Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts md des RaHS der Stadt Leipzig. M rir. Sonntag den 9. November. 1862. Verordnung, Maaßrcgeln gegen das Einschlexven der Rinderpest betreffend. Zn Vervollständigung der bereits durch Verordnung vom 23. vorigen Monats zum Schutze gegen die Einschleppung der Rinderpest angeordneten Maaßregeln wird auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 — Gesetzsammlung von 1860 Seite L — andurch Folgendes bestimmt. 1) Das Einbringen von Schafen und Ziegen aus dem Königreich Böhmen und den k. k. österreichischen Staaten über haupt entlang der ganzen Sächsisch-Böhmischen Landesgrenze ist bi- auf Weitere- untersagt. 2) Demselben Verbote unterliegen außer den, in 8. 3 der Verordnung vom 23. vorigen Monat- schon gedachten frischen Rinder-Häuten, auch andere frische Häute aller Art,'ingleichen Hörner von Rind-, Schaf- und Ziegenvieh, die nicht voll ständig von den Stirnzapfen und häutigen Anhängen befreit find, so wie der sogenannte Wampentalg d. i. geschmolzener Tala in häutigen, vom Rindvieh selbst entnommenen Emballagen — im Gegensätze zu geschmolzenem Talg in Fässern, dessen Einfuhr noch gestattet bleibt. 3) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Verbote sind in der durch §. 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 angedrohten Maaße zu ahnden. Für die unnachsichtige Handhabung vorstehender Vorschriften sind die Polizeibehörden, deren Organe und die Gendar merie verantwortlich. ' Die Redaktionen aller Zeitschriften der in §. 21 des PreßgesetzeS vom 14. März 18LI gedachten Art haben dir gegen wärtige Verordnung ungesäumt in ihren Blättern zu veröffentlichen. Dresden, am 4. November 1862. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. . Schmiedel, S. — Bekanntmachung, die akademischen Preisausgaben betr. Den bestehenden Vorschriften gemäß wird hierdurch bekannt gemacht, daß von der Juristen-Facultät dem Studenten der Rechte H«rn JnttnS Grnil NkieO aus Cassel al- Verfasser einer Abhandlung über die am 3t. Oktober 1861 ausgeschriebene Preisaufgabe der akademische Preis zuerkannt worden tst» Hiernächst find wegen gleicher Preisbewerbungen von der theologischen Facultät der Student der Theologie Herr Carl Hermann Günther aus Zittau, von der Juristen-Facultät der Student der Rechte Herr Hermann Arthur Brachmann aus Leipzig und von der zweiten Sektion der philosophischen Facultät der Student der Theologie Herr Hugo Woldemar Hickmann aus Bautzen einer ehrenvollen Erwähnung für würdig erachtet, auch der erste und der letzte, da innerhalb der betreffenden Fakultäten eine Prei-verleihung nicht erfolgt ist, dem Königlichen Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterricht- zu Gratifikationen empfohlen worden. Für da- UniversttätSjahr 1862/63 sind folgende Aufgaben gestellt worden. 1) von der theologischen Facultät: Lxpouatur ^UAUstim äs oosua 8aera äootrina. 2) von der juristischen Facultät: De natura et vi preearii. 3) von der medicinischen Facultät: tzuaestio Ln msäieioa iorensi wultum axitata, nnm pu1moue8 Lostuum aLrew inspiratum non eontinent68 tanturn aeris molera putrsäiue xixnsrs st Ln ss rstiasrv queaut, ut aquas Lnrnissi natvvt, st nuw, 8i kos aesiäerit, pulmonss aöre iv8pirato replvtos a puIwomdu8 propter ^utreäwem aörs rskerti8 eerto ämosrners liesat, experimsntm in lostu dowinis st animMum iavti8 solvatur, qua in re äijuäisanäa kos inter alia re8pieienäum est, aörem ivgpirstuw atlno8pdaerioum 688e, akrern putreäine torrnatum maximam partem aeiäo earbonieo sou8tare. 4) von der philosophischen Facultät und zwar a) von der ersten Section: Oratio quae in Is^siaoi8 e8t VI. in8oripta ad ip80 ^sia 8erivta sit nee ne quaeratur, quoqus jurs aut Kleists aut Tdsoäoro L^rantio nuper a quibusaam aä8oripta »it invsstixetur. d) von der zweiten Section: Ueber den Schleiermacherschen ReligionSbegriff. e) von der dritten Section: Untersuchungen der Polarisationserscheinungen an dem durch enge Spalten hindurchgegangenen und dem von feinen Furchen refiectirten Lichte. Die Abhandlungen über diese Aufgaben find in lateinischer Sprache mit Au-natzme der über die sud 4s aufgestellten, rückfichtlich deren drr Gebrauch der deutschen Sprache nachgelassen ist, unter Beobachtung der in dem Regulative über die akademischen Preisfragen vorgeschriebenen Modalitäten bis zum 31. Juli 1963 bei de« Decane der betreffenden Facultät einzurrichen. Leipzig, den L. November 1862. Der akademische Senat. v. O. L. Erdmann, d. Z. Rector.