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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.10.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-10-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186210311
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621031
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-10
- Tag1862-10-31
- Monat1862-10
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.10.1862
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des Sünigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. '.'U- ' ' 's. L.'.» »l- » ^ M A04. Freitag den 31. Oktober. 186?» Die Stadt Geyer (AmtShauptmannschaft Annaberg) hat ein große- Braudunglück betroffen. Hülfe thut drivgend Noth. Namentlich sind für den Augenblick warme Kleidungsstücke, Decken und dergleichen erforderlich, da die Kälte in dortiger rauher Gegend schon eingetreten ist Die Unterzeichnete Kreis - Direktion erbietet sich, Gaben an Geld und Effecte» anzunehmen und wird seiner Zeit öffentlich Rechnung ablegen. Leipzig den 28. Oktober 1862. Königliche Kreis-Direktion. von DurgSdorsf. Bekanntmachung. Die behufs Aufstellung des Gewerbe- und Personal-Steuer-Katasters auf das Jahr 1863 den Hausbesitzern resp. deren Stellvertretern zugegangenen Formulare von HauSlisten sind nach der Ausfüllung an den Tagen vom T bis mit LR. November d. I. bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier abzugeben. * Bezüglich der hierbei vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen wird auf die den HauSlisten beigegebene Bekanntmachung überhaupt verwiesen, insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß die Gjnträae jeder Miechabtheilung von dem betreffenden Miethinhaber refp. einer voy demselben beauftragten Person zn unterschreiben find, damit nicht, wie bisher, unrichtige und unvollständige Angaben Aufnahme fiadvn. Formulare und Bekanntmachungen werden, dafern die Zugesendeten nicht ausreichen, bei obgedachter Einnahme auS- gehändigt. Leipzig, den 29. Oktober 1862. Der Natb der Stadt Leipzig. vr.'Koch. Taube. ' Bekanntmachung. Der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Ludwig Friedrich Emil Keferftein, in Firma Fr. E. Keferstein, beab sichtigt auf dem von der Thüringer Eisenbahn-Gesellschaft erpachteten Areale an der Berliner Straße zwischen der Thüringer und Magdeburger Eisenbahn und dem Parthefluß einen Kalkofen anzulegen. In Gemäßheit 8- 26 des Gewerbegesetzes machen wir dies hierdurch mit der Aufforderung bekannt, etwaige Hinwen dungen gegen dieses Vorhaben binnen vier Wochen und längstens bis zum LT. November d. I. bei Verlust aller nicht auf PrivatrechtStitel beruhenden Einsprüche bei uns anzubringen. , Leipzig, den 28. Oktober 1862. Der Ratb der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerutti. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den LL. Oktober LSVL. Auf Feuerallarm rücken vom 1. November d. I. Mittags 12 Uhr das 1. und II. Bataillon zum Feuerdienst apS. Die Mannschaft des I. Bataillons sammelt sich ohne Weiteres an der Brandstätte, die des II. Bataillons aber aus dem Naschmarkte. DaS HI. und IV. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSrücken der beiden erstgenannten, im Feuerdienst stehenden Bataillone „Appell" geschlagen werden sollte. Das Gommando der Communalgarde. G. F. Wehrhan, Oberl. v.d. A. Bekanntmachung. Die Anlieferung der GaSkohlen für die hiesige Gasanstalt an LTATOT Ceutner für da- Jahr 1SSL soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen sind im Locale der Gasanstalt einzuschen; die PreiS- sorderungen find an Herrn Direktor Wefierholzversiegelt zu übersenden. Leipzig Pen I5. Oktober 1862. De- Raths -er Stadt Leipzig Deputation zur GgSauftalt. .,17- . - ... >- .... . - , ^ , * Der -rutsche Handetrtag tn München Manöver, fstr welches der Vorsitzende die Mehrheit de- se- »yd anderer Männer .von bekanntem Scharftzlick?" tye«. gewußt hatte, durchschaut uud vereitelt. Der HaudelS- M hat' sich nicht bereden lasse», daß der pon Preußen für de» Zollverein mit Frankreich vereinbarte Handelsvertrag ei» Hindermß der Erhaltung de- Zollvereins sei, sondern er ist bei der «kannten WahrhU'stehen geblieben, daß dies« Vertrag mit der darin ent haltenen Verbesserung des Tarifs die Erneuerung der 1865 sch- laufenden Zollvereinsverträge bedingt. Wenn die Regierungen von Bayern und Würtemberg den Ver trag mit Frankreich abgelehnt haben, so hat dagegen die preußische Regierung erklärt, daß sie die Ablehnung als den Ausdruck de- Willens betrachte, den Zollverein mit Preußen nicht länger sttt- zusetzen. Wir wünschen und hoffen, daß es gelingen werde, die Nachtheile, welche eine Verkleinerung de- Vereinsgebiete- für da- Ganze, hauptsächlich aber für hip ausscheidenden Mitglied« haben würde, zu verhüten. Modifikationen de- Vertrag- mit Frankreich, wie sie auch d« Beschluß de- HaudelStageS in Ausficht nimmt, werden vielleicht zu erzielen sein und die Vermitteln«g «leichtern. Ad« der Handels- tag in München war nicht berufe», zwischen den vereiusregiernuge» zu vermitteln, sondern die Meinung der Versammlung üb« di» auf der Tagesordnung stehenden Kragen kundzugebe«. Auf der Tagesordnung ab« stand der Bettrag mit Frankreich, zugleich die
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