AmIWatt de» Swigl. BezirlSgencht» Md de» R«HS dw St»dt Leiyzi». W LS7. Freitag den 24. Oktober. 18SL i-W Bekanntmachung. Die marmichfachen Nachtheile, welche das bisher in Leipzig übliche Verfahren bei Anlegung von Brunnen, Senk- und demnach Folgendes: 1) Neue öffentliche Brunnen sollen künftig nur in einer Entfernung von mindestens 30 Fuß von einer bestehenden Abtritts oder Senkgrube angelegt werden. 2) Neue Abtritts- und Senkgruben (letztere, soweit sie nach H. 6 noch errichtet werden dürfen) müssen mindesten- 30 Fuß von bestehenden öffentlichen Brunnen entfernt sein. 3) Den Abtritts - und Senkgruben werden in den §. 1 und 2 erwähnten Beziehungen die sogenannten Schlammfänge gleich geachtet. 4) Neue AbtrittSgruben dürfen fortan nur in nachstehend beschriebener Weise angelegt werden: Sohle und Umfassungen sind mit Cemeutmörtel herzustellen und ebenso wie die Rutsche mit Lettichumschlag zu versehen. Die Umfassungen müssen »/« Elle stark sein, die Sohle muß aus zwei Schichten bestehen und mit einem »/« Zoll starken Cementguß über zogen werden; der Lettichumschlag muß allenthalben eine Stärke von mindestens 12 Zoll haben. 5) In solchen Grundstücken, welche an Straßen liegen, in denen sich eine Straßenschleuße befindet, dürfe« neue Senkgruben nicht mehr angelegt werden. Die in den an solchen Straßen liegenden Grundstücken zur Zeit vorhandenen Senkgruben sind längstens bis zum 1. Juli 1863 zu beseiügen. Vor der Zuschüttung einer solchen Sengrube ist dieselbe unter Aufsicht der städtischen Beamte« und nach deren Anweisung gründlich zu räumen. Zu diesem Zwecke ist von der beabsichtigten Zuschüttung bei unserem Bauamte rechtzeitige Anzeige zu machen. Die Besitzer der hierdurch betroffenen Grundstücke haben binnen derselben Frist Beischleußen zur Abführung der Flüssigkeiten anzulegen und dafür de» herkömmlichen Canon zu entrichte», auch den üblichen Revers au-zustelle«. Die Beischleußen unterliege» besonderer Genehmigung des RatheS. 6) In solchen Grundstücken, die an Straßen liege», welche zur Zeit noch keine Schleuße haben, oder wo die Oertlichkeit die Herstellung von Beischleußen technisch unmöglich macht, ist zwar die Anlegung neuer Senkgruben gestattet, doch unterliegen diese der besonderen Genehmigung des RatheS und dürfen nur in derselben Weise, wie in §. 4 rücksichtlich neuer AbtrittSgruben bestimmt ist, angelegt werden. . Sobald jedoch in einer dieser Straßen eine Schlenßenanlage auSgeführt ist, welche die Einführung von Beischleußen thunlich macht, sind auch die zur Zeit vorhandenen oder inzwischen nach vorstehender Bestimmung neu angelegten Senkgruben binnen einer Frist von sechs Monaten von Vollendung der fraglichen Schlenßenanlage an gerechnet zu beseitigen , und es trete» hierbei allenthalben die Bestimmungen von H. 5, mit Ausnahme der daselbst angeordneten Frist, in Kraft. Leipzig, den 21. October 1882. Der Rash her Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Dermins der Gewerbe- und Personalsteuer. In Folge der zu dem Ftnanzgesetze vom 2L. September »861 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tgge wird der diesjährige H. Termin der Gewerbe- uud Personalsteuer am Lü. Detober d. A. nach einem halben JahreSbetrage fällig. Die hiesig« Steuerpflichtig« werden daher hiermit aufgefordert, ihre Beiträge nebst den städtischen Schvst- und Commnnalgefäüen an obengenannte« Wage und spätesten- binnen L4 TchgeN Nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme aühier zu entrichten, da nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemW sösott erecutivische Maßregeln gegen die Säumig« eintreten müssen. Leipzig, dm 10. October 1882. " Der Rath dep Ohrht Leipzig. . Vr. Koch. Taube. it, <> ->i,j — Bekanntmachung. Sech- an der Sternwattenstraße, der Nürnberger Straße, der Glockenftraße und der Bauhofstraße gelegene Bauparzellen soll« an die Meistbietend« versteigert werden. Kauflustige haben sich Donner-tag- den SV. Oktober LSSB Vormittag- LV Uhr an Nathsflelle einzusinden, ihre Gebote zu thun und sich weiterer Entschließung zu gewärtigen. Die Versteigerung-, unh Kaufbedingungen liegen ich Bauamte aus, wo auch kiihographirte Erechplare de- ParzelllrungS- PlaneS in Empfang zu nehmen sind. Die einzeln« Parzellen werden noch vor dem DersteigmmgStermine abgesträt hi«. Leipzig, den I. Oktober 1882. Detz Nchtb der S" " " ' ch.