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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186211036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-11
- Tag1862-11-03
- Monat1862-11
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W r«7. Montag den 3. November. 1882. Bekanntmachung. Die behufs Aufstellung des Gewerbe- und Personal-Steuer-Kataster- auf das Jahr 1863 den Hausbesitzern resp. deren Stellvertretern zugegangenen Formulare von Hauslisten sind nach der Ausfüllung an den Tagen vom « bis mit LL. November d. I. bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier abzugeben. Bezüglich der hierbei vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen wird auf die den HauSlisten beigegebene Bekanntmachung überb««pt verwiese«, insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß die Ginträae jeder Miethavtheitung von dem betreffenden iNtethinhaber resp. einer von demselben beauftragten Person )« untemchreiben find, damit nicht, wie bisher, unrichtige und unvollständige Angaben Aufnahme finden. Formulare und Bekanntmachungen werden, dafern die Zugesendeten nicht auSreichen, bei obgedachter Einnahme auS- gehLndigt. — Leipzig, den 29. Oktober 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Verhandlungen der Stadtverordneten am 22. October 1862. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) .. (Fortsetzung und Schluß.) Hierauf verwilligte das Collegium dem Küster der Peterskirche Herrn EichoriuS aus dem Vermögen dieser Kirche eine Pension von 300 Thlr. jährlich. Die vom Rath beschlossene Abrundung de- dem veuanzustellenden Küster zu gewährenden Gehalt- «tt 300 Thlr. jährlich wurde genehmigt, auch dem dienst- untüchtig gewordeneu Nachtwächter Fischer eine wöchentliche Unter stützung von 1 Thlr. einstimmig verwilligt. Zu einem beim Bau der Ceutvalbrücke nöthig gewordenen Mehraufwand« von 173 Thlr. 2 Rar. 5 Pf. erlheilte man Zustimmung. Hierauf brachte Herr Vorsteher vr. Joseph eine Zuschrift de- Rath wegen Parzelliruug der Fleischerwiesen und de- Ochsenstandes zur Berathuug. Der Rath sagt darin u. A.: „Auf Ihren Antrag vom 3. Juli 1862, die sogenannten Fleischerwiese» als Bauplätze zu veräußern, sind wir um so bereit williger eingegaug«, da wir selbst eben diesen Plan schon gefaßt halten, nachdem einmal durch Ueberlaffung eines Platzes an die Arurenanstalt zu Erbauung einer zweiten Armenschule der Anfang zur Pareellirung jene- Areals gemacht worden war. Wir stnv jedoch über Ihren Antrag noch hinausgegangen und haben auch den sogenannten Ochsenstand mit in den ParcellirungSplan ge zogen, da ein Versuch, denselben einstweilen zu verpachten, nicht gelungen ist. Was den freien Raum zwischen der Ranstädter Brücke und dem „Ochsenstande" anlanat, so haben wir diesen Raum auf Kosten de- Ochsenstandes selbst einigermaßen vergrößert, wa- um deswillen nöthig lst, weil für die Zukunft «ne Fortsetzung der Leibnizstraße und Verbindung mit der künftigen Bebauung de- Gerhardsch« Gart«» offen erhalten werden muß. Zwei von de» einaezeichnetm Parcellen find zur Zeit von der Veräußerung au-zunehme», Pareelle XII., iu welcher der Ochsenwehrgraben liegt und welche später, wenn durch die WafferreguUrung dieser Graben beseitigt ist, ebenfalls zur Bersteigung komm« wird, so wie Par- eelle LL, damil auch von dieser Gerte die Zugänglichkeit z» dem Ochsen wehr für Reparaturen, SandauSwerfen u. dergl., so lange da- Wehr besteht^ gesichert bleibt. Die übrigen dreizehn Parcellen werden wir zur öffentlichen Versteigerung bringen, sobald wir durch Ihre Zustimmung iu den Stand gesetzt werden, die nöthig« Straßen- und Schleußenkoste» zu verwenden." Zu dm bereit- früher verwilligt« komm« folgmde Kosten als ne« Ansäin hinzu: n) von der Wehrbrücke bi- zur Kreuzung der Frankfurter Straße «tt der neu« Straße 2279 Thlr. 9 Rgr. für Schleuß«, b) ns» obi-sr Kreuzung bis zur Elfter (neue Straße) bS0l Thlr. — Rgr. 4 Pf. für Straß-uherfiellung und o) von obiger Kreuzung bis zur Elsterstraße 2610 Thlr. für Schleuß«, Tagermn« und Pflaster. „In vorstehenden Anschlägen — fährt der Rath fort — werden Sie die GranittrottoirS vermissen; dies hat seinen Grund darin, weil wir die Legung derselben in gleicher Weise wie an der HoSpitalstraße und bei dem neuerdings abgeschloffenen Iauck'schen und Kaul'schen Kaufe an der Glockenstraße den Käufe« aufzu erlegen beschlossen haben." „Dagegen wollen wir ä) vor dem Grundstücke der zweiten Armenschule das Granit- trottoir leg« lassen und die diesfallsig« Kost«, 866 Thlr. 20 Ngr. (173»/, lauf. Elle; 866?/, OMe), auS dem stävti- sch« Vermögen bestreiten — ein Beschluß, der wohl keiner Rechtfertigung bedarf. e) Endlich sind für Pflasterung des kleinen Raumes zwischen der Ranstädter Brücke und dem Ochsenftande 380 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. zu verwenden. „Auch hier wird es keiner weiteren Darlegung über die Räth- lichkeit, ja Nothwendigkeit dieser Maßregel bedürfen. „Die Zusammenstellung ergiebt einen Gesammtaufwand von 11,137 Thlr. 6 Ngr. 9 Pf., die wir zu obig« Zweck« zu verwenden und au- dem Stamm vermög« zu entnehmen beschloss« haben." UeberdieS hat sich Herr Prof. Frege, als Besitzer der großen Funkenburg, in der Länge seine- Grundstücks uno mit der Be dingung canonfreier Einführung von Beschleuß« zur Zahlung eine- Beitrag- zu der Schleiche der Frankfurter Straße nach Höhe von 2 Thlr. für die laufende Elle bereit erklärt. Der Rath erklärt sich für Annahme dieser Beiträge. Nach Vortrag dieser Zuschrift bemerkte der Vorsteher, daß er auf eine bei einem Mitglied des Stadlrath- gehaltene, vom Bau- auSfchuß gewünschte Anfrage erfahren, daß die Ausführung eines ParcellirungSplaveS des Gerhardsch« Gartens jetzt noch nicht beab sichtigt fei, und daß die regulativmäßige Herstellung der Gerhard sch« Brücke am Fleischerplatze bei der zur Zeit noch nicht bevor stehend« Pareellirung de- Gerhardsch« Grundstück den Besitze« desselben allein, die der künftigen Brücke über die Elster aber nach Maßgabe des BaurezulativS den Adjacent« zufalle. H«r Juli«- Müller nahm hierbei Veranlassung, sich gegen da» Verfahr« de- Rath-, bei sei»« Pareellirung« die Straß« nicht vor der Beräußerüng der Parcel!« und danu ohne Trottoir- herzustellm, entschied« zu erklär«. Die Veräußerung der Plätze «erde sich weit vortheilhaster bewirk« lass«, wenn die Straße läng» derselben ganz vollendet sei, wie e- auch anderwärts, be sonder- in England mit Erfolg geschehe. Herr Müller beantragte, den Rath zu ersuchen, allmthalben mit Veräußerung von Parcellen erst dann vvrzugeben, wenn die Schleuß« und Straßen fertig und letztere mit Trottoirs versetz« find, der« Kosten die Käufer zu erstatt« Hab«. Der Antrag ward ausreichend unterstützt.
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