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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186212041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-12
- Tag1862-12-04
- Monat1862-12
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. IV- 338« Donnerstag den 4. December. 1862« Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf das vorhandene Bedürfniß haben wir im Einverständnisse mit der Königlichen Salzverwalterei aUhier die Errichtung einer neuen Salzschankstätte beschlossen, zu diesem Ende den Herren Theodor Spillner und Heinrich Spillner, Inhabern der am hiesigen Platze, große Windmühlenstraße sud Nr. 30 unter der Firma Gebrüder Spillner bestehenden Droguerie-, Farbe- und Colonialwaaren - Handlung, auf ihr Ansuchen die Concession zum Salzschankc in hiesiger Stadt vom 4. d. M. an ertheilt und dieselben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß in Pflicht genommen. Leipzig, am 1. December 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Dr. Koch. Ritscher. Bekanntmachung Der Zinsberechnung halber bleibt die Expedition der Sparkasse vom 13. bis mit 31. December d. I. ge schloffen, jedoch werden die bis zum 13. December gekündigten Beträge am Sonnabend vor dem Weihnachts feste, den 20. December den Betheiligten auSgezahlt. Leipzig am 2. December 1862. Die Deputation zur Spareaffe. Die Realschule muß ihren eigenen DirectorlDEtor °m-r Re-lschui-mit wer 3o«Schüler>i «nd mili8L-h- ^ ^ V »rern Hai als solcher, wenn er semer Pflicht genügen will, vollauf zu thun und kann durchaus nicht zugleich der Director einer an dern, vielleicht noch umfangreicheren Schule sein. Viele meinen, ein Director habe weiter nichts zu thun, als Schüler aufzunehmen, jedem Lehrer den LectionSplan auszuschreiben, Kommen und Gehen der Lehrer und Schüler zu inspiciren und sonstige rein äußerliche erhalten! Die Realschule zählte am Anfänge dieses Schuljahres 321 Schüler und 18 Lehrer. Nicht nur andere höhere Schulen, wie Gymnasien, Seminarien und dergl., mit viel geringerer Lehrer- unv Schülerzahl, sondern auch die Realschulen in Dresden und I oer teurer uno iscymer zu inspiciren unv sonstige rem augerucye anderen Städten haben ihren besonder» Director. Warum soll I Geschäfte zu besorgen. Ja, er hat viel äußere Geschäfte zu besorgen, die Realschule zu Leipzig nicht ihren eigenen Director erhalten? I Er hat, da einmal in unsrer Zeit alles in der umständlichsten Einige meinen darum: Erstens werden dadurch, daß das I Weise schriftlich registrirt und berichtet werden muß, viel Listen und Directorat der Realschule mit dem der ersten Bürgerschule in einer I Tabellen zu fertigen und Bücher zu führen. Er hat so viel Person vereinigt bleibt, der Stadt jährlich 1000 Thlr. erspart. I Aeußerlichreiten zu besorgen, daß er daran mit einer Schule genug Zweitens kann eine pädagogische Berühmtheit, wie sie jetzt Leipzig I hat. Will man ihm seine geistige Frische lasten, so sollte man nicht braucht, nur gewonnen werden, wenn das vereinte Directorat, I daran denken, ihm die Last einer zweiten Schule aufzubürden, d. h. sein Gehalt, bleibt wie bisher. »Aber ein Director hat noch mehr zu thun. Beide Puncte besagen wenig. Die Ersparniß von jährlich I Der Director einer Realschule hat erstens 12 Stunden Unter- 1000 Thlr. ist nur eine eingebildete. Nach dem Regulativ für die I richt zu geben. Das verlangt das Regulativ, und der Rath der sächsischen Realschulen hat der Director wöchentlich 12 Stunden I Stadt hat keinen Grund, hier dem Regulative zu widersprechen, Unterricht zu geben, also ziemlich eine Lehrerkraft zu vertreten. I denn Patronatsrechte werden dadurch nicht gefährdet. Das Regu- Der Verlust für die Stadtcaste reducirt sich also, wenn die Real-1 lativ haben die Directoren sämmtlicher Realschulen Sachsens be schule ihren besonder« Direcwr erhält, auf wenige hundert Thaler.! rathen. Sie haben gewiß diese Verpflichtung, selbst zu unter- Nimmt man ferner binzu, daß es ebenso möglich als wünschend-1 richten, die übrigens auch die Directoren der Gymnasien und werth ist, daß der Director der höhern Töchterschule oder was I aller Unterrichtsanstalten außerhalb Leipzigs haben, nicht grundlos sonst aus der ersten Bürgerschule werden mag, eine gleiche Anzahl I sich selbst auferleat. Ein Director muß auch in der Praxis seinen Unterrichtsstunden ertheilt, so schwindet der Verlust in nichts zu-1 Lehrern Muster sein können, und er kann es nur, wenn er selbst sammen. I in der Praxis bleibt. Ferner lernt er seine Lehrer am besten da- Was die pädagogische Berühmtheit anbelangt, die nur durch I durch kennen, daß er selbst neben und unter ihnen arbeitet. Er hohen Gehalt gewonnen werden könne, so ließe sich darüber viel »lernt seine Schüler und den Standpunct und Geist der Classen sagen. War denn Dir. Vogel schon ehe er nach Leipzig kam weit! nur dadurch recht kennen, daß er selbst die Schüler unterrichtet, berühmt, oder hat er sich erst durch sein Wirken in Leipzig, seinen I die andere vor ihm unterrichtet haben und neben ihm unterrichten. Ruhm erworben? Gewiß das Letztere. Eine tüchtige junge Mannes-1 Nichts verschafft so die rechte Einsicht, wie es wirklich um die kraft, die ihre Lorbeeren erst erringen will, wirkt in der Regel »Schule steht, als selbst hintreten und unterrichten und mit den mehr, als eine Berühmtheit, die sie schon errungen hat und leicht I Schülern ein Unterrichtsziel anstreben. Gewiß sind die Lehrer geneigt ist, darauf auszuruhen. Und wonach soll die Berühmtheit I selbst und die rechten Schulinspectoren darin einstimmig. Aber gemessen werden? Nach der Zahl der Schul- und Kinderschriften, I dieser Verpflichtung, selbst zu unterrichten, kann ein Director nicht die sie in die Welt gesandt hat? Die Buchmacherei ist der Tod I dadurch genügen, daß er wöchentlich 2 oder 3 Stunden in einer einer kräftigen praktischen Wirksamkeit. Oder soll die Berühmtheit I der ersten Claffen in seinem Lreblingsgegenstande zum Vergnügen nach der Tüchtigkeit in ihrem seitherigen Kreise gemessen werden? I giebt, sondern allein dadurch, daß er in mehreren Gegenständen Gut! Dann gehe man hin und sehe sie und höre das allgemeine I und mehreren Claffen unterrichtet und das Unterrichten ihm da- Urtheil ihres Kreise«, aber man verlasse sich durchaus nicht auf die I durch, daß er selbst ein bestimmtes Ziel erreichen muß, eine ernste Empfehlung aus der Ferne, auch wenn sie von wichtigem Munde! Arbeit ist und bleibt, in der er sich sogar von den College« über- kommt. Weit her ist manchmal auch nicht weit her. DaS haben I wacht und beurtheilt sieht. DaS Regulativ verlangt also mit die Erfahrungen der letzten Jahre auf andern Gebieten sattsam »Recht wöchentlich 12 Stunden Unterricht von dem Director einer gelehrt. Gewiß ist so viel klar, daß der Gedanke an eine pLda-1 Realschule. gogische Berühmtheit die größte Vorsicht fordert und daß e- nicht» Daneben hat aber zweitens der Director fleißig zu hospitiren aerathen ist, ihm von vorn herein andre wichtige Interessen zum »um zu seheu, ob der Lehrplan in allen Fächern und Claffen ein- Opfer zu brinaen. I gehalten wird. Besonders »othwendig ist die- an einer Realschule, Die Realschule muß ihren eigenen Director erhalten, denn der»wo da- Fachsystem vorherrscht und darum leicht jeder Lehrer ge-
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