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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186701287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-28
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.01.1867
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-7 . Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 28. Montag den 28. Januar. 1867. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 17. December 1866. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Vorsteher vr. Joseph eröffnet« die Sitzung mit. dem Vor trage auS der Registrande. Hierbei kam 1. eine Eingabe Herrn C. F. Fischer-, verschiedene Mangelhaftigkeiten im Betriebe der Gasanstalt betreffend, zur Kenntviß deS Collegiums, welches die Vorlegung derselben an den R-th beschloß, damit dieser die gerügten Mißbräuche, wenn sie welche sind, abftelle, oder wenn sie nicht wahr sind, die Anschuldigung zurückweisen könne. 2. Weiter gelangte die Reclamation deS neugewählten Stadt verordneten Herrn Kaufmann Johann Carl Schönberg gegen seine Wahl zum Bortrag. Herr Schönberg begründet dieselbe durch die Nothwendigkeit seiner persönlichen steten Anwesenheit im Geschäft und durch ein seit circa 40 Jahren ihn befallenes Gehörleiden, welches in Folge einer Erkältung im Jahre 1864 bedeutend vermehrt worden. Herr Gcheimrath v. Wächter befürwortete dieses Gesuch; die Herren Barth, Cavael, Lorenz und Sencke moti- virten jedoch daß Unstatthafte dieser Reclamation, zumal Herr Schönberg verschiedenartig, als SubscriptionSpfleger der Armen anstalt, als Vorstandsmitglied deS „Leipziger Sparvereins" und als Comite'mitglied deS „Armenschulkinder-Festes", erweislich mit gutem Erfolge und ohne Behinderung durch seine oben geführten Motiven gewirkt habe, worauf di« Versammlung Ablehnung dieser Reclamation gegen 4 Stimmen beschloß. Eine fernere Rathszuschrift betraf die Anstellung deS Archivars und Protokollanten der Stadtverordneten, insbesondere die Doti- rung der Stelle, die Frage wegen Nothwendigkeit juristischer Be fähigung und die PensionSfähigkeit. Der Rath hatte beschlossen, sich mit der Ansicht der Stadtver ordneten bezüglich deS Wegfalls der Nothwendigkeit juristischer Be fähigung sowie bezüglich der Fixirung auf 800 Thlr. einverstanden zu erklären, ebenso Einwendung gegen die Aufnahme der betreffen den Bestimmungen in die Geschäftsordnung nicht zu machen. Das Collegium acceptirte dieS und beschloß den Stadtrath um das Penstonsrecht deS Archivars, auch wenn der zu Wählende nicht Jurist ist, zu ersuchen. Auch wurde ein weiterer Beschluß deS Rath-, die Leistungen für das königlich preußische Militair wie zeither, so auch ferner Verlags weise auf die Stadtcaffe zu^ übernehmen, genehmigt. Endlich beschloß das Collegium: daß fernerhin das Protokoll, wenn eine nicht öffentliche Sitzung gehalten worden, bei wieder geöffneten Gallerten vorgelesen werden solle. Das sächsische Wahlcomitö für den (XZI.) Leipziger Wahlbezirk, welches den Herrn Geheimerath v. Wächter als Candidaten für d-rS Nordd. Parlament ausgestellt hat, erläßt zur weiteren Aus führung seines Programms folgende Erklärung. Beim Herannahen des Wahltages erachten wir eS alS eine durch rückhalislose Offenheit gegen unsere Mitbürger aebotene Pflicht, unter Zustimmung deS von uns vorgeschlagenen Kandidaten, die in unserm Wahlprogramme dargelegten Grundsätze nach den wich tigsten praktischen Gesichtspunkten bestimmter hervorzuheben und die Anforderungen näher zu bezeichnen, die wir demgemäß an unfern Candidaten gestellt haben. Unser Candidat erkennt eS als seine Aufgabe an, dahin zu wirken: 1) Daß bei dem durch die Mitwirkung des Parlament- zu vollziehenden AuSbaue der Bundesverfassung, bei der unter den gegenwärtigen Verhältnissen größeren Gefahr einer zu straffen An ziehung der Centralgewalt, die den einzelnen Bundesstaaten ge bührende Selbstständigkeit möglichst gewahrt bleibe und allen offenen oder verdeckten Bestrebungen entgegengetreren werde, wodurch dem Uebergange des Bundesstaates in einen Einheitsstaat Vorschub ge leistet würde. 2) Daß bei der gesetzlichen Feststellung der Militärorganisation deS Bundes der Militäretat, unter Beschränkung der Dienstzeit sowol im Allgemeinen als in Bezug auf den activen Dienst herabgesetzt und dadurch Europa und allen den friedlichen Ar beiten obliegenden Ständen eine größere Garantie für die Er haltung des Friedens und für die Heilung der schweren von dem Kriege geschlagenen Wunden dargeboten werde; denn da Preußen durch ferne Militärorganisation und deren Erfolge die Veranlassung gewesen ist, daß fast in allen andern Staaten deS ContinentS eine ähnliche Organisation erstrebt wird, so ist es an Preußen, mit einer Ermäßigung den Anfang zu machen und nicht die Ursache zu werden, daß durch gegenseitiges Ueberbieten in der Anspannung der Militärkräfte, Europa einer hnllvsen, Gut und Blut der Völker frevelhaft opfernden Militärherrschaft entgegengeführt und die jetzt schon in Aussicht stehende Steuererhöhung für unproductive Zwecke zu einem, alle wirthschafllichen Kräfte lähmenden, unerträg lichen Steuerdrücke gesteigert wird. Hierbei liegt jeder Gedanke fern, daß die wirklich erforderlichen Mittel verweigert werden, welche zur Verteidigung deS nord deutschen BundeSstaateS und zur Behauptung der durch den letzten Krieg gewonnenen, achtunggebietenden Europäischen Stellung Preußens nothwendig sind, durch welche, bei dem möglichen orien talischen Conflicte, vielleicht auch Preußen berufen ist, in Wahrung allgemeiner deutscher Interessen, die edle Aufgabe zu erfüllen ein nachdrückliche- Wort zu Gunsten der noch immer ungebührlich unterdrückten christlichen Stämme der Europäischen Türkei ein zulegen. 3) Daß ferner in dem Militärgesetze Bestimmungen über die Landwehr ausgenommen werden, durch welche diesen, vornämlich aus Familienvätern bestehenden, Truppentheilen die durch die erste Pflicht der Menschlichkeit gebotene Garantie gegeben werde, daß sie nur, in den näher feftzuftellenden Fällen der Noch, zur Ver teidigung des Landes aufgerufen werden. 4) Daß bei der künftig größeren Solidarität, welche zwischen der innern Organisation deS preußischen Staates und den andern Bundesstaaten bestehen wird, als eine wesentliche Garantie gegen eine übermäßige Centralisation überhaupt auch für die einzelnen Provinzen des preußischen Staate-, die sschon 1850 vereinbarte, durch die Reaction 1853 wieder aufgehobene), von der liberalen Partei seit Jahren verlangte, die größere Provinzial-Autonomie verbürgende Provinzialverfassung unter den entsprechenden Verbesse rungen eingeführt, und dadurch den annectirten Staaten ein gewisser Ersatz geboten werde für den Verlust ihrer Landesverfassung, die sie. bei Wahrung ihre- LandeSvermögenS, als Provinzialoerfaffung, unter den mit Zustimmung der Volksvertretung des Landes vor zunehmenden Abänderungen von Rechtswegen hätten behalten sollen. 5) Daß, wie eS in der deutschen Reichsverfafsung geschehen, auch in der Bundesverfassung ein bei der gegenwärtigen Gefahr einer übermächtigen Centralgewalt um so mehr erforderliches Gegen gewicht in der Feststellung von den, die Freiheit nach allen wesent lichen Richtungen garantnenden, Grundrechten geschaffen, alle Ver hältnisse des Verkehrs und der Arbeit in Beseitigung der trennenden Schranken und Bevorzugungen in der Gesammtheit deö Bundes nach den Grundsätzen der rechtlichen Gleichheit geordnet und Über haupt in der Einheit, welche als vorwiegendes Streben nur zum Absolutismus führen würde, die Freiheit als die Quelle und Garantie aller Bildung und alles Wohlstandes anerkannt werde. 6) Daß endlich durch eine, die Selbstständigkeit und die Würde j der einzelnen Bundesstaaten und ihrer Regierungen achtende, in ' freundlichem Einvernehmen au-zubildrnde Bundesverfassung und s- § -1?
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