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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186210277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-10
- Tag1862-10-27
- Monat1862-10
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1862
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Anzeiger. AmtMM der MiW. BeMrgenchw Md »er Rald« der Stadt LeiM. ^ SW. Montag dm 27. October. 18K2. , ,. ' , ' ...... - . ' - '' Verordnung Maaßregeln zum Schutze gegen das Eindringm der Rinderpest betr. Amtlichen Nachrichten und an Ort und Stelle vorgenommenen Erhebungen zu Folge- breitet sich die Rinderpest von Ungarn und Galizien her weiter auS und ist bereit- an einigen Orten in Böhmen zum Ausbruch gekommen. Zur Abwehr der Seuche wird daher auf Grund der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 (Seite I de- Gesetz- und Verordnungsblattes desselben Jahres) hierdurch bestimmt wie folgt: z. 1. DaS Eindringm von Rindvieh, ohne Unterschied der Race, auS Böhmen oder aus den übrigen -. K. öster reichischen Staaten nach Sachsen ist von nun an und bis aus Weitere- entlang der ganzen sächsisch-böhmischen Grenze verboten. 8. 2. Bon diesem Verbote bleibt nur allein dasjenige Rindvieh zur Zeit noch ausgeschlossen, welche- beim gegenseitigen Grenzverkehr im engern Sinne bloS als Spannvieh gebraucht wird und keine anderweite Verwendung findet. §. 3. In demselben Umfange, wie Z. 1 bemerkt, ist auch das ELnführen von frischen Rinderhäuten, d. h. solchen rohen Häuten, welche noch nicht vollständig lufttrocken, oder aus beiden Seiten gehörig gekalkt find, verboten. Fusche Häute, welche bloS hart gefroren find, dürfen nicht eingelassen werden. 8. 4. Die Einfuhr Ungarischer, sowie Polnischer Schweine nach Sachsen und die Durchfuhr derselben durch Sachsen ist nur unter den durch Verordnung vom 23. November 186t vorgeschriebenen und im Anhänge unter D wieder abgedrucklen Beschränkungen und Bedingungen nachgelassen. Die Polizeibehörden der im Jnlande an der Eisenbahn gelegenm Orte haben, sobald, ein den obigen Vorschriften ent sprechender Schlachthof für Ungarische Schweine am Orte auSgemittelt und hergerichtet ist, davon Anzeige zu erstatten und dabei mit anzugeben, in welcher Stückzahl die gleichzeitige Unterbringung von Schwemm thunlich ist. K. L. Alle auf die Rinderpest und die vorgeschriebenen Abwehrmaaßregeln sich beziehenden amtlichen Anzeigen oder Anfragen find von nun ab bis auf Weiteres an den deshalb mit Auftrag versehenen -andeSthierarzt, Medicinalrath Professor Or. Haubner in Dresden, zu richten. Den von demselben in dieser Seuchenangelegenheit ergehenden Anweisungen haben sämmtliche untere Polizeibehörden und deren Organe gebührende Folge zu geben. 8. 6. Wegen der Bestrafung vorkommender Zuwiderhandlungen werden die Bestimmungen 88 3 bis mit 7 und 8. 13 der obangezogenen allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 hiermit in Erinnerung gebracht. Für die unnrichfichlllche Handhabung vorstehender Vorschriften find die Polizeibehörden, deren Organe und die Gendarmerie verantwortlich. Die Redactionen aller Zeitschriften der 8. 21 des PreßgesetzeS vom 14. März 18LI gedachten Art haben gegenwärtige Verordnung nebst Anhang sub D ungesäumt in ihren Blättern zu veröffentlichen. Dresden, den 23. October 1862 Ministerium de- Innern. <. Frhr. v. Deust. Schmiedel, 8 6 Vorschriften, die Gin- und Durchfuhr von Ungarischen und Polnischen Tchweineu betr. 1) der Transport darf nur auf der Eisenbahn und muß in sogenanntm Etagenwagen geschehen; 2) derselbe ist nur für solche inländische Orte zulässig, die unmittelbar an der Eisenbahn liegen und worin sich ein den Anforderungen unter 4, 5 und 8 entsprechender Schlachthof befindet; 3) jeder Transport muß beziehendlich bis zu dem inländischen Bestimmungsorte oder bis an die Landesgrenze ohne Aufenthalt erfolgen; 4) von dem Bahnhofe müssen die Schweine direct, ohne getrieben zu werden, also da nöthig auf Wagen in einen nur für Schweine bestimmten Schlachthof de- OrtS (vergl. unter 2) gebracht werden; 5) in diesem Schlachthofe sind dieselben dis zum Schlachten aufznstellen, auch daselbst zu tödttn und auSzuschlachten; 6) die Schweine in nrcht au-geschlachtetem Zustande wieder aus dem Schlachthofe zu bringen, ingleichen da- Schlachten derselben im Hause ist durchaus verboten ; 7) die Transporte können für da» Zuland nur in der Stückzahl einpasfiren,.in welcher sie in dem Schlachthofe des betreffenden Ort- zur Aufstellung und zum Schlachten (vergl. oben unter 4 und 5) gleichzeitig untergebracht werden können; 8) anderes Vieh darf in den unter 4 gedachten Schlachthof nicht kommen. S) Zeder Transport Schweine zum Eindringen oder zur Durchfuhr ist auf der ganzen Tour von der Grenzstation düeS Eintritt- nach . Sachse« an bi» zum inländischen Bestimmungsorte und beziehendlich bis zum Austritte aus Sachsen von einem Polizeiofficianten zu begleiten, welcher den betreffenden Transport beziehendlich am Bestimmungsorte und an der Grenzstation der dortigen Polizei behörde oder deren Organen zu übergeben hat. Die dadurch entstehenden -osten hat der Unternehmer des Transports zu tragen. Die Polizeibehörde de- inländischen Ort-, für welchen der Transport bestimmt ist, hat denselben bei der Ankunft vom Bahnhofe ab zu übernehmen und ist dafür verantwortlich, daß die unter 2,"4 bi- 8 gegebenen Vorschriften streng befolgt werden. Bekanntmachung. Die Anlieferung der Ga-kvhle« für die hiesige Gasanstalt an LV4EVVO Ce«t«er f«r da- Jahr IKstiU soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen find im Locale der Gasanstalt, einzusehen z die Preis forderungen find an Herm Direktor Westeich oljverfiegelt zu übersenden. Leipzig dm 25. October 1862. De- RathS -er Stadt Leipzig Deputa4L»w zur Gasanstalt. Holzauktion. —— ^ Dienstag de« 28. MtS. Vormittag- T^tlhe sollen auf dem freie« Platze vor dem ?!sc« 6e i-epos mehrere Klafter« Brrrnehol- und zwei fach-ellime NktzstScke Pappelhr ^ gegen sofortige baareZahlang an den Meistbietenden vertäust werden. DieDchchir hadm daaertauske Holz ungesäumt abznfahrem Leipzig, dm 20. October 1862. . ^ Dte Dchm-attm« H-- Math- z« re« Anlage«.
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