Anzeiger. SmiSbliN de» SSnigl, Bezirksgericht» md de» Rath» der Stadt Leipzig. M 277. Sonnabend dm 4. October. 18V2. Bekanntmachung, die Bezahlung der Jmmobiliar»Brandeaffenbeiträge betreffend. Den I. October diese- Jahre- find die für dm zweiten halbjährigen Termin lausenden Jahre- gefälligen Beiträge zur Lande-immobiliar-Brandverficherung-anstalt, und zwar nach 1 Rgr. 4 Pf. pr. 25 Thaler Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hiermit aufgefordert, ihre Beiträge von obgedachtem Tage an und längftm- binnen LL Lugen zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort erecutivische Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig den 39. September 1862. . -Der Ruth der Gtudt Leipzig. , > vr. Koch. Bekanntmachung. _ Neuerdings find mehrfach Beschwerden über das Ungebührniß bei uns angebracht worden, daß Kutscher und Fuhrleute ihre Geschirre unbeaufsichtigt auf den Straßen stehen lassen, während sie indessen in Gastwirtschaften verkehren oder an mtfemterm Orten allerhand mit ihrer Transportführung nicht einmal in unmittelbarem Zusammenhänge stehende Geschäfte besorgen. Dieses im Interesse des Straßenverkehres wie der öffentlichen Sicherheit schlechterdings unzulässige Gebühren untersagen wir hiermit wiederholt unter Hinweisung darauf, daß die Führer der ohne Aufficht bettoffenen Gespanne, wmn sie ihre Geschirre unter den oben angegebenen Umständen verlassen haben, mit Geld- oder Gefängnißstrafe Werder? belegt werden. Vorstehende allgemeine Anordnung ist jedoch bezüglich der Gerberftraße in Berücksichtigung de- dortigen starken Verkehr- bet einer verhältnißmäßig geringen Straßenbreite noch dahin zu verschärfen gewesen, daß überhaupt alles Halten von Fuhrwerken daselbst nur insoweit gestattet werdm kann, als dies deren ohne Aufenthalt, zu bewirkmdeS Auf- und Abladen bedingt. Fuhrwerke, welche, sei eS ohne Aufficht oder ohne die vorgedachte geschäftliche Nothwendigkeit, auf dieser Straße halten, find daher sofort abzufahren und werden, wenn von den Führern dieSfallsiger Anweisung unserer AusstchtSbeamten nicht unweigerlich Folge geleistet wird oder wenn sie von ihren Führern verlassen sind, ObrigkeitSwegen abgefahren werden. Gast- und Schenkwirthe haben die bei ihnen einkehrenden Fuhrleute auf diese Verfügung aufmerksam zu machen. Leipzig, den 1. October 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Hempel. Bekanntmachung. Sech- an der Gternwartenstraße, der Nürnberger Straße, der Glockenstraße und der Bauhofstraße gelegene Bauparzellen sollen an die Meistbietenden versteigert werden. Kauflustige haben sich Donnerstag- den SV. October L8SS Vormittag- Lv Uhr an Rathsstelle einzufinden, ihre Gebote zu thun und sich weiterer Entschließung zu gewärtigen. Die Versteigerung-- und Kausbedingungen liegen im Bauamte aus, wo auch lithographirte Eremplare de- ParzellirungS- PlaneS in Empfang zu nehmen find. Die einzelnen Parzellen werden noch vor dem Versteigerungstermine abgesteckt sein. , den 1. October 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Leipzig —> — Bekanntmachung. E- find folgende Fleischbänke in den Fleischhallen der Georgenhalle nebst zugehörigen Kellerabtheilungen Rr. LS für den 2V. December d. F., r L8 für dm 27. desselben Monat-, - SS, ffL für den 23. desselben Monats gekündigt worden und sollen dieselben von den gedachten Kündigungsterminen ab anderweit an die Meistbietenden vermiethet werdm. Miethlustige haben sich Dienstag den IL. October d. I. Vormittag- LL Uhr an Rath-ftelle einzufinden, Ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung de- RatheS, welchem die Auswahl unter dm Licitanten so wie jede sonstige Entschließung vorbehaltm bleibt, fich zu gewärtigen. Die LicitationS - und Miethbedinaungen liegen an Rathsstelle zur Einficht aus. Leipzig, dm 3V. September 1862. De- Rath- der Stadt Leipzig Finanzdeputation. Das Stadtverordneten-Collegium ist vom hiesigen Turnrathe zu einer im Saale de- Tivoli abzuhaltmden geselligen Feier de- Richtfeste- der neuen Turnhalle Sonnabend de« S. diese- Monat- von Abend- 8 Uhr an ringelnden worden. Dir- den Mitgliedern statt besonderen Umlauf- zur Nachricht. Joseph, Vorst.