Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186211255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-11
- Tag1862-11-25
- Monat1862-11
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
65vr aus dem vo» deren -rhck« mit unterschriebenen und somit für un» NlS authmtische vollb«etßtndeOue>e Geltende» amtlichen Moto tolle der Herren Stadtverordnete» entnommen, welche- wir noch beute umsemchr für richtig «echten müsse», al» dagegen weder beim Verlesen oder seitdem ein Widerspruch erhoben worden, noch eine Berichtigung erfolgt ist, da die in den Vffentliche» Blättern, unter Anderem auch im Dresdner Journale vom LI. d. MtS. bewirkte Berichtigung nicht sowohl diese, in der öffentlichen Stadt- verordnetensltzung vom 29. Oetober d. I. gSttzane, als vielmehr die von demselben geehrten Redner in der nicht öffentlichen Sitzung der Handels- und Ge werbekammer vom 3. d. M. gegebene Erklärung be trifft, auf letztere aber von uns eine Rücksicht nicht mehr genommen werde» konnte, da »nsere Vorstel lung vom 1. d. M. ßatirt, am 3. d. M. bereit- zur Post gegeben war. „Um Mißverständnissen in weiteren Kreisen vorzubeugen, be rühre» wir noch eine Stelle der Ministerialverordnung, in der eS als „ein schwer zu begreifender faktischer Irrthum" bezeichnet wird, daß wir die Lage, in welcher sich diese Frage jetzt befinde, im Vergleich zu derjenigen, in welcher ste sich zur Zeit de- außer ordentlichen Landtags befnnden habe, als eine völlig unveränderte ansehen. Diese Auffassung unserer fraglichen Aeußerung ist aller dings dann richtig, aber auch nur dann richtig, wenn sie ledig lich nach dem Wortlaute, nicht aber im inneren Zusammenhänge mit der Frage, in Bezug auf welche ste getban worden ist, gedeutet wird. Denn daß an sich die Situation seitdem eine andere ge worden ist, haben wir selbstredend nicht verläugnen wollen noch können. Aber der namentlich eine wir auch jetzt noch nicht zugeben, weil nach unserer dar«legten Ueberzeugung der Widerstand Süddeutschlands gegen den Vertrag diese Stellung unseres Vaterlandes wohl zu festigen, keineswegs aber zu lockern uns geeignet erschien und noch erscheint." „Bezüglich des übrigen Inhalts unserer Vorstellung glaubten wir uns allenthalben auf der Bahn zu befinden, welche nach unserer Auffassung uns die hohe Staatsregierung in Schriften und Reden Selbst vorgezeichnet hat, und wenn wir diese Kundgebungen mit dem Gefühl des Dankes und der Freude wieder und wieder lesen, so können wir uns auch heut noch diese- Glaubens um so weniger entschlagen, als auch die Hohe Verordnung vom 12. d. M. das uneingeschränkte Festhalten an den früher vertretenen Ansichten der Königl. Staatsregierung wiederum betont." „Eingedenk der Pflicht, an welche uns der Schluß der Verordnung mahnt, der Pflicht nämlich, die spe ziellen Interessen unserer Stadt zu wahren und im entscheide " " ^ ^ ... . und dürft unterlassen sammten materiellen Interessen des Landes übereinstimmen und wir daher auch dieser erwähnen zu dürfen glaubten, so haben wir mindestens nicht gefürchtet, daß uns dieß zum Tadel gereichen könne. Daß aber eine solche Uebereinftimmung der besonderen Interessen unserer Stadt mit den allgemeinen de» Lande» wirklich vorhanden ist, dürfte unter anderem auch aus der beifolgenden Zuschrift zahlreicher Firmen zu Rochlitz dargethan werden." „So schwer aber immer auch die jetzige Ungewißheit über die endliche Gestaltung der handelspolitischen Verhältnisse unseres großen Vaterlandes auf der gesammten deutschen Handels - und Industrie- Welt, und somit auch auf der unserer Stadt lastet, so glauben wir doch namentlich im Hinblick auf das uns von Neuem verbriefte fürsorgende Bestreben der Königlichen StaatSregieruug mit Ruhe und Zuversicht dem AuSaanae dieser Krisis um so sicherer entgegen sehen zu dürfen, als schließlich doch die Macht der materiellen Interessen unerbittlich jeden Einfluß unklarer Gefühl-Politik zu lichten wissen wird." „Mit größter Hochachtung verharren wir" Leipzig, den 15. November 1862. Der Rath der Stadt Leipzig, gez. vr. Koch. Schleißner. vernu Von welche bereits die Versammlung einstimmig ab. Die in der Rachs-Zuschrift erwähnte Adresse an- Rochlitz lautet folgendermaßen: „An den Stadtrath zu Leipzig." »In Folge der vou dem Hochgeehrten Stadtrathe zu Leipzig an da- Königlich Hohe Gesammt-Ministerium unter dem 1. November ergangenen Vorstellung, bezüglich der Aufrechthaltung de- deutsch französischen Handelsvertrags, deren Inhalt wir aus Nr. Zl61 der Deutschen Allgemeinen Zeitung ersehen haben, finden wir un» veranlaßt, mit dem Inhalte derselbe» unsere volle Uebereinstinunung hierdurch zu erkennen zu geben und für die offene Erklärung in dieser hochwichtigen Angelegenheit ergebenst zu danken. „Wk chu» die» um so freudiger, als Ke in de» LrWN un serer Hohen GtaatSregierung (Dresdner Io«nal Mr. 2NG Wordene Darlegung hoffen läßt, daß e» den OeMhunani derselben gekwgeu wird, die stch widerstrebenden Interessen zu» Wohls «fferrS Vater landes zu vereine». „Mit vollkommener Hochachtung verharren Rochlitz, den 10. November 1862. Ernst EaSpari. Julius Hermann Böttger. Winkler u. Sohn. C. Mehlgarte«. Robert -and«. F. Zwücker. Heinrich Köhler. Otto etermann. p. kr. Friedr. Kuntze. Jul. Kuutze. . E^ Peter. A. R. Günther. G. H. Schneider. . G. Schlenzig. Carl Naumann. I. Kut schers. Schilling ». Sohn. Hugo Hedrich. H. Lentsch u. Sohn. Schiff u. Söhne. Berg mann u. Co. F. W. Geißler. Leopold Seidel. Eduard Baumast. C. V. HauÜsbd sr. u. Co. C. H. Schlobach. H. Knackfuß. Gustav Kunze. Richard Scheer. Bruno Steinbach. C. P. LeitS- mann. Robert Voigt. I. H. Kunze. Robert Fuchs. Nach Vortrag der vorstehend mitgetheilten Schriftstücke zeigte der Vorsteher an, daß Herr Geh-Rath Poppe laut brieflicher Mittheilung wegen einer von ihm bereits früher anberaumten anderweiten Versammlung, in welcher er de« Vorsitz zu führen habe und deren Verlegung nicht thünlich sei, am Äscheinen in heutiger Sitzung behindert werde. Die Änberauunmg der Plenar sitzung auf den heutigen Tag (Donnerstag) sei »othweudig geworden durch die Rücksicht auf die in den verflossenen Tagen erfolgte und erst gestern Abend beendete Stimmzettelabgabe zu den ErgauzungS- wahlen des Collegiums. Hierauf erhielt das Wort Herr Fecht: Meine Herren, Sie haben soeben das Communi-cat de- Stadt raths vernommen, und nach der von unserem geehrten Herrn Vor steher an Sie gerichteten Frage darf ich wohl vorau-setzen, daß Ihnen ebenso die Ministerialverordnung vom 12. d. ihrem ganzen Wortlaute nach bekannt ist. Das erstrre ist so »aßvoll gehalten als es die Stellung des Stadtraths zu der Hohen StaatS- regierung bedingt, und dabei so klar und erschöpfend, daß unserer seits wohl kaum etwas hinzuzusügen wäre, wenn un- nicht eine Pflicht zu erfüllen übrig bliebe. Ich glaube, daß auch auf Sie alle der Inhalt der Ministerial- verordnung den Eindruck gemacht hat, daß damit nicht allein eine Erklärung der Hohen StaatSreglerung über ihre Stellung zum franz. Handelsverträge, als vielmehr eine Zurechtweisung des pflichtung, sich mindestens die Hälfte dieser Zurechtweisung sub- miffeft anzueignen. Ebenso, m«ne Herren, haben wir demnach die Pflicht, nicht allein gegen den Gtadtrath, sondern auch gegen die gesammte Bürgerschaft, die wir vertreten, und gegen uns selbst, heut noch mal gewissenhaft und unbefangen zu prüfen: ob wir in unserer Sitzung vom 29. v. Mts. nicht doch vielleicht in formeller oder materieller Weise einen Verstoß, eine Uebereilung, eine Ueber- schreitung unserer Befugnisse begangen und ob wir nicht Reue und Bedauern darüber an den Tag zu legen haben. Diese Prüfung darf für unser Collegium in keiner Art einen demonstrativen Cyarakter annehmen, sie darf lediglich zu unserer eigenen Belehrung und Selbsterkermtniß diene», und sie wird des halb am geeignetsten in der Weise stattfinde», daß wir den Inhalt der Ministerialverordnung mit den Thatsachen verreichen. Zunächst erinnere ich daran, daß unsere Erklärung vom 29. v. MtS., so wie die Eingabe des Raths an da» Hohe Ge- sammtministerium vo« 1. dS. hervorgerufen waren durch da- Be nehme« der sächsischen Mitglieder de» Münchener Handelstags, da- man nicht in Uebereinftimmung fand mit den auf de« außer ordentlichen Landtage diese- Jahre- gefaßten Beschlichen der Re gierung und Ständeversammlung, und durch da» man die In teressen speciell unserer Stadt ernstlich gefährdet erachtete. Die- zur K-nntnitz der Hohen Staatsregierung zu bringen,«« um so wichtiger, nachdem die unserem Collegium durch ein geehrte- Mitglied desselben Gemachten Enthüllungen, bei der unbedingten Glaubwürdigkeit de» letzteren, ein Ein- verständniß der Regierung mit obigem Benehmen, oder eine Billigung desselben. vorauSsetzem ließen. Wenn also anzunehmen war. daß die StaatSvegierung, und Mar isolirt von der LandeSvertretung, die Interessen unserer Stadt ander» aufgefaßt als wir selbst, oder- sie andern Rücksichten unter- zuordnen für nothweudig HLÜ, so wird es der Stadtgemeindo nicht als eine Anmaßung auSzulegen sein, daß ste ihre eigene An schauungsweise der Staatsregierung bekannt giebt »nd motivirt. Hierin scheint mir hje Berechtigung zu de« waS wir gethau in formeller Hinsicht zu liegen.. WaS nun da» Materielle anbelangt, so weine ich aus dem Ministerialbericht nicht dieselbe Beruhigung schöpfen zu könne», die der Stadtrach daraus zu entnehmen für zweckmäßig «achtet; da
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder