Amtsblatt des Sömgl. Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig. M 305« Sonnabend den 1. November. 1862. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift deS Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, im Jahre LAAL geborenm Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkett zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, im AnmeldungStermine Sonnabend den 1. November d. I. vor unserm Deputaten, auf dem Rathhause 2 Treppen hoch, bei Vermeidung des im 8. 103 ff. deS obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Inlands Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Taufzeugniffe wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafem sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Montag den S. November d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 16. Oktober 1862. Der Nath der Stadt Leipzig. Ur. Koch. Rothe. Bekanntmachung, die bei der Necrutirung im Jahre L8SO und L8SL in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Necrutirung, also im Jahre 1860 und 1861 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Recrutirungen 1856, 1857, 1858, 1859, 1860 und 1861 in die Claffe der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit auf- gefordert, im AnmeldungStermine Sonnabend den L. November d. I. vor unserm Deputirten, aus dem Rathhause 2 Treppen hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine zur Auf zeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, den 16. Oktober 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. 1>r. Koch. Rctthe. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der am L. November d. I. fällige vierte Termin der Grundsteuer ist nach der M dem Finanz- gesetze vom 25. September 1861 erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tage mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, ingleichen die städtischen Gefälle von diesem Tage ab und spätestens binnen L4 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, erecutivtsche Zwangsmaßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 30. Oktober 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. Taub,. Bekanntmachung. ^ . Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des NoggenbrodeS vom 1. November 1862 an bis auf Weitere- ist: I. DaS Pfund Brod erster Qualität: höchste« Preis 12 Pfennig« bei der Landbrodbäckerin Nr. 87. verw. Pontkau; niedrigster Preis 8 Pfennige bei dem Bäckermeister Kühne, Zeitzer Straße Nr. 1. H. DaS Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis 11 Pfennig« bei der Landbrodbäckerin Nr. 87. verw. Pouikau; niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern AreaS, Halle'sche Straße Nr. 4, Fritzsche, Gerberstraße Nr. 20, ^ Gebert, Frankfurter Straße Nr. 6, Lnpzig, den 80. Oetober 1862. »eistnger, Nieolaistraße Nr. 21, Scherpe. große Meischergasse Nr. 1. Tchnnrbnsch, Sternwartenstraße Nr. 28. . . ^ D«, Math der Stadt Dr. Koch.