit der §§. 1. und 8. des Gesetzes vom 23. Februar 1864 bei der letzten Aushebung und die als Familienernährer zurück gestellten, so wie die bei den Aushebungen 1863, 1864 und 1865 in die Dienftreserve gesetzten Mannschaften, ingleichen diejenigen auS frühern AlterSclassen, welche ihrer Militairpflicht erweislich noch nicht genügt, sich den 1 Februar d. I. bei der Ortsoehörde anzumelden haben, sodann aber dieselben, mit Ausnahme der Familienernährer, der ärztlichen Untersuchung halber an den nachgenannten Tagen von früh 8 Uhr an, und zwar: den 7. März d. I. zu Leipzig in der alten Waage au- den Ortschaften deS Königl. GerichtsamteS Leipzig I., als: Abtnaundorf mit heitrem Bück, Anger, Baalsdorf, Crottendorf, Engelsdorf, Großpösna mit Forsthaus im Oberholze, Güldengossa, Hirschfeld, Holzhausen. Liebertwolkwitz, Mölkau, Neuschönefeld, Neusellerhausen und Schönefeld; den 8. März d. I. daselbst aus den Ortschaften deS genannten GenchtSamteS, als: Sellerhausen, Reudnitz, Neureudnitz, Stünz, Stötteritz obern Theils und Stötteritz untern TheilS; den S. März d. I. daselbst! aus den übrigen Ortschaften deS genannten GenchtSamteS, alS: VolkmarSdorf, VolkmarSdorfer Straßen Häuser, Zweinaundorf und Zuckelhausen und aus den Ortschaften des Königl. Gerichtsamts Leipzig II., als: Barncck, Böhlitz mit Ehrenberg, Breüenfeld, Burgaue, Bnrghauseu, Connewitz, CoSpuden, Cröbern, Crostewitz, Dölitz mit MeuSdorf, Dösen und Eutritzsch; den LR. März d. I. daselbst au- den Ortschaften desselben GenchtSamteS, al«: Gautzsch, Göbschelwitz, Gohlis, Groß wiederitzsch, Großzschocher, Gundorf mit Neuscherbitz, Hänichen, Kleinwiederitzsch, Kleinzschocher, Lauer, Leutzsch, Lindenthal, Lösnig, Lützschena und Markkleeberg mit Auenhain; den 12. März d. I. daselbst auS den Ortschaften desselben GerichtsamteS, als: Lindenau, Möckern, Oetzsch, Plagwitz, Podelwitz, Probsthaida, QuaSnitz, Raschwitz, Schleußrg, Schönau, Seehausen, Stahmeln. Wachau, Wahren und Windorf; den 13. März d. I. daselbst au« dem noch übrigen Orte des GerichtsamteS Leipzig II. Thonbergstraßenhäuser mit Thonberg und aus den Ortschaften deS Königl. GerichtsamteS Taucha einschließlich der Stadt Taucha; den 14. März d. I. daselbst auS deu Ortschaften de- GerichtSamteS Markranstädt, einschließlich der Stadt Markranstädt und den Schülern der Kunstakademie und der Thomas-. Nicolai- und Handelsschule allhier; den 13. März d. I. daselbst die auf der Universität zu Leipzig Studirenden; den I«., 18., IS., 20., 21., 23., 2«., 27. und 28. März d. I. daselbst aus der Stadt Leipzig, und zwar an jedem Lage eine verhältnißmäßige Anzahl derselben, sich vor der Königl AuShebungS-Commission persönlich zu gestellen haben und daß der Reclamations-Tag auf den I. April d. I. festgesetzt worden ist, bis zu welchem Tage diejenigen Mannschaften, welche aus irgend einem Grunde auf eine Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die die-fallsigen Reclamationen bis Mittags 12 Uhr bei der Königl. AuShebungS-Commission, die sich zu dieser Zeit in Leipzig befindet, einzureichen haben, indem später eingebrachte Reclamationen nicht berücksichtigt werden können. Leipzig, den 15. Januar 1867. Königliche AmlShanptmannschaft. vr. Platzmann. Bekanntmachung, die Anmeldung der nrilitairpftichtigen Mannschaften betreffend. Nack Vorschrift des Gesetzes über Erfüllung der Mililairpfücht vom 24. December 1866 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen im Jahre 1846 gebornen Mannschaften, welche bei unS alS Ortsobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aus hebung, wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordsrt, im An- meldungStermine Freitag de« 1. Februar d. I. auf dem Rathhause im Quartieramte 1 Treppe hoch, bei Vermeidung deS im §. 76 fg. des eingangs gedachten Gesetze- angeordnelen Verfahrens sich zu stellen. , Die im Inlande Gebornen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Gebornen aber nach Sachsen gehörigen, durch Taufzeugnifse wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhallen sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben ebenfalls Freitag de« 1. Februar d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei un- anzmnelden. Leipzig, den 19. Januar 1867. Der Math der Stadt Leipzig. —Dr- Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Die bei der Recrutirung in den Jahren 1863, 1864 und 1863 in die Dienftreserve gesetzte« Mann schafte« betreffend. In Gemäßheit §. 4 der Ausführungs-Verordnung vom 24. December 1866 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der Recrutirung in den Jahren 1863, 1864 und 1865 in die bisherige Dienst reserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Recrutirungen 1860, 1861, 1862, 1863, 1864 und 1865 in die Elaste der Ernährer unter Contr'ole gestellten Mannschaften hiermit aukgefoidert im Anmeldungstermine Freitag ben 1. Februar d. I. auf dem Rathhause 1 Treppe hoch im Quartieramte unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im BehinderungSfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lasten. Leipzig, den 19. Januar 1867. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht.
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