Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186703227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-03
- Tag1867-03-22
- Monat1867-03
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.03.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ird die l»ge- mdels- rirecten mtragt rmiffar :r Ge- virecten -n 8Z l nicht n über deshalb cfeS zu dmch präju» zweifel- iebt dir immeu. (Graf rdnung mg der ndirtem ier da- Mtz drS LchutzeS -rt uud larischer n ohne reffe der bgeord- „ Eisev- o- und ommen. einm msamen igenom- . Ueber sgewalt iquel, I unter- Straf-, ren bc- heiligen. lmende- Sitzung llt den ern und Preußen stimmte. > dreier lirkischen ancingo 1e ohne nannten Waisen- funfzig diefem -ff- s«i- lehmiqte ).schluffe -ne De- Polizei- persöa- lehmigte S neuen rehmigt. ten Ber- Lheaters oenduvg luskunft chlag rc. von Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^ 81. Freitag den 22. März. 1867. Bekanntmachung. Nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. Februar d. I., di« Anwendung der Bestimmungen der Gesetze vom 7. December 1837, 11. September 1843 und 21. September 1864 auf die zur Zeit in Sachsen stehenden Königlich Preußischen Truppen betr., sind die Quartierleistungen fernerhin ausschließlich von den Angesessenen zu tragen. Dieses neue Verhältniß tritt in hiesiger Stadt vo« 1. April d. I. an in volle Anwendung, worauf wir die Betheiligten hiermit im Voraus aufmerksam machen. Unser Quartieramt wird übrigens bereit sein, so weit thunlich und ohne Gewähr den Verpflichteten, welche die ihnen zugetheilten Mannschaften in ihren Grundstücken nicht aufnehmen können, geeignete Quartierräume nachzuweisen. Leipzig, den 19. März 1867. - Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung. Zum Besten des Theater-PensionS-Fonds wird als diesjährige erste Benefizvorfikllung Sonnabend den 23. März l. I. k?08L 1»II lullv (So machen's Alle). Komische Oper in zwei Aufzügen von Mozart. Neue Bearbeitung von Eduard Devrient; die Recitative arrangirt von Wilhelm Kalliwoda, zur Aufführung gebracht werden. Nach Beendigung der Oper folgt: Die Wunder-Fontaine, genannt XaloispinlkeedromolLrene, oder. Die Krystall-Grotte der Rajaden. . Wir glauben durch die Wahl der genannten Oper dem Publicum einen großen Kunstgenuß zu verschaffen und hoffen bei dem stets bewährten WohllhLligkeitssinne der Bewohner unserer Stadt auf zahlreichen Besuch dieser Vorstellung. Leipzig, den 19 März 1867 Der Verwaltung--Ausschuß deS Theater - Pension- - Fonds. Bekanntmachung. Die zum Theater-Neubau erforderlichen Anstreicher- und Lackirer-Arbeiten sollen auf dem Wege der Submission an einen oder mehrere Unternehmer vergeben werden. Diejenigen, welche sich daran detheiligen wollen, werden aufgefordert, Bedingungen und Zeichnungen im Bureau deS TbeaterLaueS einzusehen, die Anschlagsformulare mit ihren PreiSforderungen auszufüllen und dieselben versiegelt und mit NamenSunterschrift versehen biS spätestens Donnerstag den II. April 1867 Abends 6 Uhr auf dem RathS-Bauamte abzugeben. — Leipzig, den 22. März 1867. Des Raths Ban-Deputation. Lußtag. Zur Buße, die unS vor dem Herrn entsündigt, Bedarf der Asche aus daS Haupt es nicht: Vergebung ist dem Reuigen verkündigt, Der die gewohnte schnöde Kette bricht. Vergebung! — in der wafserlosen Wüste Welch süße Labung! — Gott will uns verzeih»! — Und in die Brust, die sonst verschmachten Müßte, Kehrt neubelebt die Hoffnung wieder ein. Nicht immer klopft die Buße an die Pforten DeS Herzens leise wie mit Engelhand: Einlaß begehrt sie oft mit Donnerworten Und Blitze schleudert ihre- Auges Brand. Doch lichte Huldgestalten sehn wir wallen Durch alle Schrecken unermefs'ner Peiu: Der Herr stößt von sich Keinen, der gefallen, Und selbst sein heil'geS Zürnen ist Verzeih«. Und wäre Gott der Abgrund nicht der Liebe, WaS bliebe, da die Erde reich an Schuld, Da allesammt wir fehlen, o waS bliebe Uns ohne sein Erbarmen, seine Huld! Verzweiflung, Wahnsinn, Nacht und TodeSgranen, In uns der Hölle ruhelose Qual! Nur Gnade ist es. wenn wir Sünder schauen Von fern des ew'gen LichteS gvldnen Strahl. Die Schuld ist gleich dem kalten Schmegewande, Sie hüllt die Brust in starre Panzer ein; Doch lockert erst der Reue Keim die Bande, Da bricht gewiß der Frühling bald herein, Mit Blüthen schmücken sich die Lenzgefilde, Die Flur weiht Gott den ersten Blumenstrauß Und weint ihr Leid im Anschaun seiner Milde In tausend sel'gen Thränen dankbar au-. Und willst du heute vor den Höchsten treten. Vertrauen ihm dein Weh — o säume nicht! Und willst du heute recht von Herzen beten, Schau einem Kinde in das Angesicht! Dann wirst du ahnen, waS die Brust entbehrte, In fromme Schauer wandelt sich der Harm, Und liebend schließt sein Kind, daS heimgekehrte, Der Vater in de» ewig treuen Arm. Leipzig als Zitz eines obersten deutschen Handelsgerichtshofs. —1. Wonach daS deutsche Volk seit Jahren und Jahrzehnten gestrebt und gerungen, ohne zum Ziel gelangen zu können, daS stellt jetzt der VerfassungSentwurf des norddeutschen Bunde- in kurzen Sätzen so schmucklos hin, als ob «S sich von selbst ver stände, als ob eS kaum einer Anregung dazu bedurft hätte. Wie einfach nehmen sie sich nicht aus, die Worte deS letzte» PuncteS in Art. 4, wonach „die gemeinsame Civilproceßordnung und da gemeinsame ConcurSverfahren, Wechsel- und Handelsrecht" der Aufsicht und Gesetzgebung des Bundes unterliegen. Wohl hatten wir nach langjährigen Mühen schon eine Art von Gemeinsamkeit im Wechsel- und Handelsrecht erreicht. Tin so hoher Gewinn sie uns aber schien, war sie doch, wenn wir offen sein wollen, nicht viel mehr als faM« l'nnveuue. In der Wechselordnung ist, nachdem sie seit fast 20 Jahren einen Tummelplatz für den juristischen Scharfsinn abgegeben, kaum noch die Hälfte Para graphen so unversehrt stehen geblieben, daß es nicht möglich wäre zwer diametral entgegengesetzte Entscheidungen von irgend zwei „ obersten" Gerichtshöfen, mitunter auch von einem und demselben, dazu zu citiren; ganz zu schweigen von den partikulären Zusätzen und Verbesserungen, welche die Wechselordnung und mehr noch daS Handelsgesetzbuch allenthalben verballhornt und durchlöchert haben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite